…III. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 30.09.2015 wurden in Wien, in dem dem Bf gehörigen Lokal „XY“ drei Glücksspielgeräte (Internetterminals), die nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet waren, gemäß…
…von Kunden zu Buchmachern/Wettbüros, unter Ausschluss der Wettannahme“ tätig. Am 29.10.2015 wurden an diesem Standort in Wien, in dem dem Bf gehörigen Lokal „ABC“ uA vier Glücksspielgeräte (Internetterminals „Mainvision“) und ein Ein/Auszahlungsgerät („E-Kiosk“), die nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet waren, gemäß …
…Sportübertragungen, -Sportwetten, Darts, Tischfußball, Pool Billard, diversen Glücksspielautomaten und Internetterminals für Glücksspiel und Sportwetten. Der Betrieb des Bf. war außer an Montagen ganzjährig täglich geöffnet; von Dienstag bis Samstag war der Betrieb von 10 bis 24 Uhr geöffnet, an Sonntagen von 10 bis 22 Uhr…
…den Schluss zu, dass es sich tatsächlich um Spielapparate handelte. Tatsache sei vielmehr, dass es sich um Internetterminals handelte und dass der Zugang zum Internet bekanntermaßen nicht steuer- und abgabenpflichtig sei, sondern dass es sich ausschließlich um eine Serviceleistung der Bf. handelte. Was heutzutage nahezu…
…2016 am Standort ***1***, ***2***, ein Geschäftslokal, in dem in diesem Zeitraum acht Geräte in Form von Internetterminals aufgestellt waren, auf denen virtuelle Walzenspiele (Glücksspiele) abgespielt werden konnten. Zusätzlich war ein Ein-/Auszahlungsgerät mit einem angeschlossenen Drucker aufgestellt. Inhaberin der Geräte war die Beschwerdeführerin. Mit…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte 1. Ist die Besteuerung von Ausspielungen über nicht bewilligte Eingabeterminals, die sich mit einem konzessionierten Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland über Internet verbinden, mit Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 3 GSpG bei einem Inlandssachverhalt…
…getroffen: Die Beschwerdeführerin habe unter anderem Eingabeterminals aufgestellt, bei denen die Spielentscheidung (unabhängig vom jeweiligen Aufstellungsort des Eingabeterminals) auf einem Zentralserver oder auf sich über Internet mit dem Eingabeterminal verbundenen Glücksspielautomaten im Bundesland Steiermark getroffen wird. Für die im Prüfungszeitraum über diese Eingabeterminals erfolgten Ausspielungen…
…2015. Im Zuge dieser Prüfungen wurde festgestellt, dass die DT GmbH Anbieterin von "Wetten" war, wofür sie Internetterminals in diversen Geschäftslokalen aufstellte, welche in direkter Verbindung mit einem Zentralserver standen, auf dem die Software "xx" installiert war. Mit Bescheiden vom 11.04.2016 bzw. 12…
…Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die im Zeitraum März 2017 in dem Lokal in Lokaladresse welches die Beschwerdeführerin Bf (in der Folge als Bf. bezeichnet) betrieb, aufgestellten Automaten Glücksspielautomaten waren und somit Glücksspielautomatenabgabe abzuführen war. I. Verfahrensablauf Die Bf. soll im Zeitraum März…
…ob die Frage richtig beantwortet werde. Prinzipiell könne die "Ja"-Taste permanent gedrückt werden und fungiere dann im Endeffekt als START-Taste. Am 06.11.2018 wurden laut Erhebungsbericht der belangten Behörde durch die Finanzpolizei vier Glücksspielautomaten (Quizomat) festgestellt. Auf allen Geräten sei ein Probespiel…
…fest, es werde nunmehr bestätigt, dass es sich bei den Geräten in dem genannten Lokal weder um Glücksspielautomaten noch um Spielapparate sondern einzig und allein um Internetterminals gehandelt habe, die keiner Glücksspielautomatenabgabe im Sinne des § 1 Wiener Glücksspielautomaten Abgabegesetz unterlägen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil…
…eine Alarmanlage abzumontieren und Internetterminals vorläufig zu beschlagnahmen. Es habe nicht einmal der Verdacht bestanden, dass gegen Bestimmungen des GSpG verstoßen worden sei. Die einschreitenden Organe der Finanzpolizei seien offensichtlich Laien in der rechtsrichtigen Differenzierung zwischen Glücksspielautomaten und Geschicklichkeitsspielen auf Internetterminals und seien nicht in…
…SRL handelte, die zumindest den Organen des Vereins bekannt waren. Inwiefern die Verrechnung von Gerätemieten für Glücksspielautomaten und das bulgarische Unternehmen G. EOOD ein Indiz für a) die Schätzungsberechtigung und b) die Erfassung von zusätzlichen Einnahmen, berechtige, entzieht sich jeweils der Begründung der belangten Behörde…
…es sich um ein Dienstleistungsgerät mit bestimmten, in einem dem Anbringen beigeschlossenen Gutachten näher ausgeführten Funktionen und Bildschirmanzeigen, welches im Eigentum der Beschwerdeführerin stehe. Keinesfalls handle es sich dabei um einen Glücksspielautomaten oder um einen Eingriffsgegenstand in das Glücksspielmonopol, sodass die Beschlagnahme nach § 53 Abs…
…halber gemeinsam mit sämtlichen dazu ergangenen Vorbringen dargestellt werden: 1. Konsulentenhonorare: Zwischen der „GmbH“ und dem Bf. besteht eine Konsulenten-Vereinbarung hinsichtlich der Akquirierung von Neukunden und der Aufstellung und Installation von Internetterminals. Der Bf. hat im Jahr 2006 gemeinsam mit Herrn X die „GmbH…
…00 Euro - übertragen worden. Nach den Anteilsabtretungen seien X.X. und C.C. weiterhin als Konsulenten hinsichtlich der Akquirierung von Neukunden und der Aufstellung und Installation von Internetterminals für das Unternehmen tätig gewesen. Seit 26. Mai 2010 trete Z.Z. nach mehreren Geschäftsführerwechseln als alleiniger…
…in welcher Qualität und zu welcher Zeit versprochen, aber in der Folge nicht vorgelegt worden seien. - Geschäftsgegenstand der Abgabepflichtigen: Dass sich das Unternehmen - wie von der Behörde ausgeführt - "ausschließlich" auf den Verkauf von Glücksspielautomaten fokussiert hätte, sei von der Abgabepflichtigen zu keinem Zeitpunkt behauptet worden…
…des Konsumenten keinen Unterschied, ob für solche Spielapparate eine Bewilligung vorliege oder nicht. Würde man tatsächlich davon ausgehen, dass es sich bei diesen Internetterminals um Spielapparate handle (was bestritten werde), so seien dies nach der Rechtsprechung des VwGH (88/17/0105) Apparate, deren Betätigung aus…
…dass sowohl von A und B selbst als auch über "Strohmänner" Lokalitäten für einen Gaststättenbetrieb bzw. für den Betrieb von Glücksspielautomaten angemietet worden sind, die [aus den Betrieben] erzielten Umsätze und Gewinne bisher steuerlich nicht erklärt worden und die [diesbezüglichen Einnahmen] auf die oben genannten…
…Spielapparate wären. Den Ausführungen des Bf. sei Folgendes entgegenzuhalten: Der Einwand, die gegenständlichen Geräte wären nicht vergnügungssteuerpflichtig, weil es sich um reine Internetterminals und nicht um Spielapparate handle, sei unzutreffend: so habe der VwGH in seinem Erkenntnis vom 19.12.2006, ZI. 2004/15/0092…