…Satz 2 GrEStG gegenüber dem die Steuer selbstberechnenden Parteienvertreter oder gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklären, dass die Besteuerung nach § 4 Abs 2 und §§ 6 und 7 GrEStG, jeweiis idF vor dem Bundesgesetz BGBl I 2014/36, erfolgen soll. Die GrESt-Bemessungsgrundlage beim Scheidungsvergleich ist in…
…04.2007, 010206/0041-VI/5/2007 in Punkt 2.1 zu§ 4 Abs 2 Z 1 GrEStG ausgeführt: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, wenn auch im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur…
…04.2007, 010206/0041-VI/5/2007 in Punkt 2.1 zu § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG ausgeführt: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, wenn auch im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur…
…2007, 01 0206/0041-VI/5/2007 in Punkt 2.1 zu § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG ausgeführt: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, wenn auch im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur…
…und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Beruht die freiwillige Zuwendung hingegen auf einer rein wirtschaftlichen Grundlage, so sind die Zahlungen abzugsfähig und beim Empfänger steuerpflichtig. Beim Scheidungsvergleich Ehegatten sei exakt dieser Sachverhalt gegeben, weshalb es zu keiner Anwendung des § 20 Abs…
…04.2007, 010206/0041-VI/5/2007 in Punkt 2.1 zu § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG ausgeführt: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, wenn auch im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur…
…um einen sogenannten Globalvergleich. Bei Vorliegen eines Globalvergleiches ist die Grunderwerbsteuer nicht vom Wert des hingegebenen Grundstückes vorzuschreiben, sondern der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuerfestsetzung heranzuziehen. Im genannten Scheidungsvergleich erfolgte eine umfassende Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten der ehemaligen Ehegatten, sodass die auf die…
…schon dem Grunde nach keine Gegenleistung vorhanden. Da es sich bei den 332.006,04 € um Verbindlichkeiten gehandelt habe, die die Bf alleine übernommen hätte sei neben dem Grunde auch die Höhe der Bemessungsgrundlage der GrESt im Finanzamtsbescheid vom 12.02.2014 nicht nachvollziehbar…
…vertrete in ständiger Rechtsprechung, dass Scheidungsvergleiche nicht per se als Globalvereinbarungen angesehen werden können und in jedem Fall genau zu prüfen ist, was Gegenstand des Vergleiches ist, was dazu führe, dass in weiterer Folge bei Scheidungsvergleichen Gegenleistungen durchaus ermittelbar sein können (vgl. etwa VwGFI 07…
…oder ob ein "Regelfall" eines Scheidungsvergleiches mit Globalcharakter vorliegt, bei dem infolge der Vielschichtigkeit des Rechtsgeschäftes eine Trennung oder Aufschlüsselung der auf die einzelnen Leistungen entfallenden Gegenleistungen nicht möglich ist und als Bemessungsgrundlage der GrESt daher gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 iVm …
…zweiter Fall GrEStG vor. Im gegenständlichen Fall ist daher unstrittig, dass die Übertragung des Grundvermögens aus dem verfahrensgegenständlichen Scheidungsvergleich der Grunderwerbsteuer unterliegt. Zu beurteilen ist jedoch, ob sich diese nach einer Gegenleistung als Bemessungsgrundlage ermitteln lässt bzw. in welcher Höhe sich diese Bemessungsgrundlage darstellt oder…
…… Gemäß § 7 Z 2 GrEStG 1987 beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe 2 v.H. der Bemessungsgrundlage. 8. Erwägungen Der gerichtliche…
…die Bemessungsgrundlage, dass diese als Basis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer in der gegenständlichen Beschwerdevorentscheidung im verfahrensgegenständlichen Bescheid jedenfalls überhöht war: Selbst wenn man der Ansicht der belangten Behörde betreffend der Bemessung der Steuer auf Grund der Gegenleistung folgen würde, könnte bei einem Scheidungsvergleich mit…
…im Verfahren zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer daher der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen worden. In der Begründung des bekämpften Bescheides werde weiters ausgeführt, dass gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG die Grunderwerbsteuer bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens anlässlich der Scheidung 2%…
…Bauflächen. Tz 4.2.9.: Gesamtnachforderung Grunderwerbsteuer: | Erfassungsnummer | Übertragender/ Übernehmender | Liegenschaft | Scheidungs-vergleich vom | Bemessungs-grundlage | gem. § 7 GrEStG | GrESt | abge-rechnet mit | Nach-forderung | 217286/2012 | Bf./ Person-1 | Grundstück-1 |…
…teilweise stattgegeben. Die Höhe der Bemessungsgrundlage und der Grunderwerbsteuer ist aus dem Ende der Entscheidungsgründe ersichtlich und bildet einen Bestandteil dieses Spruches. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Scheidungsvergleich vom xx.xx. 2012 hat…
…dass der Scheidungsvergleich eine wechselseitige Übertragung von Liegenschaften enthält, die abgabenrechtlich einen Tausch darstellen. Da es sich um keine Globalvereinbarung handeln würde, sei die Bemessungsgrundlage von der Gegenleistung, das ist beim Tausch der gemeine Wert des (für das erworbene Grundstück) hingegebenen Tauschgrundstückes zuzüglich einer allfällig…
…eines Scheidungsvergleiches mit Globalcharakter vor, bei dem infolge der Vielschichtigkeit des Rechtsgeschäftes eine Trennung oder Aufschlüsselung der auf die einzelnen Leistungen entfallenden Gegenleistungen nicht möglich ist. Es ist daher für den Erwerb der Liegenschaftshälfte durch den Bf. gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987…
…gemäß § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG vom Wert des Grundstückes zu berechnen, soweit eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits mit dem Erkenntnis vom 7. Oktober 1993, Zl. 92/16/0149, richtungsweisend entschieden, dass auch bei Scheidungsvergleichen, die…
…Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987 | 140.561,54 € Die Vorschreibung erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 von der Gegenleistung, somit vom Verkehrswert der hingegebenen Grundstücksanteile plus der übernommenene Darlehensanteile. Obwohl bei Scheidungsvergleichen mit Globalcharakter eine Zuordnung der Gegenleistung teilweise nicht möglich ist, kann jedoch…