…gemäß § 261 Abs. 2 BAO als gegenstandslos erklärt. 2. Die Beschwerde wird, soweit sie den nach Ergehen der Umsatzsteuer-Festsetzungen für September und Dezember 2009 erlassenen Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2009 bekämpft, gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO als gegenstandslos erklärt. Eine Revision an den…
…grundsätzlich dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, dies unabhängig davon, ob sie sich zu Gunsten des Abgabengläubigers oder zu Gunsten des Abgabenschuldners auswirkt. Sie darf somit ... nur ausnahmsweise (insbesondere bei absoluter oder relativer Geringfügigkeit der Auswirkungen (...) unterbleiben." Von zentraler Bedeutung für die Ermessensübung ist die…
…werde die Zwangsstrafe im Rahmen der Ermessensübung herabgesetzt. Die Bf stellte den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Verwaltungsgericht und brachte vor, dass sie keinesfalls ein Verschulden treffe. Sämtliche Anträge der Beschwerde blieben vollinhaltlich aufrecht. Über die Beschwerde wurde erwogen Das Bundesfinanzgericht stellt…
…Wiederholungsprüfung bei der Ermessensübung Berücksichtigung finden (Ritz in BAO5, § 303, Tz 85). Bei der Ermessungsübung hinsichtlich der Verfügung einer Wiederaufnahme ist auch der Grundsatz von Treu und Glauben zu berücksichtigen (Ritz in BAO5, § 303, Tz 88). Dazu ist Nachfolgendes auszuführen: Im Rahmen der Außenprüfung gemäß…
…Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (VwGH 30.09.2015, 2012/15/0174, mit Verweis auf 26.07.2007, 2007/15/0131). 4. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung…
…die Exekutionsmaßnahmen nur einen Bruchteil der von ihr angenommenen Abgabenschuld und vergebe zudem die Chance auf zukünftige Abgabenzahlungen durch die Bf. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen…
…zulässig gewesen wäre. Auch in der Beschwerde wird zugestanden: "Unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen und persönlichen Verflechtungen unterliegt die Personalgestellung für Bauarbeiten immer den Regelungen des § 19 UStG." Die - eindeutig - unrichtige umsatzsteuerliche Behandlung kann daher insofern keine Ermessensübung zu Gunsten der Bf auslösen, als die AB…
…der Tatbestand des § 303 Abs 1 BAO verwirklicht. Im Hinblick auf die gebotene Ermessensübung spricht für die Wiederaufnahme das Prinzip der Rechtsrichtigkeit, dem grundsätzlich der Vorrang gegenüber dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen ist. Weiters spricht für die Wiederaufnahme des Verfahrens der Grundsatz der Gleichheit der…
…kann auch der Gefährdungstatbestand als erwiesen angesehen werden. Somit ist auch die weitere kumulative Voraussetzung des § 232 Abs. 1 BAO als erfüllt anzusehen. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach…
…sie selbst durch Verfahrensfehler verursacht habe, verweigere, widerspreche das dem Gedanken einer ordnungsgemäßen, sorgfältigen Verwaltung und somit einem der wichtigsten Grundsätze der Rechtsordnung. Auch widerspreche es der Objektivität der Behörde, wenn in einem Fall, in dem die Voraussetzungen nicht vorlägen, die Wiederaufnahme von Amts wegen…
…in der Beschwerde vorgebrachten Begründungen um folgende weitere Bestandteile. 1 Die Behörde hat vorgebracht, dass die Inanspruchnahme des Abgabepflichtigen zur Haftung nach § 11 BAO durch einen Haftungsbescheid im Sinne des § 224 BAO eine Ermessensentscheidung der Behörde ist, die nach den in § 20 BAO festgelegten Grundsätzen…
…Bei der Ermessensübung kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung zu (zB VwGH 25.10.1994, 94/14/0099; VwGH 27.4.2000, 96/15/0174; VwGH 1.6.2017, Ro 2015/15/0034). Grundsätzlich kommt dem Prinzip der Rechtmäßigkeit (Rechtsrichtigkeit) der…
…die Beurteilung sind nach der Rechtsprechung insb Art, Umfang, Struktur und Eigenart des Unternehmens zu berücksichtigen (BFH 23.01.1991, I R 22/90, BStBl II 554). Zu ihnen gehören nicht die Festlegung der Grundsätze der Unternehmenspolitik und die Mitwirkung der Gesellschafter an ungewöhnlichen Maßnahmen…
…Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen (VwGH 20.09.1996, 94/17/0122). Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit…
…Aufhebungsbescheides hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 darzulegen (VwGH 02.07.1998, 98/16/0105). Sie hat weiters die Gründe für die Ermessensübung eingehend darzustellen (VwGH 29.09.1993, 92/13/0102). Ein Hinweis auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wird vielfach ausreichend…
…24*** über das Vermögen der Bf. das Konkursverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Konkursverfahrens aufgelöst. Zum Ermessen Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen…
…Nur im Zuge der Ermessensübung sind die Grundsätze der Rechtsrichtigkeit und allenfalls der Grundsatz nach Treu und Glauben zu anzuwenden. Das Beschwerdevorbringen hinsichtlich dieser Grundsätze vermag der Beschwerde somit nicht zum Erfolg zu verhelfen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…BAO als erfüllt anzusehen. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden…
…BAO als erfüllt anzusehen. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß § 20 BAO die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden…
…Erlassung eines Sicherstellungsauftrags. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen (§ 20 BAO) zur Erlassung eines Sicherstellungsauftrages erfordert die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Demnach sind bei der Ermessensübung berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben unter Berücksichtigung aller in…