…zu § 2 Abs. 9 FLAG 1967, wonach sich der Familienbeihilfeanspruch "im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr" verlängert. Wenn die Verwaltungspraxis beim Bachelorstudium mangels Gliederung in Studienabschnitte von zwei "Toleranzsemestern", also einem "Toleranzstudienjahr" ausgeht, ist es nur logisch, bei der Anwendung von …
…der Universität ***2*** sieht eine Gliederung in drei Studienabschnitte vor. Dabei umfasst der 1. Studienabschnitt zwei Semester, der 2. Studienabschnitt vier Semester und der 3. Studienabschnitt zwei Semester (Dok.7). Die laut FLAG 1967 vorgesehene Studienzeit inkl. Toleranzsemester beträgt drei Semester für den 1. Studienabschnitt…
…zu § 2 Abs. 9 FLAG 1967, wonach sich der Familienbeihilfeanspruch "im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr" verlängert. Wenn die Verwaltungspraxis beim Bachelorstudium mangels Gliederung in Studienabschnitte von zwei "Toleranzsemestern", also einem "Toleranzstudienjahr" ausgeht, ist es nur logisch, bei der Anwendung von …
…zum Tragen kommt. Unstrittig ist hingegen, dass das von der Tochter betriebene Medizinstudium mindestens 12 Semester dauert. Eine Gliederung in Studienabschnitte gibt es bei dem Medizinstudium in Laibach nicht. 2. Rechtliche Würdigung: Der unter Punkt 1. dargestellte Sachverhalt war wie folgt zu würdigen: § 2 Abs…
…B-VG Das Bundesfinanzgericht sieht in Bezug auf die Ausführungen der Bf zu Art 2 StGG und Art 7 Abs 1 B-VG keine Veranlassung auf Antragstellung nach Art. 140 Abs. 1 Z 1 B-VG. Die Gliederung eines Diplomstudiums in Studienabschnitte ist nicht willkürlich…
…Bundesfinanzgereicht schon in der zitierten Entscheidung vom 13.5.2019 nicht gehegt und daher von einer Antragstellung an den Verfassungsgerichtshof nach Art. 140 Abs. 1 Zif. 1 B-VG abgesehen; ausschlaggebend war dafür insbesondere der Umstand, dass die Gliederung eines Diplomstudiums in Studienabschnitte nicht willkürlich…
…schon in der Entscheidung vom 13.5.2019, RV/7100874/2018, nicht gehegt und daher von einer Antragstellung an den Verfassungsgerichtshof nach Art. 140 Abs. 1 Z. 1 B-VG abgesehen; ausschlaggebend war dafür insbesondere der Umstand, dass die Gliederung eines Diplomstudiums in Studienabschnitte nicht…
…in Studienabschnitte gegliedert. 5. Masterstudien sind die ordentlichen Studien, die der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von Bachelorstudien dienen. Diese Studien erfüllen die Anforderungen des Art. 11 lit. e der Richtlinie 2005/36/EG. Sie sind nicht in Studienabschnitte…
…der dritte Studienabschnitt jeweils drei Semester. Auch ein Vergleich der den Studien zugeordneten Fächer zeigt, dass der Unterschied zwischen den beiden Studienplänen lediglich in der zeitlichen Verteilung der ansonsten gleichen Lehrfächer liegt. Dazu ist auszuführen, dass die bloße unterschiedliche Gliederung eines Studiums in eine unterschiedliche…
…Zeitpunkt in Geltung gestandene Curriculum (18W) sieht eine Gliederung des Diplomstudiums in drei Abschnitte vor, wovon für den ersten sowie letzten Studienabschnitt eine Dauer von je zwei Semestern vorgesehen ist und der zweite Abschnitt mit einer Mindestdauer von 4 Semestern bemessen ist. Den ersten Studienabschnitt…
