…des Steuerpflichtigen erfolgen". Repräsentationsaufwendungen (bspw Geschenke an Geschäftsfreunde zu bestimmten Anlässen) oder Bewirtungskosten "können zur Hälfte abgezogen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Bewirtung von Geschäftsfreunden der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt." Die Reisekosten wurden nicht anerkannt, da kein Fahrtenbuch…
…In der Berufung werde nunmehr abweichend ausgeführt, dass die Weine nicht als Geschenke an die Kunden verteilt worden seien, sondern dass der Kaffee im Wert von 102,50 € (=50% angesetzt) und die Weine im Wert von 174,12 € von den Kunden anlässlich von…
…an Kunden/Geschäftsfreunde "Übliche Geschenke" an Kunden und Geschäftsfreunde, etwa anlässlich des Weihnachtsfestes oder zum Jahreswechsel, werden von der Judikatur als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen iS § 20 Abs. 1 Z 3 EStG beurteilt und sind daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt jedoch, sofern Geschenke…
…der VwGH und der UFS bei Geschenken grundsätzlich eine strenge Linie. Nach der Rsp sind zB nicht abzugsfähig: • Blumen- und Weihnachtsgeschenke eines gewerblich tätigen Versicherungsvertreters an seine Geschäftsfreunde (VwGH 19. 9. 1990, 89/13/0174); • Geschenkkörbe, Geschenkkartons eines praktischen Arztes an die Abteilungen jenes Krankenhauses…
…8. Abs. 3 UStAE definiert in Anlehnung an BFH 22.3.1985, BStBl II 641, Aufmerksamkeiten als Zuwendungen, die nach ihrer Art und nach ihrem Wert Geschenken entsprechen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen…
…sowie zu Weihnachtsgeschenken an Geschäftsfreunde Hinweis E 3.10.1990, 89/13/0002). Gleiches gilt auch für die Geschenke zur Hochzeit von Mitarbeitern.‘ Die für die Gutscheine angefallenen Kosten sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. 2013 V) Laminiergerät Für das Jahr 2013 beantragte der Bf…
…Tz4 Werbeaufwand: Geschenke: Hier handelt es sich um Geschenke unterschiedlichster Art (Gutscheine, Hotelgutscheine, Weinflaschen) an Kunden und Geschäftsfreunde und ab und an Mitarbeiter. Es handelt sich hier nicht um Waren, welche unmittelbar auf den Tätigkeitsinhalt der Beschwerdeführerin schließen lassen. Die Geschenke wurden zu diversen Anlässen…
… 20, II. Abzugsverbote gem Abs 1 [Rz 62]). Neben den ausdrücklich im Gesetz erwähnten Bewirtungsspesen gehören nach der Rechtsprechung u. a. Geschenke an Kunden, Klienten, Mitarbeiter aus bestimmten Anlässen zu den Repräsentationsaufwendungen (vgl. VwGH 24.2.2010, 2006/13/0119; siehe weiter Zorn in Hofstätter…
…hat der VwGH daher die Abzugsfähigkeit von kleineren Sachgeschenken an Kunden, Klienten und deren Mitarbeiter (VwGH 24.11.1999, 96/13/0115 verneint. Die Verwaltungspraxis war allerdings schon bisher großzügiger; übliche Weihnachts- bzw Neujahrsgeschenke, wie Kalender, Flaschenweine, Bonbonnieren an Geschäftsfreunde sowie Weihnachtskarten wurden unabhängig von …
…13/0119; VwGH 17.12.2002, 2002/14/0081; vgl. VwGH 3.5.00, 98/13/0198). Geschenke an Teilnehmer eines Golfturniers 2005 (insbesondere Taschen, Golfbälle) wurden als nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand angesehen (vgl. VwGH 30.4.2003, 99/13/0208; VwGH 30.4.2003, 98…
…Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vorgelegt und auf die bisher vertretene Rechtsmeinung über die Nichtabzugsfähigkeit von Geschenken (Privatausgaben) verwiesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird StF: BGBl…
…der vom Finanzamt vertretenen Auffassung an. Es ist zwar durchaus glaubhaft, dass die Unterstützung durch das nichtärztliche Personal und eine positive Arbeitseinstellung der Mitarbeiter für den Bf. als Abteilungsvorstand vorteilhaft ist. Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum den in der Berufung angesprochenen Geschenken kein Repräsentations-…
…die ebenfalls nicht im Sportbereich tätig sei, biete eine Golf-VIP-Card an. Die eingereichte Rechnung betreffe Aufwendungen für ein Golfturnier mit potentiellen Geschäftspartnern, um in entspannter Atmosphäre Geschäftskontakte schließen zu können. Schließlich gehe man auch mit Geschäftsfreunden essen, auch wenn man selbst kein Restaurant…
…haftenden, Maßstab an. Danach fallen jedenfalls Geschenke an Kunden zu verschiedenen Anlässen unter Repräsentation iSd § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988. Die Überreichung von Aufmerksamkeiten, die nicht in der Form einer "Bewirtung von Geschäftsfreunden" stattfindet und durch den Beruf eines Steuerpflichtigen bedingt ist, aber…
…sich der Steuerpflichtige diesem Aufwand hätte entziehen können und ob er ausschließlich im betrieblichen Interesse lag. Repräsentationsaufwendungen bilden beispielsweise Ausgaben für Theater- und Ausstellungsbesuche, gesellige Zusammenkünfte aller Art, Bewirtung von Arbeitskollegen sowie Geschenke an Kunden, Klienten, Mitarbeiter aus bestimmten Anlässen. (Vgl VwGH 24.02.2010…
…Gewinnzurechnung It. BP 1.139,51 € 2013: Gewinnzurechnung It. BP 1.171,35 € 2014: Gewinnzurechnung It. BP 899,26 € Tz. 2: Werbeaufwand: In den geprüften Jahren wurden Geschenke an potentielle Kunden, Teampartner bzw. Geschäftspartner als Betriebsausgaben geltend gemacht. Derartige Aufwendungen sind gem. §…
…der Steuerpflichtige diesem Aufwand hätte entziehen können und ob er ausschließlich im betrieblichen Interesse lag. Repräsentationsaufwendungen würden zB Ausgaben für Theater- und Ausstellungsbesuche, gesellige Zusammenkünfte aller Art, Bewirtung von Arbeitskollegen sowie Geschenke an Kunden, Klienten, Mitarbeiter aus bestimmten Anlässen bilden (vgl. dazu zB Hofstätter/Reichel…
…verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Repräsentationsaufwendungen bilden beispielsweise Ausgaben für Theater- und Ausstellungsbesuche, gesellige Zusammenkünfte aller Art, Bewirtung von Arbeitskollegen sowie Geschenke an Kunden, Klienten, Mitarbeiter aus bestimmten Anlässen (vgl. dazu z.B…
…Gesetzes haftenden Maßstab an. Danach fallen jedenfalls Geschenke aller Art an Kunden zu verschiedenen Anlässen unter Repräsentation iSd § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988. Die Überreichung von Aufmerksamkeiten, die nicht in der - im gegenständlichen Fall gar nicht behaupteten - Form einer "Bewirtung von Geschäftsfreunden" stattfindet…
…von Jausen für Team_1 (Betrag_13 €) und Team_2 (Betrag_14 €) und von Arbeitsessen mit Team_3 (Betrag_15 €) und Person_1 (Betrag_16 €) sowie Geschenke an die Sekretärin Person_2 (Betrag_17 €) und Geburtstagskarten Betrag_18 €) zugrunde…