…Beteiligungen - aus organisatorischen bzw. geschäftspolitischen Gründen - auch über diverse Zwischenholdings hält und der Finanzierung von operativen Geschäften ihrer Konzerngesellschaften auch als indirekter Großmutter- oder auch Urgroßmuttergesellschafter nachkommt; dh es ist für Finanzierungentscheidungen der b irrelevant, ob sie direkter oder indirekter Gesellschafter ist. Die Entscheidung zur…
…werden. Beschwerdegegenständlich veräußerte die niederländische A Holding B.V. (bzw deren Tochtergesellschaften) in mehreren Schritten Gesellschaften des A Konzerns an die B Gruppe. Der A Konzern stand vor den durchgeführten Veräußerungen im Eigentum der XYZ Gruppe (im Folgenden X Gruppe), es bestand keine finanzielle…
…Holding AG, Rn 37 und 38, und C-71/00, Develop Baudurchführungs- und Stadtentwicklungs GmbH, Rn 25, sowie die erwähnten hg. Erkenntnisse vom 24. Jänner 2013 und vom 21. November 2012). Ein beherrschender Einfluss einer Obergesellschaft auf die Willensbildung einer Zwischengesellschaft vermag noch keine gesellschaftsrechtlich…
…eines Gesellschafters, die keine Erhöhung des Kapitals mit sich bringen, sondern ihren Gegenwert in einer Änderung der Gesellschaftsrechte finden oder geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (EuGH 17.10.2002, Rs C-339/99, Energie Steiermark Holding AG…
…228 ff) mit der Verpflichtung, diesen an die Enkelgesellschaft weiterzuleiten, unterliegt weder die Leistung der Großmutter an die Tochter noch die Weitergabe an die Enkelgesellschaft der Gesellschaftsteuer. Es handelt sich nämlich um eine freiwillige Leistung der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft, an der die Großmuttergesellschaft nicht…
…Holding AG, Rn 37 und 38, und C-71/00, Develop Baudurchführungs- und Stadtentwicklungs GmbH, Rn 25, sowie die erwähnten hg. Erkenntnisse vom 24. Jänner 2013 und vom 21. November 2012). Ein beherrschender Einfluss einer Obergesellschaft auf die Willensbildung einer Zwischengesellschaft vermag noch keine gesellschaftsrechtlich…
…BF-KG hinausgehende Finanzierungsbeiträge hätten folglich anstelle der Zufuhr von (Großmutter-)Zuschüssen auch auf jede andere der in Punkt 3 des Rahmenvertrags genannten Formen erfolgen können, etwa durch Überlassung von Fremdkapital durch unmittelbare oder mittelbare Gesellschafter oder durch die Übernahme von Haftungen. Darüber hinaus sei…
…gleichen Tag (Buchungsbelege vom 20.1.2011), erfolgt. Die Großmutter-Gesellschaften hätten die Zuschüsse als Anteile an verbundenen Unternehmen aktiviert; die M-GmbH habe mit dem Eingang der Zuschüsse ihre Kapitalrücklage und aufgrund der Weiterleitung an die Bf. sodann die Anteile an verbundenen Unternehmen erhöht…
…formalen, allein auf die Herkunft des Zuschusses abstellenden Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Zahlung von - der Gesellschaftsteuer unterliegenden – Zuschüssen tatsächlich zuzurechnen ist (vgl. die Urteile des EuGH vom 17. Oktober 2002 in den Rs. C- 339/99 [Energie Steiermark Holding AG], Rn 37 und 38…
…der unmittelbaren Gesellschafterin der Bf. handelt es sich überdies um eine Holdinggesellschaft, deren Zweck das Halten von Beteiligungen ist. Die Bf. übt keine operative Tätigkeit aus und erfolgt daher die Kapitalausstattung der Beteiligungsgesellschaften durch die hinter der unmittelbaren Gesellschafterin stehende "Großmutter" (Muttergesellschaft der Gesellschafterin der…
