…des VwGH vom 18.7.2002 99/16/0196. Daher wäre zu Stichtag 1.7.1984 der gegenständliche Vorgang nicht von der Gesellschaftsteuerpflicht umfasst. Die Festsetzung sei daher rechtswidrig und die Bf beantragte die Aufhebung des gegenständlichen Bescheides. Am 30.8.2013 erließ die…
… 4 (2) 1. KVG sind Kapitalgesellschaften auch Kommanditgesellschaften, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern eine Kapitalgesellschaft gehört. Zu gegenständlichen gesellschaftsteuerpflichtigen Kommanditeinlagen wurden 2x Vorhalte (am 19.6.2013, 1.4.2014) an die GesmbH & CoKG direkt gesandt, ob bzw. zu welcher Erfassungsnummer die Einlagen bereits versteuert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co KG, Untere Hauptstr 10, 3150 Wilhelmsburg an der Traisen, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08.08.2013…
…bzw. der Bf. nachrangige und mit erfolgsabhängiger Verzinsung ausgestattete Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt € 5.366.133,73, deren Gesellschaftsteuerpflicht unbestritten ist, wie folgt gewährt: am 31.1.2005 von "C." € 1.270.473,37, am 8.3.2005 von Dr. E. D…
…2 Z 1 KVG (Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an der Bf.) erfüllt worden ist. Ebenso ist bezüglich der partiarischen Gesellschafterdarlehen der Wert der Gegenleistung unstrittig. Ungeachtet der zusammengefassten Festsetzung ist das FAG dabei entsprechend der Begründung des angefochtenen Bescheides von einer Gesellschaftsteuerpflicht der einzelnen Darlehensgewährungen ausgegangen…
…sämtlicher Angaben in der Selbstberechnung und in der Anmeldung legt der Gesetzgeber in der zitierten Norm eine Befugnis und keine Verpflichtung fest. Im vorliegenden Fall erfolgte nach der Aktenlage erst im Jahr 2010 eine Überprüfung hinsichtlich der gesellschaftsteuerpflichtigen Rechtsvorgänge. Für die Frage, ob Tatsachen iSd …
…Eine rückwirkende Erhöhung des variablen Kapitalkontos vor Durchführung der Umgründung löst keinen gesellschaftssteuerrechtlichen Tatbestand aus. Laut Rz 1227 UmgrStG der Umgründungssteuerrichtlinien würde nach Ansicht der Finanzverwaltung nur dann eine Gesellschaftssteuerpflicht entstehen, wenn eine Kapitalgesellschaft als Einbringender fungieren würde: In diesem Fall bestünde zumindest nach Ansicht…
…VwGH 28.09.1998, 95/16/0302). Da auch der Forderungsverzicht nur objektiv geeignet sein muss, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, ist auch bei Sanierungsverzichten in der Regel Gesellschaftsteuerpflicht zu bejahen, etwa bei Verzicht, um die Gesellschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren, zur Verlustabdeckung…
…Immobilien Linz GmbH & Co KG) seien dahin auszulegen, dass ein vor dem Bilanzstichtag erworbener Anspruch auf Verlustübernahme zu keiner Gesellschaftsteuerpflicht führe. An entscheidungswesentlichem Sachverhalt ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten, dass laut Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates von A am 16.12.2014 zu…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf Im Rahmen einer Überprüfung gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgänge bei der Beschwerdeführerin (Bf.) der Jahre 2005 bis 2007 stellte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel FAGVG lt. einem im Bemessungsakt ErfNr…
…zur Umschuldung gegenüber dem Finanzamt Wien 1/23, dass diese ins Leere gingen. Weiters verwies das FAGVG unter Punkt 3. unter Hinweis auf die Gesellschaftsteuerpflicht einer unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Kapital darauf, dass lt. den Ausführungen der Bf. gegenüber dem Finanzamt Wien 1/23 keine Verzinsung…
Wenn die Bf. dazu im Vorlageantrag meint, dass die Vereinbarung der Unverzinslichkeit bis auf weiters schon alleine als auflösende Bedingung iSv § 5 BewG zu qualifizieren sei, so könnte dem zum einen im Lichte des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.3.1998 nicht ohne Weiteres…
…6.12.2012, GZ BMF- 010206/0215-VI/5/2012- abgegebenen Verpflichtung der Gesellschafter werde das Gesellschaftsvermögen durch den Investitionszuschuss gerade nicht erhöht, wodurch eine Grundvoraussetzung für die Gesellschaftsteuerpflicht nicht gegeben sei. Das Vermögen bleibe wie bei der rechtzeitigen Übernahme von Jahresverlusten, auch durch die…
…Unter Punkt 5. dieses Erlasses wird von FoIgendem ausgegangen: „Gewährt ein Gesellschafter der Gesellschaft ein von vornherein unverzinsliches Darlehen und unterliegt die Darlehensvaluta nicht selbst der Gesellschaftsteuerpflicht (Punkt 2 bis 4), so ist in dem Umstand der Unverzinslichkeit der Tatbestand der freiwilligen Leistung gemäß 5…
…denselben gegenständlichen Sachverhalt. Darüber hinaus stellt es sich als fraglich dar, wenn die Beschwerdeführerin der Meinung ist, es lägen gesellschaftsteuerpflichtige Vorgänge vor, warum diese nicht als solche dem Finanzamt angezeigt worden sind. Darüber hinaus ist es für einen Kreditvertrag nicht zwingend notwendig, dass ein fixer…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Ist der Zuschuss der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaft gemäß § 2 Z 4 KVG gesellschaftsteuerpflichtig oder handelt es sich beim Zuschuss um nachträgliche Anschaffungskosten für die Beteiligungsgesellschaft, der nach Art. 27 § 2 Steuerreformgesetz…
…Die gesetzliche Formulierung des § 5 KVG ergäbe nicht, dass die Gesellschaftsteuerpflicht an die Art der Beteiligung z.B. der Position eines Aktionärs oder eines Gesellschafters einer GmbH anknüpfe. Mit Vorhalt vom 11. Februar 2008 ersuchte das Finanzamt um Übersendung der Genussrechtsbedingungen und nahm Einsicht in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
"Vor dem Hintergrund der mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft getretenen Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG durch den Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07 u. a.), des infolge des Zeitablaufs immer kleiner werdenden Kreises potentiell von der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundige Laienrichterin ***R3*** und den fachkundigen Laienrichter ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch G. Denk Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. Steuerberatungsgesellschaft, Neubaugasse 68 Tür 13s, 1070…