…käuflich erworben, und mit 9.1.2018 wiederum an die A-GmbH, Herrn S.H., welcher an der Adresse AdresseY wohnt, verkauft. In der ImmoESt-Meldung für die AdresseX sei die Hauptwohnsitzbefreiung gem. § 30 Abs. 2 Z. 1 b EStG in Anspruch genommen worden. Im…
…der Adresse AdresseX, ihren Hauptwohnsitz hatte und es kann als erwiesen angenommen werden, dass diese Hauptwohnsitzmeldung nur zum Zwecke der unrechtmäßigen Geltendmachung der Hauptwohnsitzbefreiung erfolgte. Keine Beweiskraft wurde vom erkennenden Senat des Bundesfinanzgerichtes den Aussagen der von der Bf. benannten Zeugen S.H. (Erwerber der…
… 302 Abs. 2 lit. b BAO wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und begründete seinen Antrag mit folgender Argumentation: Im Jahre 2015 sei die Liegenschaft in der S7/RH 6 in W unter Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs. 2 Z 1 lit b EStG 1988 verkauft…
…durch ***L*** genutzt worden sei. Mit Eingabe vom 27.6.2019 teilte die nunmehrige steuerliche Vertreterin mit, dass unabhängig von der Frage der Hauptwohnsitzbefreiung die ImmoESt im bekämpften Bescheid zu hoch angesetzt worden sei. So seien im Zusammenhang mit der Anschaffung weitere Aufwendungen zu berücksichtigen…
…Kaufvertrag vom 29.01.2013 veräußerte der Bf. seine Miteigentumsanteile an Top W 4 in X zum Preis von 150.000 €. Bei der Meldung der Veräußerung an das Finanzamt durch den Parteienvertreter wurde die Hauptwohnsitzbefreiung gemäß § 30 Abs. 2 EStG 1988 geltend gemacht. In…
…einer Eigentumswohnung könne auch vor deren Fertigstellung erfolgen (Verweis auf EStR, Rz 6641 zur Hauptwohnsitzbefreiung iZm der ImmoESt: "Ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung zum Zeitpunkt der Anschaffung (s Rz 6629) noch nicht fertig gestellt, beginnt die einjährige Toleranzfrist mit der Fertigstellung des Eigenheimes bzw…
…6623 bzw 6629). Die steuerliche Anschaffung einer Eigentumswohnung könne auch vor deren Fertigstellung erfolgen (Verweis auf EStR Rz 6641 zur Hauptwohnsitzbefreiung iZm der ImmoESt: "Ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung zum Zeitpunkt der Anschaffung (s Rz 6629) noch nicht fertig gestellt, beginnt die einjährige Toleranzfrist…
…gelangte folgende beschwerdegegenständliche Position: Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 30%) 14.490,00 € Dies mit folgender Begründung: Dem Ergänzungsersuchen vom 26.4.21 (Erinnerung vom 9.8.22) wurde nicht Folge geleistet und der Nachweis für die geltend gemachte Hauptwohnsitzbefreiung gem…
…Abs. 2 Z 2 und Abs. 4 letzter Satz) mitgeteilt hat, dass eine Befreiung von der Selbstberechnung (Hauptwohnsitzbefreiung) anzuwenden und eine rechnerische Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ImmoESt daher gar nicht erforderlich sei. Unstrittig ist nunmehr, dass die beiden oben angeführten Hauptwohnsitzbefreiungstatbestände iSd § 30 Abs. 2…
…mit der Eigentumswohnung sollte laut Punkt III. des Kaufvertrages spätestens am 20.12.2018 erfolgen. Bei der Selbstberechnung des Kaufvertrages vom 30.05.2018 wurde die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unter Berufung auf die Hauptwohnsitzbefreiung mit € 0,00 gemeldet (siehe dazu Selbstberechnung Grunderwerb, Finanzonline). Am 01…
…€ 225.187,86, welche auch im bekämpften Bescheid als Steuer für Einkünfte aus der Grundstücksveräußerungen zum Ansatz gebracht wurde. Es wird aus Vereinfachungsgründen auf die Beilage "Berechnung ImmoESt" der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 10.9.2015 verwiesen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision)…
…wodurch die Hauptwohnsitzbefreiung nicht geltend gemacht werden könne. Der Beschwerdeführer erhob am 12. Juli 2018 Beschwerde gegen den Bescheid vom 13. Juni 2018 und beantragte die bereits entrichtete ImmoESt in Höhe von 14.280,00 Euro wieder gutzuschreiben, da es zur Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung auf…
…berücksichtigt. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. am 11.7.2019 durch ihre Rechtsvertretung Beschwerde ein. Im Wesentlichen wird diese damit begründet, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 vorliege. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 19.8.2019 wurde die Beschwerde…
…der Adresse beibehalten. Mit Übergabsvertrag vom 6.12.2000 habe die Mutter die Liegenschaft ihren beiden Söhnen unentgeltlich übertragen (Schenkung). Beim Verkauf der Liegenschaftshälfte lägen seines Erachtens die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung vor. Auf dem Schriftsatz scheint die Firmenadresse in der I.Strasse 33, S…
…n u. EZ nn erzielten Erlöse i.H.v. 7.122.060 € (Verkaufserlös/m2 i.H.v. 270 €) wurden unter Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung (steuerfreier Erlösanteil lt. Notar 712.206 € *) und durch Abzug von pauschalen Anschaffungskosten i.H.v. 86 % des Verkaufserlöses gem. …
…mit Kaufvertrag vom 22. Mai 2015 sei die Liegenschaft ***WienYY***, samt Kellerabteil und Stellplatz verkauft worden. Gemäß IMMOEST-Daten sei für diese Veräußerung die Hauptwohnsitzbefreiung geltend gemacht worden. Da laut Zentralem Melderegister (ZMR) diese nicht zustehen würde, werde um Erläuterung ersucht, warum die Befreiung geltend…
…November 2013. Der mit dem Verkauf beauftragte Rechtsanwalt habe aus haftungsrechtlichen Gründen die ImmoESt berechnet und abgeführt, unter dem Hinweis, dass sich der Bf. im Zuge der Einkommensteuererklärung die ImmoESt aufgrund der Hauptwohnsitzbefreiung rückfordern könne. Aufgrund der Kaufoption der A und den durchgehenden Hauptwohnsitz von…
…40.360,08 € (ImmoESt) und führte unter Bezugnahme auf § 30 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 und die EStR 2000 Rz 6638 bis 6640 im Zusammenhang mit den bisherigen Ausführungen in den Vorhalten begründend aus, dass die Hauptwohnsitzbefreiung nicht zur Anwendung gelangen…
…am 26.2.2021, wurde um Stellungnahme bezüglich der beantragten Hauptwohnsitzbefreiung als auch um Übermittlung der detaillierten Berechnung der ImmoESt gebeten. Der Bf beantwortete das Ergänzungsersuchen mit Schreiben vom 30.3.2021 und übermittelte diverse Unterlagen (Kaufvertrag vom 10.4.2013, Dienstbarkeitsvertrag vom 22.1…
…wurde eine Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer vorgenommen. Aufgrund der Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung (§ 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1988) wurde der gesamte Verkaufsvorgang steuerfrei belassen. Kosten für die Selbstberechnung der ImmoESt sind den Verkäufern nicht erwachsen. 1.6. Nach Ansicht der belangten Behörde ist…