…nunmehr ***Ehemalige Gesellschafter GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der "***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2008 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2007 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…Margreiter, SWK 1985, A I 151); auch der Umstand, dass die Verwaltung des Vermögens einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb und das Führen von kaufmännischen Büchern erforderlich macht, führt noch nicht zu einem Gewerbebetrieb (VwGH 24.6.2009, 2008/15/0060; VwGH 10.12.1997…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2010 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
…ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille*** , in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der "***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2005 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2006 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter*ER* in der Beschwerdesache *XY* *GmbH & Co* KG, *Bf-Adresse*, vertreten durch *SteuerlVertreter*, *SteuerlVertreter-Adresse*, über die Beschwerde vom 9. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (vormals FA) vom 6. Juli 2012 betreffend…
…etc.) einzuhalten, und habe sich im Rahmen einer Zusammenarbeit (Arbeitsgemeinschaft - Innengesellschaft) verpflichtet, für die Aufrechterhaltung des erforderlichen Geschäftsbetriebes auf der gesamten Anlage zu sorgen. Dies umfasse auch anteilige Pflege und Erhaltung der zur Nutzung überlassenen Einrichtungen. Beide Körperschaften erzielten Einnahmen aus dem Spielbetrieb. Darüber hinaus…
Dem stillen Gesellschafter stehen - gemäß den vertraglichen Vereinbarungen - obligatorische Ansprüche am Gewinn (und am Verlust) des Unternehmens zu (vgl Nowotny in Kalss/Nowotny/Schauer, Gesellschaftsrecht, Rz 2/966 ff mwN). Hinsichtlich seiner geleisteten Einlage behält er einen obligatorischen Rückforderungsanspruch. Der stille Gesellschafter ist hinsichtlich seiner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter*ER* in der Beschwerdesache *XY* *GmbH&Co* KG, *Bf-Adresse*, vertreten durch *SteuerlVertreter*, *SteuerlVertreter-Adresse*, über die Beschwerde vom 20. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (vormals *FA*) vom 2. Juli 2012 betreffend…
…gehandelt habe, sei es erforderlich, dass alle ehemaligen Gesellschafter derselben im Bescheidadressaten des Feststellungsbescheides namentlich angeführt werden. Da eine Zustellung an die M-GmbH als Geschäftsherrin nicht mehr möglich sei, sei die Zustellung nicht gemeinschaftlich, sondern an jeden ehemaligen Gesellschafter gesondert erfolgt. 2. Beschwerden vom…
…4.2006 hat der Bf. mit der Z mit Sitz in K, welche internetbasierte Dienstleistungen unterschiedlichen Inhaltes betreibt und bietet, einen als Wettvermittlungsvertrag bezeichneten Vertrag, in welchem die Z als Geschäftsherr und der Bf. als Vermittler bezeichnet werden, abgeschlossen. Der Bf. erhielt laut Vertrag (Punkt…
…2011. - Schlussbesprechung am 26. Juni 2012. Im Jahr 2006 war die X3 an der Q GmbH atypisch still beteiligt. Die Geschäftsherrin wurde später in Q2 GmbH umbenannt und auf die Q1 verschmolzen. Im Einkünftefeststellungsverfahren der Q GmbH & atypisch stille Gesellschafter, Steuernummer StnQ, gesetzte Amtshandlungen: - Bericht…
…festgestellt wurde, dass die von der ***X*** GmbH getätigten Know-how-Verrechnungen nicht werthaltig waren. Darüber hinaus bietet die Beschwerde keine konkreten Anhaltspunkte über das Bestehen eines tatsächlichen oder auch nur konkret geplanten Geschäftsbetriebs bei der ***X*** GmbH in den Jahren 2006-2009, die die…