…ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist, wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06…
…bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist (vgl. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0379 und VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332). Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden…
…wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist (vgl. VwGH vom 22. November 2012, 2010/15/0026). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne…
…nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8…
…wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist (VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH…
…nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8…
…2012, 2008/15/0332; sowie VwGH 08.02.2007, 2006/15/0379). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…
…nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Bescheid vom 22.5.2006 betreffend Aufhebung des „Feststellungsbescheides“ vom 1.6.2005 gemäß § 299 BAO, Nichtfeststellungsbescheid vom 22.5.2006: Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (UGB) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren…
…nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332, unter Hinweis auf Vorjudikatur). Gemäß § 93…
…nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332, unter Hinweis auf Vorjudikatur). Gemäß § 93…
…wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist (VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332 mwN; VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (nunmehr UGB; Anmerkung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft…
…0332). Eine Vermögensübertragung gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 8. September 2010, 2010/16/0134). Bescheide über die Feststellung von Einkünften einer KG, deren Vollbeendigung durch Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt ist…
…dieser Bescheide voraus (vgl. VwGH 22.3.1983, 82/14/0210). In ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird auch klargestellt, dass eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird, bewirkt (vgl. VwGH 08.02.2007…
…zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Falle des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8.2.2007, 2006…
… 142 UGB der Fall ist (vgl. VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026, mwN). Verbleibt nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafter nur noch ein Gesellschafter, so geht das Gesellschaftsvermögen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt somit die Vollbeendigung der…
…erweist sich die Festsetzung eines Säumniszuschlages, weil die Abgabe nicht bis zum 15.1.2018 entrichtet wurde, als nicht gerechtfertigt. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Das Gesellschaftsvermögen geht im Wege…
…in eine GmbH unterliegt § 142 Abs 1 UGB sowie - in ihrem (zeitlichen) Anwendungsbereich- der Vorgängerbestimmung des § 142 HGB (Drapela/Knechtl/Moser/Wagner, SWK-Spezial: Die Feststellungserklärung 2022 (2023), 36 mwN). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden…
…2000/16/0563). Auch im Falle, dass es sich beim ausgeschiedenen Gesellschafter um einen reinen Arbeitsgesellschafter handelt, bewirkt die Übernahme gemäß § 142 UGB, dass sich das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers verwandelt. An dem der Gesellschaft zugeordnetem Gesellschaftsvermögen sind die Gesellschafter…
…die GmbH und der Komplementär und reine Arbeitsgesellschafter mit sofortiger Wirkung das Ausscheiden des Komplementärs aus der KG. Gemäß § 142 UGB wird mit dem Austritt – da nur mehr ein Gesellschafter, nämlich die GmbH verbleibt – die KG ohne Liquidation erlöschen und das Gesellschaftsvermögen im Wege der…
…Gegenstandsfalle nicht infrage. C) Vielmehr bemisst sich nach der ständigen Judikatur des VwGH im gegenständlichen Fall einer Geschäftsübernahme mit allen Aktiven und Passiven gemäß § 142 UGB der Wert der Gegenleistung aus dem a) Wert der Gesamtabfindung des ausscheidenden Gesellschafters zuzüglich des b) Wertes der Gesellschaftsschulden…