…deren Unternehmen Bau- und Installationsdienstleistungen anbietet. Im Rahmen einer die Jahre 2014 bis 2017 umfassenden Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) wurden folgende verfahrensgegenständliche Feststellungen getroffen: Betreffend Geschäftsführerbezüge von Herrn ***GF1***: Im Prüfungszeitraum sei zunächst die ***GmbH1*** 100%ige Gesellschafterin der beschwerdeführenden Gesellschaft gewesen. Herr ***GF1*…
…sondern ausschließlich Leistungen als selbständiger Bilanzbuchhalter in den Bereichen der Buchhaltung, Personalverrechnung und steuerlichen Beratung erbracht habe die gesondert abgerechnet worden seien, könne nicht gefolgt werden. Daher seien die Geschäftsführerbezüge gemäß § 41 Abs. 3 FLAG in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag sowie gemäß § 122 Abs…
26.600 €…Holding GmbH (jedenf. 1.1.2008-12.4.2010) 25.900 €….Holding GmbH (13.4.2010-25.1.2015) 26.600 €….Holding GmbH (26.1.2015-25.9.2019) 8.400 €……Ing. ………
…November 1993, 93/14/0155) behebbar sei. Im Hinblick auf die erforderliche Fremdüblichkeit ist also auch in diesen Fällen von einem Zufluss der Geschäftsführerbezüge auszugehen, weil die GmbH auch im Falle eines fremden Gläubigers (Geschäftsführers) zur Kreditaufnahme gezwungen wäre, um die fälligen Bezüge zu begleichen…
…so weit stabil, dass wir alle dringenden Verpflichtungen erfüllen können." Die e-mail des Finanzamtes vom 01. März 2023 an den Beschwerdeführer hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: "Sehr geehrter Herr ***Bf1***, die Geschäftsführerbezüge sind dem Jahr zuzuordnen, für welches der Anspruch besteht, auch wenn diese…
…Die Steuer wird auf der Grundlage des vom Arbeitgeber der AHV-Ausgleichskasse gemeldeten Bruttolohns erhoben." Der Beschwerdeführer hat von jeher nur einen Geschäftsführerbezug von der CH-Gesellschaft erhalten. Weder die österreichische noch die deutsche Gesellschaft haben der schweizer Gesellschaft einen Kostenersatz für die Geschäftsführung bezahlt…
…BAO über das Ergebnis der Außenprüfung vom 1.11.2019 die Feststellung getroffen, dass die seit 2010 bezogenen Geschäftsführerbezüge (kurz GF-Bezüge) als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit der Besteuerung zu unterziehen seien. Abweichend von der vom steuerlichen Vertreter in der Beilage zur Selbstanzeige übermittelten…
…Beschwerdeführerin eine Geschäftsführerentlohnung ausbezahlt. Auf dem Verrechnungskonto 34001 wurden diverse Buchungen mit dem Buchungstext "Honorar C D" ( Anmerkung Richter: Beschwerdeführerin ) verbucht. Die als "Honorar" bezeichneten Zahlungen werden der Beschwerdeführerin als Geschäftsführerbezug und somit als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (§ 22 EStG 1988/sonstige selbständige Einkünfte) zugerechnet…
…m.b.H. Entsprechend der einschlägigen VwGH-Judikatur (VwGH 20.6.1990, 89/13/0202) erwirbt ein Geschäftsführer einer GmbH aufgrund seiner Eigenschaft bereits in dem Zeitpunkt die Verfügungsmacht über den ihm zustehenden Geschäftsführerbezug, in dem ihm dieser Bezug verrechnungskontenmäßig gutgeschrieben wird. Ein Zufluss tritt…
…9. November 2006 habe der Beschuldigte eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung für das Jahr 2005 beim Finanzamt Salzburg-Stadt eingereicht. Diese enthielt einen Geschäftsführerbezug in Höhe von € 16.650,00 und den Hinweis des Beschuldigten, dass das Projekt abgeschlossen sei und die Gesellschaft liquidiert werden würde…
