Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger | über die Beschwerde | | der Beschwerdeführerin | Bf., PLZ Wohnort_Österreich, Straße_Nr | vom | 18…
…Von der Bf. seien jedoch – so der Prüfer weiter - bis zu der am 23.02.2010 abgeführten Schlussbesprechung keinerlei Ausfuhrbescheinigungen (Frachtbrief, U 34 oder sonstige Grenzübertrittsdokumente) beigebracht worden. Die Lieferungen müssten daher als steuerpflichtige Umsätze eingestuft werden (Kürzung Umsatz 0%: 112.000,00; Erhöhung Umsatz…
…von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…
…nach dem drittvorletzten Satz des § 7 Abs. 1 UStG 1994 als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Findet sich im Reisedokument keine Angabe des Wohnsitzes, bestimmt sich dieser nach dem Ausstellungsstaat. Wurde der Reisepass von einem Drittland…
…dem Text der MwStRL, noch aus der Protokollerklärung hervor, dass die (ausländischen) Zollbehörden die Voraussetzungen zB der Ausländereigenschaft oder die Übereinstimmung der Angaben in Bezug auf den Abnehmer in der Rechnung mit jenen im Grenzübertrittsdokument prüfen müssten; die RL spricht lediglich davon, dass der Nachweis…
…gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen sein. § 7 Abs…
…von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…
…von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…
…von einem Unternehmer an den Abnehmer gelieferten Gegenstände 75 Euro übersteigt. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepaß oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen…
…[…] Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein. Die vorstehenden Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen sein. (2) Ausländischer Abnehmer ist a) ein…
…dass diese beabsichtige, das Fahrzeug ins Ausland zu verbringen und dort dauerhaft zu belassen bzw. zu nutzen, und ohne Nachweis eines ausländischen Wohnsitzes durch einen Reisepass oder ein anderes Grenzübertrittsdokument beließ die Bf. die Lieferung umsatzsteuer- und normverbrauchsabgabefrei (vgl. Rechnung) bzw. führte eine solche nicht…