…insbesondere der Umstand, dass die Gliederung eines Diplomstudiums in Studienabschnitte nicht willkürlich erfolgt, sondern sich aus den jeweiligen universitären Anforderungen an eine sinnvolle Studiengliederung ergibt und üblicherweise ein Studienabschnitt auf dem vorangehenden aufbaut (wie es auch bei einem anschließenden Masterstudium der Fall ist). Es wurde…
…hat; ausschlaggebend war dafür insbesondere der Umstand, dass die Gliederung eines Diplomstudiums in Studienabschnitte nicht willkürlich erfolgt, sondern sich aus den jeweiligen universitären Anforderungen an eine sinnvolle Studiengliederung ergibt und üblicherweise ein Studienabschnitt auf dem vorangehenden aufbaut. Es wurde auch als nicht unsachlich erkannt, wenn…
…11 lit. d der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. Sie sind nicht in Studienabschnitte gegliedert. 5. Masterstudien sind die ordentlichen Studien, die der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von Bachelorstudien dienen. Diese Studien erfüllen die…
…Studien sind. Nach ständiger Rechtsprechung führen die bloße unterschiedliche Gliederung eines Studiums in eine unterschiedliche Anzahl von Studienabschnitten und die unterschiedliche Dauer dieser Studienabschnitte nicht zwangsläufig dazu, dass eine Gleichwertigkeit ausgeschlossen wäre. Gerade das Studium der Rechtswissenschaften ist in Österreich jedenfalls an den Standorten Wien…
…an der Technischen Universität Wien studiert. Die vorgesehene Studiendauer für dieses Studium beträgt sechs Semester. Das Bachelorstudium ist nicht in Studienabschnitte untergliedert. Unstrittig war die Enkeltochter im Wintersemester 2022/2023 zumindest drei Monate krankheitsbedingt an einem erfolgreichen Studium gehindert. Im Sommersemester 2022 trat die Enkeltochter…
…2023. Die Regelungen im Studienplan 2023 über die Studiendauer sowie die Gliederung des Studiums entsprechen inhaltlich den Studienplänen 2022, 2021 und 2019. 3. Rechtslage § 2 Abs 1 lit b und lit j Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in der für den Beschwerdefall maßgeblichen Fassung lauten (auszugsweise): …
…zweite Studienabschnitt fünf Semester und der dritte Studienabschnitt zwei Semester. Auch ein Vergleich der den Studien zugeordneten Fächern zeigt, dass der Unterschied zwischen den beiden Studienplänen lediglich in der zeitlichen Verteilung der ansonsten gleichen Lehrfächer liegt. Dazu ist auszuführen, dass die bloße unterschiedliche Gliederung eines…
…Die Einschränkung des begehrten Zeitraumes auf März bis September 2022 ergeben sich aus dem Beschwerdevorbringen. Die Feststellung zur Gliederung des Studiums in zwei Studienabschnitte und die jeweilige Dauer eines Studienabschnittes ergeben sich aus § 2 des Curriculums zum Diplomstudium Rechtswissenschaften an der JKU Linz. Die Feststellungen…
…FLAG (vgl. Wimmer in Csaszar/Lenneis/Wanke, § 2 FLAG, Rz 95) ist zu entnehmen, dass der Wechsel der Studieneinrichtung bzw. des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung keinen Studienwechsel darstellt. Eine bloß unterschiedliche Gliederung des Studiums in unterschiedliche Abschnittsanzahlen kann eine Gleichwertigkeit keinesfalls ausschließen (vgl. z.B…
…FLAG (vgl. Wimmer in Csaszar/Lenneis/Wanke, § 2 FLAG, Rz 95) ist zu entnehmen, dass der Wechsel der Studieneinrichtung bzw. des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung keinen Studienwechsel darstellt. Eine bloß unterschiedliche Gliederung des Studiums in unterschiedliche Abschnittsanzahlen kann eine Gleichwertigkeit keinesfalls ausschließen (vgl. z.B…