…Gemäß den zuletzt genannten Bestimmungen kann die Abgabenbehörde auch in der Beurteilung des abgabenrechtlichen Sachverhalts auf die Ergebnisse des Finanzstrafverfahrens zurückgreifen. Das durchgeführte Finanzstrafverfahren war vom Grundsatz der Offizialmaxime und vom Grundsatz der amtswegigen Sachverhaltsermittlung beherrscht und zielte auf die Erforschung der materiellen Wahrheit ab…
…Gemäß den zuletzt genannten Bestimmungen kann die Abgabenbehörde auch in der Beurteilung des abgabenrechtlichen Sachverhalts auf die Ergebnisse des Finanzstrafverfahrens zurückgreifen. Das durchgeführte Finanzstrafverfahren war vom Grundsatz der Offizialmaxime und vom Grundsatz der amtswegigen Sachverhaltsermittlung beherrscht und zielte auf die Erforschung der materiellen Wahrheit ab…
…erachtenden) Anschuldigungen des **P** nichts für eine Beteiligung des Bf. an den Zuwiderhandlungen spricht. Das durchgeführte Finanzstrafverfahren war vom Grundsatz der Offizialmaxime und vom Grundsatz der amtswegigen Sachverhaltsermittlung beherrscht und zielte auf die Erforschung der materiellen Wahrheit ab. Im Rahmen dieses Finanzstrafverfahrens war daher alles…
…dass die Behörde die amtswegige Sachverhaltsermittlung unterlassen hat. Sonst hätte das Finanzamt ein Sachverständigengutachten aus dem Fachgebiet Rechnungswesen einholen müssen, um die zuvor angeführten Tatsachen zu ermitteln. Auch wären die Beischaffung des lnsolvenzaktes und die Einvernahme der ehemaligen lnsolvenzverwalterin der GmbH zwingend notwendig gewesen. Hätte…
…Behörde die amtswegige Sachverhaltsermittlung unterlassen hat; so hätte das Finanzamt der Stadt-Graz ein Sachverständigengutachten aus dem Fachgebiet Rechnungswesen einholen müssen, um die in Punkt die zuvor angeführten Tatsachen zu ermitteln. Auch wären die Beischaffung des Insolvenzaktes und die Einvernahme der ehemaligen Insolvenzverwalterin der [GmbH…
…angeführte Verkennung der Rechtslage unterlassen, den für die Erledigung maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und festzustellen sowie die notwendigen Beweise aufzunehmen. Die belangte Behörde wäre gemäß § 37 iVm § 39 Abs 2 AVG verpflichtet gewesen, entsprechend den Grundsätzen der Offizialmaxime und der materiellen Wahrheit…
…alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden Maßnahmen der Offizialmaxime unterliegen. Demgemäß sind auch steuerentlastende Umstände sowie steuerliche Begünstigungen von diesem Grundsatz umfasst, es sei denn, es wären besondere Aufträge dafür vorgesehen. Grenzen der amtwegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung. Die amtswegige…
…dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens verpflichtet (VwGH 27.1.2010, 2009/16/0228). Die Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und…
…das Ergänzungsersuchen geantwortet hatte und nicht davon auszugehen war, dass seitens des Bf. Ergänzungen nachgereicht würden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass bis heute keine Ergänzungen zu den beiden Ergänzungsersuchen erfolgten. Der amtswegigen Ermittlungspflicht (beherrscht von der Offizialmaxime, gerichtet auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit) steht…
…Art und Weise die Behörde den Auftrag der amtswegigen Ermittlungspflicht zu erfüllen hat. Im Falle von Kontrollmaterial (wie dem Kontenregister gemäß KontRegG) steht der Grundsatz des Parteiengehörs dem Grundsatz der amtswegigen Wahrheitsfindung aber gegenüber. Im Sinne einer immer der Wahrheitsfindung dienenden Ermittlungstätigkeit steht nur der…
…0002). Zur Verletzung der Offizialmaxime Warum das Zollamt - wie von der Bf. behauptet - den Grundsatz der Offizialmaxime (also die Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung der sachverhaltsmäßigen Entscheidungsgrundlagen) verletzt haben soll, ist nicht ersichtlich. Gem. § 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse…
…Sparsamkeit und Schnelligkeit zu orientieren. Der Bf. vermeinte noch, dass auch für die Abgabenbehörde entsprechend § 39 Abs. 2 AVG die Offizialmaxime gelte und das Ermittlungsverfahren vom Grundsatz der materiellen Wahrheit geleitet sei. Er zog das bisherige Ermittlungsverfahren in Zweifel, negierte eine Schätzungsverpflichtung der Abgabenbehörde und…
…dass der Bf. die ihm angelastete Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 begangen hat. Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung: Aus dem im § 39 Abs. 2 AVG normierten Grundsatz der Amtswegigkeit (Offizialmaxime) ergibt sich im Zusammenhalt mit…
…begründet und daher rechtswidrig. Der Begründungsmangel sei auch wesentlich, weil nicht auszuschließen sei, dass die belangte Behörde bei Vermeidung des Mangels zu einem anderen Bescheid kommen hätte können. Der Bescheid sei daher wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben. 3.1.2. Verletzung der amtswegigen…
…die bestehende Offizialmaxime immer wieder hervor, vergisst aber dabei offenbar, dass er seiner erhöhten Mitwirkungspflicht in Zusammenhang mit den festgestellten Auslandsachverhalten und seiner ungewöhnlichen Rechtfertigungen nicht einmal ansatzweise nachgekommen ist. Geforderte Nachweise für Behauptungen wurden nicht vorgelegt, sondern lediglich auf die Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde verwiesen…
…für die BAO zentrale Offizialmaxime findet ihren Widerpart in der Rechtsprechung des EUGH, wenn dieser annimmt, dass für die Kommission im direkten Vollzug eine Pflicht zur amtswegigen Erforschung des Sachverhalts gelte, verschiedentlich spricht die Rechtsprechung von dem Gebot der sorgfältigen und unparteiischen Ermittlung aller relevanten…
…und freie Beweiswürdigung § 39 Abs 2 AVG beinhaltet den Grundsatz der Amtswegigkeit der Verwaltungsverfahren (Offizialmaxime) (vgl. zB VwGH 27.05.2019, Ra 2019/14/0153, VwGH 13.12.2019, Ra 2019/02/0147). Diese Vorschrift regelt, dass die Behörden grundsätzlich von sich aus - also amtswegig…
…befreit der Grundsatz der Amtswegigkeit auch den Beschuldigten nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen. Vielmehr erfordert es seine Mitwirkungspflicht, seine Verantwortung nicht darauf zu beschränken, ihm vorgehaltene konkrete Erhebungsergebnisse für unrichtig zu erklären, ohne diesen Erhebungsergebnissen ebenso konkrete Behauptungen entgegenzusetzen und…
…protokollierte Parteienvorbringen, auf Rechtsmittel nicht verzichten zu wollen, ist - entgegen der Darstellung in der Beschwerde - eindeutig: "es ergeht kein Rechtsmittelverzicht". Die Anwendung des Grundsatzes, dass es in der Beurteilung von Parteienvorbringen nicht auf Bezeichnungen und zufällige verbale Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare…
…Recht zu schweigen und sich nicht selbst bezichtigen müssen. Dem Beschuldigten bleibe, ohne sich strafbar zu machen, gar keine andere Wahl als unter Zwang eine Verwaltungsübertretung zuzugeben. Ermittlungstätigkeit, Beweiswürdigung durch die Behörde Aus dem im § 39 Abs. 2 AVG normierten Grundsatz der Amtswegigkeit ergibt sich…