…0263; VwGH 24.01.2007, 2003/13/0138). subjektives Tatbild: Der verdeckten Ausschüttung muss eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft zugrunde liegen. Derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, es sei denn, sie sind abweichend hievon nur…
…Regel nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten, es sei denn, dass die Mehrgewinne abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur einem oder einigen der Gesellschafter zugeflossen sind (VwGH 25.02.2026, Ro 2024/15/0005, mwN). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet…
Darüber hinaus ist abschließend noch einmal festzuhalten, dass aus abgabenrechtlicher Sicht die Gewinnverteilung (und somit die Zuweisung von Einkünften!) in wirtschaftlicher Betrachtungsweise grundsätzlich nach dem Ausmaß der Beiträge zur Teilnahme am Marktgeschehen vorzunehmen ist. Zu diesen Beiträgen gehört aber, wie oben ausgeführt, jedenfalls die Arbeitskraft…
Dabei gab er jeweils den zu erzielenden Verkaufserlös vor, meist verbunden mit der Vereinbarung, dass bei Unterschreiten eines bestimmten Verkaufserlöses keine Vermittlungsprovision zu zahlen ist. Die Verkaufsvermittlung durch das Immobilienbüro erfolgte durch Inserate, Internetauftritte, Aushänge und auch durch die Zusammenarbeit mit anderen Maklern. Die Kommanditgesellschaften…
…vorgeschrieben. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass im Zuge einer abgabenbehördlichen Außenprüfung bei der ***1*** Schwarzumsätze festgestellt worden seien. Derartige Mehrgewinne seien grundsätzlich den Gesellschaftern nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen. Dass Mehrgewinne überhaupt nicht an Gesellschafter zur Auszahlung gekommen wären, müsse der Abgabepflichtige beweisen…
…In Punkt 13 des Gesellschaftsvertrages ist die Ergebnisverteilung geregelt. Danach stehen der Komplementärin 95 % des Ergebnisses und dem Kommanditisten 5 % des Ergebnisses zu. Bereits in den Feststellungsbescheiden 1999 und 2000 änderte das Finanzamt den gesellschaftsvertraglich festgelegten Gewinnverteilungsschlüssel insofern ab, als B A 10 % und C…
…die Anteilseigner (vgl. VwGH 18.09.2003, 99/15/0262). Derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen, es sei denn, sie sind abweichend hievon nur einem der Gesellschafter zugeflossen (vgl. VwGH 2001/13/0261…
…2025, § 27 Rz 47) Dies ist bei Schwarzumsätzen, die von den Gesellschaftern entnommen werden der Fall. Derartige Mehrgewinne sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, es sei denn, dass sie abweichend davon nur einen Gesellschafter zugeflossen sind. Da dies nach den oben getroffenen…
…anzusehen. Ein Widerspruch zu der vom Beschwerdeführer im Vorlageantrag ins Treffen geführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht gegeben, zumal auch nach dieser die Mehrgewinne abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zugerechnet werden, wenn sie nur einem Gesellschafter zugeflossen sind. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. 3…
…Verwaltungsgerichtshofes, wonach sich aus Gewinnzuschätzungen (hier: aufgrund festgestellter Schwarzumsätze) ergebende Mehrgewinne einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen sind, es sei denn, dass die Mehrgewinne abweichend von diesem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur einem oder einigen der Gesellschafter zugeflossen wären (VwGH 6.2.2025…
…im Gefolge abgabenbehördlicher Prüfungen bei Kapitalgesellschaften ergeben. Derartige Mehrgewinne sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, es sei denn, dass die Mehrgewinne abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur einem (oder einigen der) Gesellschafter zugeflossen sind (VwGH 10.12.1985, 85/14/0080). …
…28.05.2015, Ro 2014/15/0046) oder das Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass die Mehrgewinne (abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel) nur einem oder einigen der Gesellschafter zugeflossen sind - etwa auf Grund der beherrschenden Stellung eines Gesellschafters einer GmbH (vgl. auch VwGH 19.10.2006, 2006/14…
…aufgetaucht. Dies ergebe in Summe einen Betrag von € 326.635,82 brutto bzw. € 272.196,52 netto. Diese Gewinnanteile stünden zu 55% (vereinbarter Gewinnverteilungsschlüssel bis 2011) Dr. ***Bf2*** zu, somit seien ihm noch Gewinne in Höhe von € 149.708,08 zuzurechnen. Diese…
…gemeinsam bzw. einvernehmlich getroffen wurden, die Anschaffungen auf gemeinsame Rechnung (GesbR) erfolgten, die Anschaffungen entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel im Wege der AfA abgeschrieben wurden, dafür gemeinsam Investitionsbegünstigungen in Anspruch genommen wurden, auch Buchwertabgänge (und etwaige Veräußerungserlöse) von Anlagen von Beginn der Gemeinschaft an aufgeteilt wurden, Dr. …
…einvernehmlich getroffen worden seien, die Anschaffungen auf gemeinsame Rechnung (GesbR) erfolgt seien, die Anschaffungen entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel im Wege der AfA abgeschrieben worden seien, gemeinsam Investitionsbegünstigungen in Anspruch genommen worden seien, Buchwertabgänge (und etwaige Veräußerungserlöse) von Anlagen von Beginn der Gemeinschaft an aufgeteilt worden seien…
…VwGH 11.6.2021, Ro 2020/13/0005 mwN). Derartige Mehrgewinne sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, es sei denn, dass die Mehrgewinne abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur einem oder einigen der Gesellschafter zugeflossen sind. Dass die durch Gewinnzuschätzungen ermittelten…
…VwGH 11.6.2021, Ro 2020/13/0005 mwN). Derartige Mehrgewinne sind den Gesellschaftern grundsätzlich nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, es sei denn, dass die Mehrgewinne abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur einem oder einigen der Gesellschafter zugeflossen sind. Dass die durch Gewinnzuschätzungen ermittelten…
…Bf. "faktischer Machthaber" oder "faktischer Geschäftsführer" im Sinne der obigen Ausführungen des Obersten Gerichtshofes war, sondern ob Mehrgewinne der A GmbH abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel ausschließlich dem Bf. als Gesellschafter der GmbH zuzurechnen sind. Der Mehrheitsgesellschafter und handelsrechtliche Geschäftsführer B C erteilte dem Bf., Minderheitsgesellschafter…
…infolge abgabenbehördlicher Prüfungen bei Kapitalgesellschaften. Derartige Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind den Gesellschaftern nach dem auch sonst geltenden Gewinnverteilungsschlüssel als zugeflossen zu werten (VwGH 10.3.1982, 81/13/0072; VwGH 18.9.1991, 91/13/0012)…
…Beurteilung zugrunde gelegt hat, was sie hier gerade nicht gemacht hat. Es war somit der Gewinnverteilungsschlüssel des ursprünglichen Gesellschaftsvertrages auch für die Verlustverteilung anzuwenden. An der Fremdüblichkeit des ursprünglichen Gesellschaftsvertrages sind im Verfahren keine Bedenken seitens der belangten Behörde geäußert worden, weshalb auch seitens des…