…Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen, ausgenommen des Handels mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind, verletzt(e). Während der (unbefugte) Handel mit Tabakerzeugnissen (siehe dazu § 1 Abs. 2 TabMG 1996) iSd…
…im Sinne des § 27 Abs 1 Z 2 Tabaksteuergesetz (TabStG) in das Steuergebiet verbrachte, und b) zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt, indem er unter Verstoß gegen das in § 5 Tabakmonopolgesetz…
…unter Verrechnung eines Preisaufschlags von 25 % verkaufte, hat er zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt und dadurch den Tatbestand des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach § 44 Abs 1 FinStrG verwirklicht. …
…vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte macht sich schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder…
…1 Z. 2 TabStG in das Steuergebiet verbrachte, und b) zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt, indem er unter Verstoß gegen das in § 5 Tabakmonopolgesetz (TabMG) normierte Handelsverbot zumindest 6.067…
…unter Verrechnung eines Preisaufschlags von 25 % verkaufte, hat er zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt und dadurch den Tatbestand des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach § 44 Abs 1 FinStrG verwirklicht. …
…teilweise versucht, teilweise vollendet, die in den Vorschriften über die das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Er habe dadurch die Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach § 36 Abs. 1 FinStrG und des fahrlässigen Eingriffs in…
…über die Grenzkontrollstelle Berg vorsätzlich vorschriftswidrig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in das Steuergebiet der Republik Österreich verbracht und die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Er habe dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §…
…sich des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder…
… 44 Abs. 1 FinStrG das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte begangen, indem er zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften des TabMG enthaltenen Ge- und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt habe, indem er unter Verstoß gegen das in § 5 TabMG…
…Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt hat. Gewerbsmäßigkeit verlangte laut früherer Definition einen monatlichen Vorteil von € 400,00. Diese Voraussetzung ist auf Zuwiderhandlungen gegen das Tabakmonopol nicht umlegbar, da das bedeuten würde, dass illegaler Handel mit Tabakwaren bis zu einem regelmäßigen…
…des Inhabers für die Gewahrsame an den Tabakwaren zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall ist auf Grund des durchgeführten Finanzstrafverfahrens erwiesen, dass der Bf. Handel mit den Monopolgegenständen betrieben hat. Es kann somit keine Rede davon sein, dass er die Waren zu privaten Zwecken bezogen hat…
…wer vorsätzlich Monopolgegenstände, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, an sich bringt. Nach§ 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr…
…Monopolgegenstände (§ 17 Abs.4) oder Erzeugnisse aus Monopolgegenständen, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Zur objektiven Tatseite ist zu beachten, dass gemäß den zollrechtlichen und monopolrechtlichen Vorschriften die Einfuhr und der Handel mit…
…deren Beförderung veranlassende Person) fest und verweist des Weiteren auf die Regelungen des § 27 Abs. 3 bis 5 TabStG 1995. § 5 Abs. 3 TabMG 1996 idgF. zufolge ist der (Klein-)Handel mit Tabakerzeugnissen, d. h. das gewerbsmäßige Inverkehrbringen im Monopolgebiet iSd § 1 Abs. 3 (Bundesgebiet…
…erlangt wird. Zur subjektiven Tatseite ist es als allgemein bekannt anzusehen, dass es in Österreich ein Tabakmonopol gibt, demzufolge der Handel mit Tabakwaren nur einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt ist bzw. dass Tabakwaren steuerbelastet sind, was bei regulär in Verkehr gesetzten Tabakwaren zu höheren Preisen führt…
…wer vorsätzlich Monopolgegenstände, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, an sich bringt. Nach § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr…
…dem freien Verkehr eines Mitgliedsstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen und die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Im Zeitraum Mai 2006 bis November 2008 12.000 Gramm (240 Packungen a 50g) Wasserpfeifentabak verschiedener Marken in…
…Juli 2011 bis 23. September 2013 zu seinem Vorteil die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Aus der Begründung dieses Erkenntnisses geht ua hervor, dass ***H*** den aus Ägypten importierten Wasserpfeifentabak in seinem Geschäft zu…
…wer vorsätzlich Monopolgegenstände oder Erzeugnisse aus Monopolgegenständen, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde (§ 44 Abs.1 FinStrG iVm § 5 Abs.3 TabMG: vorsätzliche Verletzung der in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Ge- und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen; Verbot des Handels iSd gewerbsmäßigen…