IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA Dr. Günther Hödl, Schulerstraße 18, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom…
…Datum wurde das Insolvenzverfahren nach erfolgter Schlussverteilung aufgehoben. Am Datum wurde die Primärschuldnerin schließlich gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) im Firmenbuch infolge Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Die erstmalige außenwirksame Prüfung der Haftungsmöglichkeiten erfolgte am 7. August 2025 mittels Fragenvorhalt. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 23…
…Zum Vergleich Judikatur des Bundesfinanzgerichtes im Vergleich, zB: BFG 13.6.2016, RV/7100321/2014: Haftungsbescheid wurde knapp 2,5 Jahre nach Prüfung der Haftungsmöglichkeiten erlassen, der Haftungsbetrag wurde um 40 % reduziert. BFG 11.1.2018, RV/7104967/2017: Haftungsbescheid wurde drei Jahre nach Konkursbeendigung…
…Bundesfinanzgerichts vom 13. Juni 2016, RV/7100321/2014 lag ein Sachverhalt zugrunde, bei dem eine Prüfung der Haftungsmöglichkeiten bereits im November 2011 durchgeführt wurde, die Erlassung eines Haftungsbescheides jedoch erst mit 10. April 2013 (also knapp 2,5 Jahre später) erfolgt ist. Das Bundesfinanzgericht hielt…
…mit der Konsequenz, dass die Haftung im Umfang der zurückgewährten Vermögenswerte wiederauflebe, (2) Nicht richtig sei zudem, dass sich keine zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeiten des Kommanditisten ergeben könnten. In bestimmten Fällen werde die gesellschaftsvertragliche Beschränkung der Haftung des Kommanditisten auf die Haftsumme nicht wirksam, was zu weitergehenden…
…offenbart. Dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 13.06.2016, RV/7100321/2014 lag ein Sachverhalt zugrunde, bei dem eine Prüfung der Haftungsmöglichkeiten bereits im November 2011 durchgeführt wurde, die Erlassung eines Haftungsbescheides jedoch erst mit 10. April 2013 (also knapp 2,5 Jahre später) erfolgt…
…offenbart. Dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 13.06.2016, RV/7100321/2014 lag ein Sachverhalt zugrunde, bei dem eine Prüfung der Haftungsmöglichkeiten bereits im November 2011 durchgeführt wurde, die Erlassung eines Haftungsbescheides jedoch erst mit 10. April 2013 (also knapp 2,5 Jahre später) erfolgt…
…des Konkurses rechtskräftig. Der ehemalige Gesellschafter-Geschäftsführer der Bf ist bereits im Jahr 2011 verstorben, womit auch keine Haftungsmöglichkeiten mehr bestehen. Das FA hat nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage der Anwendung des § 206 Abs 1 lit b BAO zugestimmt. 4.2.1 Ermessen Die…
…2005, 2005/13/0048). Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass - mangels anderer Haftungsmöglichkeiten - nur durch diese Maßnahme überhaupt noch eine (zumindest teilweise) Einbringlichkeit der betreffenden Abgaben gegeben ist, und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen werden kann…
…verstrichener Zeit im Rahmen der behördlichen Ermessensübung besondere Bedeutung beizumessen (UFS 30.03.2012, RV/2301-W/11). Laut internem Aktenvermerk vom 10. November 2011 wurde schon damals eine Prüfung der Haftungsmöglichkeiten durchgeführt. Die Erlassung eines Haftungsbescheides gegen den Bf. ist jedoch erst mit 10…
…2005, 2005/13/0048). Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass - mangels anderer Haftungsmöglichkeiten - nur durch diese Maßnahme überhaupt noch eine (zumindest teilweise) Einbringlichkeit der betreffenden Abgaben gegeben ist, und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen werden kann…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder S1, B1 und B2 in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 06.07.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA, Steuernummer, vom 14.06.2016…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Philipp Arthur Igali-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34 Tür 12A, 1030 Wien, über die Beschwerden vom 28. Dezember 2017 und 13…
Der Glücksspielbegriff des § 1 Abs 1 GSpG ist identisch mit dem des Strafgesetzbuches (§ 168 StGB). Für den Begriff Glücksspiel sind zwei Merkmale wesentlich: Es muss sich um ein Spiel, dh einen entgeltlichen Glücksvertrag im Sinne des § 1267 ABGB handeln und das Ereignis, das über Gewinn…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Alfred Zinöcker in der Beschwerdesache RA, als Masseverwalter des BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 22. Juli 2010 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma X-GmbH zu…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Christoph W*****, *****Adresse_Gf*****, vertreten durch Dr. Herwig Ernst, Rechtsanwalt, 2100 Korneuburg, Hauptplatz 32, vom 29. 1…
1. die als haftungspflichtige in Frage kommende Person zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört (Vertreterstellung), 2. eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht (Uneinbringlichkeit), 3. ein Verschulden des Vertreters an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt (Verschulden) und 4. die Pflichtverletzung für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache P-2 und P-3, beide A-1, beide vertreten durch Bichler Zrzavy Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Weyrgasse 8, 1030 Wien, als Rechtsnachfolgerinnen der Verlassenschaft nach P-1, über die Beschwerde…