…die Kraftfahrzeugsteuer 2017 mit 29.376,87 € festgesetzt worden. Nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmung des § 299 BAO führte die Abgabenbehörde aus, die Aufhebung gemäß § 299 BAO setze die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reiche nicht. Die Aufhebung setze daher grundsätzlich die…
…und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungenauigkeit also hinnehmen (vgl. Ritz, BAO6, § 184 Tz 3, mwN). Im Ergebnis ist im vorliegenden Fall die tatbestandsmäßige Voraussetzung für eine Bescheidaufhebung (§ 299 BAO) der Gewissheit der Rechtswidrigkeit also…
…Sachverhalts unter die entsprechenden abgabenrechtlichen Bestimmungen sowie die Anwendung der verfahrensrechtlichen Normen zu Recht erfolgte. Da lt oa VwGH-Judikatur und VwGH 24.6.2010, 2010/15/0059 die Aufhebung gem. § 299 BAO die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraussetzt, war idF der beschwerdegegenständlichen Sachverhalt nicht unter …
…Aufhebungsbescheid (etwa hinsichtlich der Begründung der Ermessensübung) ergänzt bzw. richtiggestellt werden, es darf bloß kein anderer (neuer) Aufhebungsgrund herangezogen werden. Die Aufhebung setzt aber, wie bereits oben ausgeführt, die „Gewissheit“ der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher…
…Rechtliche Beurteilung Gemäß § 299 Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht…
…einer Gewissheit der Rechtswidrigkeit der aufgehobenen Bescheide im o.a. Sinne kann hier daher keine Rede sein. Somit war mit Bescheidaufhebung vorzugehen. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da sie nicht von der…
…die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht (Ritz, a.a.O. Rz 13; BFG 21.12.2015, RV/7101518/2010; VwGH 5.8.1993, 91/14/0127 zu § 299 aF). Für die Aufhebung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der…
…Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus. Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden (bzw. ein Nichtverschulden) des Bescheidadressaten voraus (s. zB Ritz, BAO 5. Auflage, § 299 Tz 10ff.). Für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO ist auch nicht ausschlaggebend, weshalb die Rechtswidrigkeit…
…setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus, die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (zB BMF, AÖF 2003/65, Abschnitt 3; zu § 299 aF Gassner, ÖStZ 1985, 5; VwGH vom 05.08.1993, 91/14/0127, 0128; Stoll, BAO, 2888). Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt grundsätzlich…
…0009, sowie Ritz, BAO6, § 299 Tz 10). Die Rechtswidrigkeit muss nicht offensichtlich sein. Eine Aufhebung gemäß § 299 BAO setzt jedoch die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit einer inhaltlichen Unrichtigkeit ist nicht ausreichend (vgl. VwGH 24.6.2010, 2010/15/0059, sowie Ritz, BAO6…
…entspricht. Die Rechtswidrigkeit muss nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung gemäß § 299 BAO setzt aber die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. VwGH 20.1.2016, 2012/13/0059; Ritz, BAO6, § 299 Rz 13). Der Antrag der Partei vom 14. Juli…
…nachzuweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen. Im gegenständlichen Fall zeige die Antragstellerin somit keine Gewissheit über die Rechtswidrigkeit der betroffenen Bescheide auf und auch die durchgeführten Ermittlungen des Finanzamtes manifestieren weder Mängel des Umsatzsteuerbescheides 2009 noch des Körperschaftsteuerbescheides 2009 vom 28.09.2012. Es war…
…welche für eine Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid und Umsatzsteuerbescheid geeignet seien, jedoch sicher nicht um Argumente die Gewissheit über die Rechtswidrigkeit der betroffenen Bescheide aufzeigen können und daher eine Aufhebung rechtfertigen würden. Zumal die Zurechnung betreffend Körperschaftsteuerbescheid 2009 lediglich auf die Feststellungen Tz 2, 3…
…Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus. Die bloße Möglichkeit reicht nicht (vgl. VwGH 20.01.2016, 2012/13/0059). § 135 BAO Verspätungszuschlag Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe…
…also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO³, § 299 Tz. 10). Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden noch die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit voraus. Voraussetzung ist jedoch die Gewissheit der Rechtswidrigkeit und ihre Konkretisierung. Die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. Ritz, BAO³, § 299 Tz. 13…
…Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl VwGH 24.06.2010, 2010/15/0059; 20.01.2016, 2012/13/0059). Die Rechtswidrigkeit muss nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung, aber…
…dem sich die inhaltliche Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Bescheides ergibt, einwandfrei geklärt sei (vgl. VwGH 22.02.2000, 96/14/0018, 19.10.1995, 94/16/0304, 26.11.2014, 2012/130123; 20.01.2016, 2012/13/0059). Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus…
…2012 (§ 323 Abs 37 BAO) BGBl I Nr 14/2013 kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. (…) Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus…
…10). Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht (VwGH 5.8.1993, 91/14/0127). Daher setzt die Erlassung eines Aufhebungsbescheides die Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus, aus dem sich die Rechtswidrigkeit des Inhaltes des aufzuhebenden Bescheides ergibt (VwGH…
…Grund der Bescheid rechtswidrig ist (etwa wegen einer unrichtigen Gesetzesinterpretation, oder wegen mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, oder wegen Übersehens von Grundlagenbescheiden, etc.), erweist sich für die Anwendbarkeit des § 299 (1) BAO als irrelevant. Die Aufhebung nach § 299 BAO setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus…