IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch GOBBS Steuer- und Unternehmensberatungs- GmbH, Schubertstraße 3, 2100 Korneuburg, und FAS Network GmbH, Schubertstraße 3, 2100 Korneuburg, über die Beschwerde vom 8. April 2021…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Göbel & Hummer Rechtsanwälte OG, Weihburggasse 9, 1010 Wien, betreffend Beschwerde vom 23. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Dezember 2022 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr.in Elisabeth Hafner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch Göbel & Hummer Rechtsanwälte OG, Weihburggasse 9, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 27. Juni 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des BF1 und der R2, Adresse, vertreten durch die Göbel & Hummer Rechtsanwälte OG, Weihburggasse 9, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 27.06.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
…der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch Mag. Thomas Heinrich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Gobergasse 34/3/13, 1130 Wien, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Februar 2014 gegen das Erkenntnis des…
…mehr vorgelegt werden. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die Gutschrift in zeitlicher Nähe zur 2015 zum vorgenommenen "Settling" ausgestellt wurde - eine zeitnahe Vornahme des "Settlings" würde auch den GoB (siehe dazu auch gleich Punkt 3.) entsprechen. UE ist daher sehr wohl anzunehmen, dass betreffende…
…in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch FAS Network GmbH, Schubertstraße 3, 2100 Korneuburg, und GOBBS Steuerberatungs GmbH, Schubertstraße 3, 2100 Korneuburg, über die Beschwerde vom 12. Jänner 2024 gegen die Haftungsbescheide des Finanzamtes Österreich vom 14. Dezember 2023 betreffend Lohnsteuer 2019 bis 2022…
…der Beschwerdesache Bf., Adr._Bf., vertreten durch Mag. Inge Geisenberger-Tribelnig, Gobergasse 52, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 04.06.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 05.05.2014, betreffend Feststellung der Einkünfte § 188 BAO 2008…
…Das UGB selbst enthalte keine explizite, detaillierte Vorschrift ähnlich IFRS 15, wo die Erlösrealisierung für Einzelfälle kodifiziert sei. Es werde lediglich auf die GoB verwiesen, die teils ungeschriebene Grundsätze aus der Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis seien. In Österreich würden die AFRACs als Hilfe zur Auslegung…
…zu tilgen.' Auch der § 198 Abs. 7 UGB beinhaltet ein Wahlrecht! Wesentlich bei diesen Bestimmungen ist gemäß GoB auch die Unterscheidung ob es sich um ein Disagio, wie es z.B. bei der Ausgabe von Anleihen anfallen kann, oder um Geldbeschaffungskosten für einen Kredit handelt…
…aufgewiesen hätten. Beide Parkscheine würden vielmehr nicht die geringsten Spuren von entfernten Entwertungen bei Tag 21 (und auch bei keinem anderen Tag) aufweisen. Über Aufforderung legte die Berufungswerberin am 2.7.2013 die Parkscheine 762488 GOB und Nr. 762489 GOB im Original vor, worauf das…
…Vignette) hätte treffen müssen, ist festzuhalten, dass solche Feststellungen mangels der Vorlage jeglicher Unterlagen durch den Bf. gar nicht möglich sind. Vielmehr muss im gegenständlichen Fall eine griffweise Gobalschätzung der Einkünfte vorgenommen werden (vgl. zB VwGH 21.12.2010, 2009/15/0040; VwGH 15.5…
…Beistellkommoden im Wert von ca. € 300,-, 2 Gobelins im Wert von ca. € 30.000,- und ein Barocktisch im Wert von ca. € 2.000,-. Diese Vermögensgegenstände scheinen auch in keinem der vorgelegten Schätzungsgutachten auf. Im gesamten Akt befindet sich kein Hinweis der das…
… 4, Rz 13; Stand 1.7.2025, rdb.at). Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind jene, die dem Grunde nach auch für Kaufleute (Unternehmen) maßgebend sind. Sie gründen sich auf gesetzliche Bestimmungen, die zum Gewohnheitsrecht gewordene allgemein anerkannte Übung der kaufmännischen Praxis und auf Gutachten…
…der Maßgeblichkeit besagt, dass die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) für die Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs 1 EStG anwendbar sind. Die Anwendung des Maßgeblichkeitsprinzips ist jedoch zweifach begrenzt: Erstens ist ein unternehmensrechtlicher Bilanzansatz nur dann maßgeblich, wenn er auf einem unternehmensrechtlichen GoB beruht, und zweitens…
…Z 1). Die Ziffer 2 würde eine Bilanzberichtigung anordnen (arg "ist"), wenn die Vermögensübersicht nicht den GoB oder den zwingenden Vorschriften des EStG entspricht. Die Bestimmung der Ziffer 1 hätte ja auch nur dann eine Bedeutung, wenn die Abgabe bereits durch Bescheid rechtskräftig festgesetzt wäre…
…1988 einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar. Für diese gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die formellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sollen sicherstellen, dass die Aufzeichnungen in den Büchern vollständig, systematisch und zuverlässig vorgenommen werden. Dies dient vor allem Dokumentationszwecken. Die formellen GoB sind in den §§ 190,193…
…angemessen, weil die Bf. in den Streitjahren steuerlich vertreten gewesen war und ihr daher bekannt sein hätte müssen, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur ein Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind. Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass am Schluss eines jeden Geschäftsjahrs (Stichtagsprinzip) alle Vermögensgegenstände…
… 2 Abs. 1 wird diese also nicht rückwirkend ("ex tunc") aus der Rechtsordnung beseitigt, als wäre sie nie erlassen worden." C.2.) Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind jene, die dem Grunde nach auch für Kaufleute (Unternehmen) maßgebend sind. Sie gründen sich auf gesetzliche Bestimmungen…
…UGB, § 208 Wertaufholung, Rz. E1). Der Sinn und Zweck des Wertaufhellungsgebotes besteht darin, die Vermögenslage iSd GOB zutreffend darzustellen, sodass es letztlich unerheblich ist, warum es zur Wertaufholung gekommen ist. Entscheidend ist allein, dass dem abgeschriebenen Vermögensgegenstand inzwischen wieder ein höherer Wert beizumessen ist (vgl…