…GmbH (idF kurz: D. GmbH) mit Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 9.5.2007 gegründet. Die Großmuttergesellschaft, die D. Holding GmbH m.b.H. (idF kurz: Großmutter), hat am 11.5.2007 einen nicht rückzahlbaren bedingungslos gewährten Zuschuss iHv EUR 1.715.000…
…GmbH (idF kurz: C. GmbH) mit Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 9.5.2007 gegründet. Die Großmuttergesellschaft, die C. Holding GmbH m.b.H. (idF kurz: Großmutter), hat am 11.5.2007 einen nicht rückzahlbaren bedingungslos gewährten Zuschuss iHv EUR 1.815.000…
…sämtliche Gesellschaftsrechte durch die X *** Holding GmbH als Alleingesellschafterin übernommen. Gesellschafterin der X *** Holding GmbH ist zu 75% die X PRODUKT GmbH (FN***5) und zu 25% die Großmutter2 AG, mit Sitz in LAND2. Die X *** Holding GmbH ist eine Zwischenholdinggesellschaft im X-Großmutter2-Konzern…
…Besteuerungstatbestandes des KVG über die formale Anknüpfung und auch über normierte Befreiungstatbestände hinaus. Auch entspricht die im Vorhalt vorgeschlagenen angemessene Gestaltung nicht der gesellschaftsrechtlichen Realität, weil die Gesellschafter regelmäßig Holdinggesellschaften zwischengeschaltet haben und die F. als Beteiligungsvehikel der DAG auch andere Beteiligungen hält. Darüber hinaus…
…in allen Staaten Erwerbs-Holdings gegründet, die die Anteile an den jeweiligen operativen Gesellschaften erwarben. Unter anderem habe die ***Firma*** Services GmbH (im Folgenden "***Firma*** Services", damals noch ***8*** Beteiligungs [AHII] GmbH in Gründung) alle Anteile an der ***5*** (***5***; damals ***4*** Holding GmbH) erworben…
…Funktion der ***12*** als Holding als in deren Interesse gelegen dieser zuzurechnen. Weiters wurde bereits mit Verschmelzungsvertrag v. 17.1.2006 die Verschmelzung der ***12*** auf die Bf. vereinbart. Eine Umgründung bedarf zweifellos einer gewissen Vorbereitungszeit. Es handelt sich bei der Mittelzufuhr um eine Gesellschafterleistung…
…formalen, allein auf die Herkunft des Zuschusses abstellenden Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Zahlung von - der Gesellschaftsteuer unterliegenden - Zuschüssen tatsächlich zuzurechnen ist (vgl. die Urteile des EuGH vom 17. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-339/99 - Energie Steiermark Holding AG, Rn 37 und 38…
…die Konkurseröffnung sei im November 2012 erfolgt. Die Bf als unmittelbare Gesellschafterin der GmbH sei zwar am Zustandekommen des Zuschusses beteiligt. Sie habe jedoch als Holdinggesellschaft zu keiner Zeit einen Kapitalbedarf und kein Interesse an der Kapitalzufuhr gehabt, die vorrangig zwecks Aufrechterhaltung des Betriebes der…
…vor die drittstaatliche Konzernmutter/großmutter geschaltet wurden. Diese Begründung ist daher vor dem Hintergrund der beiden österreichischen Gesellschaften nicht zutreffend. Als Begründung, warum neben der Bf noch eine weitere Holdinggesellschaft gegründet worden war, wurden von der Bf gesellschaftsrechtliche Gründe im drittstaatlichen Gesellschafts- und Steuerrecht angeführt…
…von der Muttergesellschaft A GmbH aktivierten Anschaffungskosten betreffe. Die Wertminderung am Beteiligungsansatz der Muttergesellschaft A GmbH habe sich auch auf den Beteiligungsansatz der Beschwerdeführerin an der Muttergesellschaft A GmbH ausgewirkt. Die A GmbH sei eine Holdinggesellschaft deren Vermögen sich 2010 aus folgenden Beteiligungen zusammengesetzt habe…