…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, nachfolgend Bf abgekürzt, bezog im Streitjahr ua als Geschäftsführerin einer liechtensteinischen Stiftung öffentlichen Rechts, die durch Gesetz zum Zwecke errichtet worden ist, die kulturelle Tätigkeit in Liechtenstein zu fördern, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Strittig ist…
…Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Mag. Bernadette Reichl in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Geschäftsführerin, whft. XXX, vertreten durch Dr. Bernhard Kettl, Rechtsanwalt, Clemens Krauss-Str. 21, 5020 Salzburg, wegen gewerbsmäßiger…
…eines Monats ab Zustellung zu entrichten. Als Begründung wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer als Geschäftsführerin im Firmenbuch eingetragen gewesen sei und die Uneinbringlichkeit der Abgaben sich daraus ergebe, dass die GmbH mittlerweile liquidiert wurde. Die Liquidationsbilanz zum Stichtag 31…
…Für folgende Abgaben wurden die Grundlagenbescheide beigelegt: Verspätungszuschlag 2018, Zwangsstrafe 2019. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Bf. im Zeitraum von ***Dartum1*** bis ***Datum2*** unbestritten handelsrechtliche Geschäftsführerin der ***XY*** GmbH, also einer juristischen Person, und daher gemäß § 18 GesmbHG zu deren Vertretung berufen gewesen sei…
…gemäß § 9 iVm § 80 ff. BAO als ehemalige Geschäftsführerin der Firma ***1*** GmbH, vormals ***N*** HandelsgmbH, Firmenbuchnummer ***2*** (im Weiteren: Primärschuldnerin) im Ausmaß von 214.359,89 Euro zur Haftung herangezogen wurde. Die Haftung wurde hinsichtlich folgender Abgabenschuldigkeiten geltend gemacht: | Abgabenart | Zeitraum |…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) vertrat die im Jahr 2004 errichtete K1.GmbH vom Datum1 bis Datum2 und vom Datum3 bis Datum4 als Geschäftsführerin (Auszug Firmenbuch FN1). Mit dem Beschluss des Landesgerichtes für ZRS Graz vom Datum5, GZ…
…Arbeitnehmerveranlagung 2015 machte die Beschwerdeführerin Ausgaben aus Honorarnoten einer Rechtsanwaltskanzlei in Höhe von 14.737,78 € als Werbungskosten geltend. Sie brachte dazu die berufliche Veranlassung aufgrund ihrer Geschäftsführertätigkeit vor. Mit Einkommensteuerbescheid 2015 vom 11. Jänner 2017 anerkannte das Finanzamt diese Ausgaben nicht als Werbungskosten…
…Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: Strittig ist, ob die Beschwerdeführerin zu Recht als ehemalige Geschäftsführerin mit Haftungsbescheid vom 28. Juni 2019 zur Haftung gemäß § 9 i.V.m. § 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) war von 27.5.2011 bis 26.4.2013 gemeinsam mit ihrem Ehemann und dem Sohn Geschäftsführerin der primärschuldnerischen GmbH. Sie vertrat diese gemeinsam mit ihrem Gattin und ihrem Sohn. Das…
…lohnabhängiger Abgaben betreffend die Jahre 2010 bis 2012 wurde ua folgende Feststellung getroffen: "Im Jahr 2012 wurden Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergütungen bzw. Pauschalvergütungen aufgelöst und zum Teil an die wesentlich beteiligte Geschäftsführerin Frau [GesGF] ausbezahlt und zum Teil auf das Verrechnungskonto [GesGF] gebucht. Da gem. …
…Abgabenschuldigkeiten“ liegen somit noch keine Aufstellungen (Nachweise) vor. Die Bf. war bis Datum4 als Geschäftsführerin tätig und seit Datum3 als Abwicklerin. Mit Buchungstag 1.2.2013 kam es erstmalig wieder zu Rückständen am Finanzamtskonto. Somit wird eine Aufstellung hinsichtlich Gläubigergleichbehandlung ab diesem Zeitraum benötigt. Hinsichtlich…
…Beschwerde mit dem Antrag, für die Nutzung des Firmenfahrzeugs durch die Gesellschafter-Geschäftsführerin lediglich 2.821,57 Euro für 2013 und 1.515,18 Euro für 2014 anzusetzen; dies auf Grund folgender Berechnung: | | 2013 | 2014 | 2015 | Gesamtkosten Firmenfahrzeug | 12…
…§ 6a Kommunalsteuergesetz 1993 und § 6a Dienstgeberabgabegesetz für Wien Nr. 17/1070 im Haftungsweg vorgeschrieben. Zur Begründung wurde auf die Geschäftsführerpflichten gem. § 80 Abs. 1 BAO sowie darauf verwiesen, dass durch die Konkurseröffnung die Einbringlichkeit erschwert und damit die Voraussetzung für die Haftung gegeben sei. Gegen…
…wurde ausgeführt, es sei festgestellt worden, dass von den Bezügen der Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin (einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) für die Kalenderjahre 2000 bis 2003 kein Dienstgeberbeitrag errechnet und abgeführt worden sei. Dieser sei nachzufordern. Den Prüfungsfeststellungen folgend fertigte das Finanzamt per 2. Mai 2005…
…dass sie von 11. April 2007 bis 4. August 2009 als Geschäftsführerin der Gesellschaft für die Entrichtung deren Abgaben aus deren Mitteln verantwortlich gewesen sei. Die Lohnsteuer 2008 in Höhe von 1.456,31 Euro, der Dienstgeberbeitrag 2008 in Höhe von 358,76 Euro sowie…
…Oktober 2025, Geschäftszahl SpS-1, wurden […] "A) II. ***Bf1*** als Geschäftsführerin im Zeitraum 18.07.2019 bis 16.02.2021, der A-GmbH, **Ort1**, vorsätzlich folgende selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) und bis zu diesem Zeitpunkt…
…zu den jeweiligen Fälligkeitsdaten Bescheid.", verkennt er, dass ***Bf1*** lediglich im Zeitraum 18.07.2029 bis 16.02.2021 und damit bloß 19 Monate formelle Geschäftsführerin der A-GmbH war und auch kein Beweisergebnis vorliegt, demzufolge sie tatsächlich in Kenntnis der Fälligkeitstermine der Umsatzsteuervoranmeldungen war…
…Oktober 2025, Geschäftszahl SpS-1, wurden […] "A) II. ***Bf2*** als Geschäftsführerin im Zeitraum 18.07.2019 bis 16.02.2021, der A-GmbH, **Ort1**, vorsätzlich folgende selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) und bis zu diesem Zeitpunkt…
…könne das Zollamt bei der Beurteilung des Ermessens bezüglich der Haftungsfestsetzung der Mineralölsteuer keine Billigkeitsgründe erkennen. Nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sei die Bf in ihrer Funktion als ehemalige Geschäftsführerin der ***GmbH*** als Haftende für die uneinbringlichen Abgaben aus Gründen der Zweckmäßigkeit gemäß …
…MF mit einer Stammeinlage von € 300,00. Geschäftsführerin der BF ist Frau MR. Der Bilanzstichtag der BF ist der 30.06.. Der Erstbescheid betreffend Körperschaftsteuer 2012 wurde von der belangten Behörde am 02.05.2014 erlassen. Der Erstbescheid betreffend Körperschaftsteuer 2013 wurde von der…