…Wiederaufnahmebescheide des Finanzamtes X unter St.Nr. a zu den Einkünftefeststellungsverfahren und gegen Einkünftefeststellungsbescheide des Finanzamtes X unter St.Nr. a , jeweils hinsichtlich A GmbH & atypisch stille Gesellschafter sowie jeweils datiert mit 13.12.2011, beschlossen: I.) Die Beitrittserklärung wird gemäß § 258 Abs. 2 lit…
…3. Auflage zu § 191 BAO). Nach der festgestellten Aktenlage zu den betreffenden Grundlagenbescheiden (St.Nr. ***XY***) sind diese an die ehemaligen Gesellschafter der ***xy*** GmbH&Atypisch Stille Ges. und somit auch an den Bf. rechtswirksam ergangen, sodass dem Beschwerdeeinwand der unrichtigen Adressierung der Feststellungsbescheide an…
…2 BAO hinreichend Rechnung getragen wurde. Der Bescheid richtet sich unter Nennung des jeweiligen Namens im Adressfeld an sämtliche Mitgesellschafter der "XY GmbH & atypische stille Gesellschafter". Solcherart sind diese namentlich genannten Mitgesellschafter (und nicht etwa nur eine von diesen gebildete Mitunternehmerschaft) als Bescheidadressaten des (einheitlichen…
…auch der atypisch still beteiligten Kommanditgesellschaft eine Ergebnistangente zuzuweisen. Im zweiten, nachgelagerten Feststellungsverfahren betreffend die SUB 3 ist sodann die Ergebnisverteilung (inkl der Ergebnistangente aus den mitunternehmerischen Beteiligungen der KG) auf die Mitunternehmer der KG festzustellen. Wäre die ***X*** GmbH und atypische stille Gesellschaft also…
… 190 Abs. 1 BAO festgestellt wird, dass die Einkünftefeststellung gemäß § 188 BAO hinsichtlich ehemalige X GmbH und atypische stille Gesellschafter für das Jahr 2004 unterbleibt, beschlossen: Die Beschwerde wird - soweit sie sich gegen den Feststellungsbescheid für 2004 vom 21. September 2012 richtet - gemäß § 260 Abs…
…gemäß § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO festgestellt wird, dass die Einkünftefeststellung gemäß § 188 BAO hinsichtlich ehemalige Y GmbH und atypische stille Gesellschafter für die Jahre 2003, 2004, 2009 und 2010 unterbleibt, beschlossen: Die Beschwerde wird - soweit sie gegen die Feststellungsbescheide für 2003, 2004, 2009…
…Abgabe bereits Verjährung eingetreten ist, vom früheren Bescheid nicht abgewichen werden.“ Aufgrund des Berufungsvorbringens ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Bw hat sich im Jahr 1989 an der A Aktiengesellschaft (Rechtsnachfolger der AA Leasing Beteiligungs GmbH und ehemalige atypische stille Gesellschafter, in der Folge kurz…
…GmbH noch. nicht einmal eine Woche bestanden, weder Überschuldung noch Sanierungsbedürftigkeit habe zu diesem Zeitpunkt vorliegen können. Da also das zugeführte Kapital im Sinne des Richtlinientextes nicht unbedingt erforderlich für die Erfüllung des Unternehmenszweckes gewesen sei, könne eine weitere Prüfung entfallen, die atypisch stille Gesellschaft…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sowohl die Fragen des Unternehmerwagnisses als auch des verdeckten Eigenkapitals iZm zusätzlichen atypisch stillen Beteiligungen von Gesellschaftern einer GmbH bereits durch die oben zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eindeutig geklärt sind…
…Verwaltungsakt zu setzten, muss dies umso mehr für den gegenständlichen Fall Gültigkeit besitzen, in dem sich im Adressfeld überhaupt kein Hinweis auf den Bestand einer (atypisch) stillen Gesellschaft findet. Von der angeregten Aussetzung war folglich Abstand zu nehmen. Zusammenfassend ist sohin zu konstatieren, dass die…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sowohl die Fragen des Unternehmerwagnisses als auch des verdeckten Eigenkapitals iZm zusätzlichen atypisch stillen Beteiligungen von Gesellschaftern einer GmbH bereits durch die oben zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eindeutig geklärt sind…
…GmbH noch. nicht einmal eine Woche bestanden, weder Überschuldung noch Sanierungsbedürftigkeit habe zu diesem Zeitpunkt vorliegen können. Da also das zugeführte Kapital im Sinne des Richtlinientextes nicht unbedingt erforderlich für die Erfüllung des Unternehmenszweckes gewesen sei, könne eine weitere Prüfung entfallen, die atypisch stille Gesellschaft…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache X GmbH & atypisch stille Gesellschaft, Adresse, vertreten durch Mag. Aleksandar Hofstätter, Johann-Strauß-Gasse 4/2/5, 1040 Wien, gegen die Erledigung des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
…eine atypisch stille Gesellschaft von Anbeginn an für sich noch kein außergewöhnlicher Sachverhalt angenommen werden. " Gemäß diesem Judikat seien die Steuerpflichtigen in der Wahl der Finanzierung grundsätzlich frei. Jede Finanzierung würde ein Risiko in sich bergen. Die Behörde habe jedenfalls darzustellen, dass der GmbH eine…
…eine stille Gesellschaft spricht (UFS v. 02.03.2006, RV/1673-W/05; insbesondere VwGH 16.04.1991, 90/14/0120). In der Beschwerde wird argumentiert, dass die Judikatur des UFS hier nicht einschlägig ist, da es in diesem um die Abgrenzung zwischen atypisch stiller…
…Feststellungsbescheid 2006 erhoben. 2. Einkommensteuerverfahren der Bfin. für das Jahr 2006 Die Beschwerdeführerin (Bfin.) erzielte im Beschwerdezeitraum neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und anderen Einkünften auch solche aus der Beteiligung an der genannten atypisch stillen Gesellschaft, der ehemaligen Firma P-GmbH und Mitgesellschafter, St.Nr…
…Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, erzielt und hat das GVG abschließend in seinem Bericht vom 5.2.2015 die folgenden Prüfungsfeststellungen getroffen: Der Umstand, dass die AG nicht an den stillen Reserven der GmbH teilnimmt, hindere die Steuerpflicht grundsätzlich nicht, weil der GesSt sowohl typische…
…H-GmbH im beschwerdegegenständlichen Zeitraum vorgelegen hat. Im Zuge der Beantwortung des Vorhalts führte der Bf in rechtlicher Hinsicht aus, dass Einkünfte aus einer Beteiligung als echter stiller Gesellschafter als Zinsen iSd Art 11 OECD-MA anzusehen seien, während Einkünfte aus einer atypischen stillen Gesellschaft…
…Zur Thematik, dass die abzuführenden 15% der Spielberechtigungen eine stille Einlage des Vereins in die GmbH wäre, werde darauf hingewiesen, dass der Verein im Vertrag vom 22.10.2003, mit welche die beschwerdeführende Mitunternehmerschaft (atypische stille Gesellschaft) zur Sicherung der Finanzierung gegründet worden sei, nicht…
…Zeit errichtet, aber frühestens nach sechs bis acht Jahren (Details sogleich) kündbar. Mit folgenden Unternehmen wurden von der Bf atypisch stille Gesellschaften eingegangen: *S1* AG, Vertrag vom 25.6.2010, kündbar ab 31.12.2017 (7,5 Jahre), Entwicklung Metabolomik-basierter Produkte; *S2* GmbH, Vertrag…