…§ 205 Rz 51a). Unter Berücksichtigung dieser Guthaben bzw. den festgestellten "Unterdeckungen" - Differenzbeträge zwischen Nachforderung und auf dem Abgabenkonto befindlichen Guthaben - errechnet sich der Anspruchszinsenbetrag wie folgt: | Zeitraum | Differenzbetrag | Tageszinssatz | Tage | Zinsen in € | 19.11. - 21.11.2024 |…
…es ausführte, Guthaben sei ein Begriff der Abgabenverrechnung und bringe zum Ausdruck, dass auf dem Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen bestehen müsse. Das Abgabenkonto des Beschwerdeführers weise jedoch einen Rückstand von EUR 454 aus. Der Beschwerdeführer brachte einen Vorlageantrag ein, in…
…Gebarung auf dem Abgabenkonto ist im Verfahren nach § 216 BAO auszutragen (Ritz, BAO6, § 216 Tz 1 und die dort angeführte Rechtsprechung). Ein Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO dient zweifellos auch dazu, die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Umbuchung oder einer Überrechnung eines Guthabens von einem auf ein…
…weiteren Überrechnungsantrag auf das Abgabenkonto ***** über € 118.000,00 ein, welcher mit dem gegenständlichen Bescheid vom 9.5.2016 mit der Begründung abgewiesen wurde, dass nach Erledigung des zeitlich zuvor eingegangenen Antrages vom 15.12.2015 (erledigt am 04.05.2016) kein Guthaben mehr…
…dass das Abgabenkonto der Bf. am 01.09.2020 mit € 31.465,00 belastet wurde, am 16.10.2020 die Überweisung iHv € 31.465,00 verbucht wurde und der Saldo seither € Null beträgt. Ein Guthaben hat auf dem Abgabenkonto somit nie bestanden…
…gestellt. Die belangte Behörde hat diesen Antrag abgewiesen, weil kein Guthaben auf dem Abgabenkonto der Bf vorlag und die Rechtmäßigkeit der Gebührenschuld nicht im gegenständlichen Verfahren zu klären ist. Das Verfahren betreffend die Abgabenfestsetzung ist mittlerweile auch abgeschlossen, indem das Bundesfinanzgericht die Beschwerde zurückgewiesen hat…
…nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren gemäß § 216 BAO zu klären (VwGH 27.09.2018, Ra 2017/15/0077). Dem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO ist der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist. Im Fall…
…insolvenzrechtlichen Bestimmungen und dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung widersprechen, bezieht sich eindeutig auf die Richtigkeit der Buchungen bzw. der Gebarung am Abgabenkonto und wäre mit einem Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO und nicht im gegenständlichen Rückzahlungsverfahren, indem ausschließlich das Bestehen/Nichtbestehen eines Guthabens…
…würden dabei die Vorauszahlungen auf die Jahresabgabenschuld angerechnet, so würden die Vorauszahlungen selbst dann keinen unter das Aufrechnungsverbot des § 20 Abs. 1 IO fallenden Gegenanspruch des Schuldners gegen den Bund darstellen, wenn die Gutschrift der Vorauszahlungen zu einem auf dem Abgabenkonto aufscheinenden Guthaben führe (siehe…
…als ein Guthaben (§ 215 Abs 4) auf dem Abgabenkonto bestanden habe. Diese ab 1.1.2014 in Kraft getretene und somit im gegenständlichen Fall anwendbare Bestimmung, die der Vermeidung von Härten diene, führe dazu, dass die Anspruchszinsen entsprechend anzupassen seien. Dem entgegnete die Vertreterin der…
…der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint, somit nicht über später entstandene Guthaben (VwGH 27.5.1998, 98/15/0062). Erwägungen Da zu jenem Zeitpunkt, zu welchem der Beschwerdeführer den hier gegenständlichen Antrag auf Umbuchung gestellt hat, kein Guthaben auf dessen Abgabenkonto bestand…
…S. 508). Besteht im Zeitpunkt der Stellung des Überrechnungsantrages auf dem Abgabenkonto kein Guthaben iSd § 215 Abs. 4 BAO, so gilt als Entrichtungstag gem. § 211 Abs. 1 lit. g BAO - erst - jener Tag, an dem das Guthaben aus der Gebarung tatsächlich entstanden ist. 1.2…
…wurde. Aufgrund des Bescheides vom 02.06.2006 erfolgte auf dem Abgabenkonto der GmbH-2 die Verbuchung einer Gutschrift von € 379.681,33, die zu einem Guthaben von € 379.286,49 führte, woraufhin dem Überrechnungsantrag der GmbH-2 am 06.06.2006 Folge…
…ein gemäß § 239 Abs. 1 BAO rückzahlbares Guthaben auf dem Abgabenkonto der beschwerdeführenden Partei nicht besteht, war spruchgemäß zu entscheiden. Eine Entscheidung über die Beschwerden gegen die Wettterminalabgabenbescheide ergeht zu einem späteren Zeitpunkt von einer anderen Gerichtabteilung. Der Vollständigkeit halber wird festgehalten, dass die Wettterminalabgabe…
…16/0311). Dem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO ist der Erfolg zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung das Abgabenkonto kein Guthaben aufweist. Im Fall eines Rückzahlungsantrages ist grundsätzlich nur über jenen Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint (VwGH 16.5…
… 1 EStG, zur sachlichen Steuerpflicht siehe § 2 EStG. Eine Rückerstattung gemäß § 239 BAO sei nicht möglich, da kein Guthaben auf dem Abgabenkonto vorhanden sei. Gemäß § 96 Abs. 2 BAO würden Ausfertigungen, die mittels automatisationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt würden und mit Amtssignatur versehen würden, weder einer Unterschrift…
…Eine materiellrechtliche Prüfung der verfahrensgegenständlichen Wettterminalabgaben ist im Rückzahlungsverfahren nicht vorgesehen. Da somit ein gemäß § 239 Abs. 1 BAO rückzahlbares Guthaben auf dem Abgabenkonto der beschwerdeführenden Partei nichtbesteht, war spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…einen abschließenden Bescheid und die Auszahlung des Guthabens von mindestens € 1.475,00. ***** Das Finanzamt wies das Ansuchen mit Bescheid vom 8.3.2018 mit der Begründung teilweise ab, dass auf dem Abgabenkonto des Bf. nur ein Guthaben in Höhe des rückgezahlten Betrages bestanden…
…vom Finanzamt mit Bescheid abgewiesen. Weder im Zeitpunkt der Antragstellung noch im Zeitpunkt der bescheidmäßigen Erledigung des Antrages bestand am Abgabenkonto der Beschwerdeführerin ein Guthaben. Da sich somit gemäß § 239 BAO kein rückzahlbares Guthaben auf dem Abgabenkonto der Beschwerdeführerin befand, erweist sich die Abweisung des…
…von Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) kann gemäß § 239 Abs. 1 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Rückzahlbar sind gemäß § 239 Abs. 1 BAO ausschließlich Guthaben, die sich im Sinne des § 215 BAO als Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto darstellen…