…2014 begonnen worden) geboren worden sei, könne dies nicht zur Hemmung der Studienzeit führen. Es handle sich hierbei daher um einen verspäteten Studienwechsel nach 4 Semester. Ein Anrechnungsbescheid von der FH Campus Wien hätte nicht vorgelegt werden können. Familienbeihilfe für den Zeitraum September 2016 bis…
…und Zweck der in § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 geregelten Verlängerungstatbestände ist die Erhaltung des Anspruchs auf Familienbeihilfe in Zeiten, in denen die vorgesehene Studienzeit (zuzüglich allfälliger Toleranzsemester) aufgrund einer Studienbehinderung nicht eingehalten werden kann. Solche Zeiten führen zu einer Hemmung der Studienzeit…
…Ausmaß der bislang absolvierten gesamten Studiendauer. Grundsätzlich sind daher alle Semester aus den vorherigen Studien, in denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde und in denen keine Verlängerungsgründe oder die Hemmung der Studienzeit zu…
…im Sommersemester 2012 als auch Wintersemester 2012/13 Prüfungen im Ausmaß von 24 ECTS abgelegt hat, wurde das Studium tatsächlich nicht unterbrochen, womit auch eine Hemmung der Studienzeit nicht in Betracht zu ziehen ist. Nach § 26 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat…
…Erziehung eines eigenen Kindes (analog zur Hemmung der Studienzeit bei Studierenden) bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, begründet aber keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe. Der Einwand der Schwangerschaft verhilft der Beschwerde nicht zum Erfolg. 5.2. Zulassung der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…Ausmaß der bislang absolvierten gesamten Studiendauer. Grundsätzlich sind daher alle Semester aus den vorherigen Studien aus denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde und in denen keine Verlängerungsgründe oder die Hemmung der Studienzeit zu…
…Studienzeitverlängerung oder Hemmung der Studienzeit vorlagen, nicht in den vor dem Studienwechsel liegenden Zeitraum eingerechnet (Punkt 21.14 und 21.18). Aus diesem Grund hätte die Behörde im vorliegenden Fall das WS 2010/11, das SS 2011 und das SS 2012 bei der Berechnung der…
…oder Hemmung der Studienzeit vor, ist dieses Semester nicht für die Wartezeit heranzuziehen. Für die Beurteilung, ob ein Studienwechsel familienbeihilfenschädlich ist oder nicht, ist solch ein Semester ebenfalls nicht zu berücksichtigen. § 2 Abs. 1 lit. b vierter und fünfter Satz FLAG 1967 lauten: "Die Studienzeit…
…zum anderen die Hemmung der Studienzeit auf Grund einer Schwangerschaft und Geburt und sind im gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Auf Grund des schädlichen Studienwechsels und der damit verbundenen Wartezeit besteht aktuell kein Anspruch auf die Familienbeihilfe und beantragt die Behörde daher die Abweisung der Beschwerde.…
…Studium ist mit WS12 als begonnen zu betrachten und ab 1.3. 2013 bis 30.9.2013 aufgrund der Natur der Dinge als unterbrochen anzusehen. Ab WS13 liegt eine Hemmung des Ablaufes der Studienzeit vor; für den FB-Anspruch ist ab WS13 daher Inskription erforderlich…
…Ausmaß der bislang absolvierten gesamten Studiendauer. Grundsätzlich sind daher alle Semester aus den vorherigen Studien, in denen der Studierende zur Fortsetzung gemeldet gewesen ist und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde und in denen keine Verlängerungsgründe oder die Hemmung der Studienzeit zu…
…291/1986. Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten…
…bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium sind daher grundsätzlich alle Semester aus dem vorhergehenden Studium (wenn keine Verlängerungsgründe oder Hemmung der Studienzeit zu berücksichtigen sind) heranzuziehen. Das bedeutet im Gegenstandsfall, dass ab dem Sommersemester 2012 (ab März 2012) der Anspruch auf Familienbeihilfe…
…2014 begonnen worden) geboren worden sei, könne dies nicht zur Hemmung der Studienzeit führen. Es handle sich hierbei daher um einen verspäteten Studienwechsel nach 4 Semester. Ein Anrechnungsbescheid von der FH Campus Wien hätte nicht vorgelegt werden können. Familienbeihilfe für den Zeitraum September 2016 bis…
…der Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz ("Für die Beurteilung, ob ein Studienwechsel familienbeihilfenschädlich ist, sind nur jene Semester zu berücksichtigen, für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen worden ist und in denen keine Gründe für eine Studienzeitverlängerung vorgelegen sind und keine Hemmung des Ablaufes der vorgesehenen…
…um die Frage, ob - wie vom Bundesfinanzgericht vertreten - die Hemmung des Ablaufes der Studienzeit gemäß § 2 Abs. 1 lit. b neunter Satz FLAG nur dann eintritt, wenn das Kind - des volljährigen Kindes, das den Familienbeihilfeanspruch vermittelt - nach Beginn der Berufsausbildung geboren wird. Auch dieser Sachverhalt…
…der Universität S) Auszug des Zentralen Melderegister betreffend Bf.: F, seit 18.08.2004 - als Nebenwohnsitz Auszug des Zentralen Melderegister betreffend Tochter Tochter1, geb. GebDat: 1. Ort2, seit 22.04.2010 - als Hauptwohnsitz 2. Wohnort2, vom 14.04.1983 - 22.04.2010 als Hauptwohnsitz Studienzeitbestätigung…
…In den Fällen des Abs. 3 kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, dass die Beschwerdefrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. (5) Abs. 3 und 4 gelten sinngemäß für Anträge auf Verlängerung der Frist des § 85 Abs…
…Studienzeitraum in der Schweiz mit Februar 2019 bis Juni 2019 angegeben und sei der Sohn am 1.7.2019 nach ***10*** übersiedelt, wo er bis 5.9.2019 ein Praktikum bei einer Schweizer Bank absolviere. Die Rückkehr nach Österreich sei am 6.9.2019. Der…
…In den Fällen des Abs. 3 kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, dass die Beschwerdefrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. (5) Abs. 3 und 4 gelten sinngemäß für Anträge auf Verlängerung der Frist des § 85 Abs…