…noch abschließen konnte. In steuerlicher Hinsicht konnten die Einkünfte aus der Aufdeckung der stillen Reserven am 01.09.2008 nicht mehr bei der Bf/Holding erfasst werden, da deren letztes Wirtschaftsjahr infolge Verschmelzung am 31.08.2008 abgelaufen war. 2.2.5. Im Ergebnis bedeuten…
…erfolge. Das verlusterzeugende Vermögen müsse am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden sein. Mehrere inländische Grundstücke seien gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 als ein Betrieb anzusehen. Sei dieses Vermögen am Verschmelzungsstichtag - aus welchen Gründen auch immer (z.B. Verkauf Liquidation, sonstiger Untergang) - nicht mehr vorhanden…
…dass als Maßnahme zur nachhaltigen Gewinnerzielung laufend geprüft werde, was mit der Trinkwasserquelle bzw. den Grundstücken geschehen sollte. Seit der Anschaffung der Grundstücke vor 18 Jahren sei noch nicht entschieden worden, wie bzw. ob eine Bewirtschaftung erfolgen solle. Die operative Tätigkeit beschränke sich auf die…
…gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft gestärkt und der Agrarhaushalt entlastet werden. Durch die Verschmelzung der bodenreformatorischen Komponente mit der betriebswirtschaftlichen Komponente wird in diesem Bescheid nun erstmals sichtbar, dass die Ertragslage eines Betriebes durch volatile Erzeugerpreise und flexiblen zweikomponenten Direktzahlungen nicht mehr standardisiert möglich ist…
…11. Dezember 2014, II R 26/12). Umgekehrt "gehört" ein Grundstück nicht mehr zum Vermögen der Gesellschaft, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht bzw ihr bewertungsrechtlich zuzurechnen ist, es aber vor Entstehung der Steuerschuld Gegenstand eines Veräußerungsvorgangs iS des § 1 Abs 1, Abs…
…tritt an die Stelle des zur Verteilung kommenden Vermögens der Wert der für die Vermögensübertragung gewährten Gegenleistung - nach dem Stand im Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung, jedenfalls aber nicht vor der Eintragung im Firmenbuch, - im Falle der Verschmelzung, Umwandlung oder Aufspaltung nach dem Stand zum Verschmelzungs-…
…55 Euro fest. Als Begründung gab das Finanzamt an: „Da eine Bereicherungsabsicht oder das „Inkaufnehmen“ einer Bereicherung auf Grund des Sachverhaltes nicht vorliegt, sehr wohl aber ein inländisches Grundstück übertragen wird, liegt ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang vor, bei dem eine Gegenleistung nicht vorhanden bzw. feststellbar ist…
…3*** (vor und nach Anteilserwerb) zu machen. Dazu führte Herr ***6*** im Mail vom 29.04.2019 folgendes aus: "Der Preis wurde zwischen Gemeinde und ***Bf1.*** ausgehandelt, eine ausführliche Bewertung lag nicht vor.... Die Gemeinde wollte die GmbH verkaufen, da sie nicht mehr benötigt wurde…
…a) wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist oder die Gegenleistung geringer ist als der gemeine Wert des Grundstückes; b) beim Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruches, wenn die Leistung an Erfüllungs Statt vor Beendigung des Abhandlungsverfahrens vereinbart…
…Gesellschafterbestands von Personen- und Kapitalgesellschaften iSd § 1 Abs 3 führen würde." Zur Veranschaulichung der nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung führte die Bf. noch mehre Beispiele an. Abschließend beantragte die Bf die Festsetzung der Grunderwerbsteuer mit € 3.860,10 (GrESt aus Verschmelzung (§ 1 Abs 1 GrESt) inkl…
…der Bf. nicht teile, wonach der Abtretungspreis als Bemessungsgrundlage heranzuziehen sei, sei das Ermittlungsverfahren fortzusetzen. Vorlage an den UFS Das FA führte keine weiteren Ermittlungen mehr durch und legte das gegenständliche Rechtsmittel mit Vorlagebericht vom 14. Dezember 2012 dem UFS zur Entscheidung vor. Darin wurden…
…vom 01.12.2008 in die ***[2]*** OG (FN ***[26]***) umgewandelt. Die Umwandlung erfolgte aufgrund des Umstandes, dass in der GmbH vor der Umwandlung kein Betrieb mehr vorhanden war, außerhalb des Umgründungssteuergesetzes. Das einzige Vermögen der GmbH war zu diesem Zeitpunkt die Liegenschaft EZ ***[3]***…
…vom 01.12.2008 in die ***[2]*** OG (FN ***[26]***) umgewandelt. Die Umwandlung erfolgte aufgrund des Umstandes, dass in der GmbH vor der Umwandlung kein Betrieb mehr vorhanden war, außerhalb des Umgründungssteuergesetzes. Das einzige Vermögen der GmbH war zu diesem Zeitpunkt die Liegenschaft EZ ***[3]***…
…2007/16/0089; Stoll, S. 580). Die verspätete Einbringung einer verbesserten Rechtsmittelschrift vermag die gesetzliche Fiktion der Zurücknahme des Rechtsmittels nicht mehr zu beseitigen (VwGH 27.9.1990, 89/14/0255, insbes. Rs.1). Mit ungenütztem Verstreichen der Mängelbehebungsfrist trat am 4.3.2013 Rechtskraft…
…Zeitpunkt nicht mehr gültig gewesen, weshalb die geltend gemachte Vorsteuer in Höhe von EUR 8.000,00 nicht abzugsfähig sei. Das Finanzamt erließ einen dieser Feststellung Rechnung tragenden Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2008. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung (nunmehr: Beschwerde) brachte die Bf vor…
…existieren soll, „dass diese Leistungen tatsächlich bzw im fakturierten Umfang erbracht wurden“ (…) Diese Annahme wird mit einer angeblich anlässlich der Beschuldigteneinvernehmung von Mag X. am 15. Mai 2003 getätigte Aussage über die nicht vorhandene Leistungsdokumentation gestützt. … ist … zu verweisen: 1. Aufgabe des…
…immaterielle Vermögensgegenstände (Firmenwert) in Höhe von € 1.000.000,-- ausgewiesen. Anmerkung der Prüferin: Im Zuge der Prüfung wurde der Einbringungsvertrag und die dazugehörige Bilanz aus 2005 abverlangt. Antwort des steuerlichen Vertreters: Die Akten aus dem Jahr 2005 sind nicht mehr vorhanden da alle Aufbewahrungsfristen…
…der Aktenlage liegen die in § 24 BewG genannten Voraussetzungen bei Frau MMag. AB und Herrn CD nicht vor und wurden daher die Grundstücke Nr.**1 und **4, die beiden je zur Hälfte gehören und die (benachbarten) Grundstücke *******, die im Alleineigentum von Frau MMag. AB stehen…
…Artikel 6 (Grunderwerbsteuergesetz 1987) Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken wird im Hinblick auf die mit Wirksamkeit 1. Jänner 2015 neu festgestellten Einheitswerte an der bisherigen Besteuerungssystematik festgehalten. Im Übrigen solle anstelle des nicht mehr aktuellen Einheitswertes bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Erwerbsvorgängen der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage…
…und des EisbEG gehe hervor, dass es bei der Enteignungsentschädigung um eine Schadloshaltung gehe. Dem Enteigneten solle nicht mehr ausgeglichen werden als der Unterscheid seiner Vermögenslage vor und nach der Enteignung. Somit könne schon aus den rechtlichen Grundlagen abgeleitet werden, dass aus diesem Enteignungsvorgang eigentlich…