…wenn ohnehin Bescheide zu erlassen sind. Sie gehe aber davon aus, dass Herr A schon damit gerechnet habe, dass die Geschäftsführerbezüge in Österreich steueranhängig werden, nachdem sie sich so lange mit ihm beschäftigt haben. Auf Vorhalt, dass sie eingangs aber angegeben habe, dass sie dann…
…vom Jahr2) das Konkursverfahren eröffnet. Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben über die Jahre 2001 bis 2005 erfolgte laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung die Nachversteuerung der an den Gesellschaftergeschäftsführer vergüteten Lizenzgebühren für ein Patentrecht als Geschäftsführerbezüge. Von der damaligen steuerlichen Vertretung wurde…
…Anstellung als Führungskraft in einem Unternehmen der Druckbranche die Beratungs- und Organisationsleistungen erbringen habe können. Von der ***I*** GmbH hat der Beschwerdeführer nach seinen Angaben in dieser Stellungnahme keine Geschäftsführerbezüge erhalten; bereits in der Niederschrift vom 18.12.2014 hatte er "aus seiner Erinnerung heraus…
…die Bf insgesamt länger als 183 Tage in der Russischen Föderation aufgehalten hat. Zudem wurde die Bf aufgefordert, die Geschäftsführerbezüge in Zeiträume, die ihre physischen Anwesenheit zur Ausübung der Geschäftsführertätigkeit in Österreich betreffen und in solche, die die Zeiträume der physischen Anwesenheit in Russland umfassen…
…freundlichen Grüssen {Unterschrift, Sbg. 9.01.07} A" Als Reaktion daraufhin unterließ das Finanzamt DX die Besteuerung der Geschäftsführerbezüge des Jahres 2005 und sandte nun am 19. Februar 2007 dem Finanzamt Salzburg-Stadt eine kurze Kontrollmitteilung folgenden Inhalts und ohne weitere Beilagen (Finanzstrafakt, Teil "Veranlagungsakt"…
…zur Abgabenvermeidung als erforderlichen erkannten Sachverhalt hat er sich die Darstellung eines solchen zu Eigen gemacht, beispielsweise wenn er, wie gegenüber dem deutschen Finanzamt dann auch eingeräumt, wider besseres Wissen seine Geschäftsführerbezüge nicht in Österreich, sondern in Deutschland deklariert zu haben (Finanzstrafakt, Teil "Veranlagungsakt", S…
…einer Gesellschaft bezieht, die in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist, im anderen Staat besteuert werden." Diese Bestimmung regelt, welchem Land das Besteuerungsrecht der Geschäftsführerbezüge zukommt. Danach unterliegen die Bezüge der Geschäftsführer grundsätzlich der Besteuerung des Staates, in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Allerdings muss es…
…gewesen. Der Bf. habe im Rahmen seiner Angestelltentätigkeit einen ihm zustehenden "normalen" Lohn bezogen. Die Zurechnung der bei der D. KG als Aufwand angesetzten Geschäftsführerbezüge bei der Einkommensteuerveranlagung des Bf. sei daher verfehlt. Der gesamte Akteninhalt lasse nicht darauf schließen, dass der Bf. eine Geschäftsführungstätigkeit…
…P-GmbH (FN001), deren Gesellschafter-Geschäftsführer der Beschwerdeführer mit einer Beteiligung von 52 % war, nicht unerheblicher Personalaufwand für Geschäftsführerbezüge ausgewiesen wurde, der Beschwerdeführer jedoch keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärt hatte. Der Sitz dieser Gesellschaft befand sich in Adr.1, somit am ehemaligen Hauptwohnsitz bzw…
…die genannten Geldbeträge tatsächlich und rechtlich bzw. rechtlich und wirtschaftlich verfügen konnte. Wie aus der Jahresabschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2009 abzuleiten war, sind die Geschäftsführerbezüge weder verrechnet noch gutgeschrieben worden. Ebenso wenig war es nach der Aktenlage feststellbar, dass die € 78.652,10…