IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, vertreten durch Maga Susanne Penz, Steuerberaterin und Wirtschaftstreuhänderin in 6900 Bregenz, Kirchstraße 11, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 23. November 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
…ordnet in diesem Zusammenhang an, dass im Fall einer Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung ein Übergangsgewinn bzw. -verlust beim Gewinn des letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor der Veräußerung/Aufgabe erfasst wird. Damit soll vermieden werden, dass der Übergangsgewinn erst nach Abschluss der betrieblichen Tätigkeit wirksam wird. Diese Regelung bewirkt…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Marion Riezinger, Sonnblickstraße 6, 4614 Marchtrenk, über die Beschwerde vom 5. September 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 5. August 2022…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
… 4 Abs. 1 EStG erfolge die Zurechnung des Übergangsgewinnes nicht nach der allgemeinen Regelung in § 4 Abs. 10 Z 1 S 2 EStG im ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel, sondern nach der Sonderregelung für Betriebsveräußerungen (§ 4 Abs. 10 Z 1 S 4 EStG) in jenem…
260,90 | 2016/02 | 73.334,86 | 5.069,97 | 68.264,89 | 21.044,70 | 47.220,19 | 52.290,16 | 18.888,08 | 20.916,06 | 409,37 | 2016/03 | 80…
…entschieden, stehe diese unmittelbar vor Betriebsveräußerung beantragte Begünstigung nicht zu, da am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes kein betriebliches Eigenkapital vorliege und das Ziel der Begünstigung, nämlich die langfristige Stärkung des Eigenkapitals, nicht gegeben sei. Diese Feststellung führte zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 2008 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache TitelA VNA FNA GasseA, PLZA OrtA, über die Beschwerde vom 06.05.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FAXXX vom 29.04.2015, betreffend Einkommensteuer zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Ehgartner Steuerberatungs KG, Untere Schmiedgasse 6, 8530 Deutschlandsberg, über die Beschwerde vom 19.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Christian Lenneis in der Beschwerdesache Mag. V. U., Stadt, vertreten durch Writzmann & Partner GmbH, Schönbrunner Strasse 188, 1120 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 17.7.2013, betreffend…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Mag. D, Adresse gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 04.10.2012, betreffend Feststellung von…
In einer E-Mail vom 4. März 2016 teilte der Prüfer dem steuerlichen Vertreter folgende beabsichtigte Änderungen im Zuge der Prüfung mit (OZ 16): Die Finanzverwaltung beabsichtigt folgende Änderungen: Ing. ***2*** ***3***: Beurteilung der Vermietung in ***11*** ***5***, ***7*** als Liebhaberei: - Die außerplanmäßige Tilgung der…
…Übergangsgewinn), so ist dieser beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu berücksichtigen. Ergeben die Zu- und Abschläge einen Verlust (Übergangsverlust), so ist dieser, beginnend mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel, zu je einem Siebentel in den nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträumen zu berücksichtigen. Bei…
…auf die gesetzlichen Vorgaben nicht für den Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsaufgabe, sondern bereits für das Veranlagungsjahr 2021, also im Zusammenhang mit dem letzten Gewinnermittlungszeitraum vor Beendigung der betrieblichen Tätigkeit vorgenommen worden. Damit sei den aus § 4 Abs 10 Z 1 letzter Satz EStG abzuleitenden gesetzlichen…
…Übergangsgewinn), so ist dieser beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu berücksichtigen. Ergeben die Zu- und Abschläge einen Verlust (Übergangsverlust), so ist dieser, beginnend mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel, zu je einem Siebentel in den nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträumen zu berücksichtigen. Bei…