…24. September 2008 fertigte das Finanzamt S an die R KEG gerichtete Erledigungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2002 und 2003 ab. Bei einer Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (nunmehr UGB) liegt nach ständiger Rechtsprechung (OGH 3…
…aufgelöst und am 4.2.2010 gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch einen übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. z. B. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0379; VwGH 13.4.2005, 2005/13/0004). Gemäß …
…ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist, wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06…
…bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist (vgl. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0379 und VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332). Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden…
…Liegenschaft gewesen sei (vgl. wiederum das oa. VwGH-Erkenntnis vom 21. Dezember 2000). Geschäftsübernahmen gemäß § 142 HGB (mit Wirkung ab 1. Jänner 2007 § 142 UGB) erfüllen, soferne inländische Grundstücke betroffen sind, den Erwerbstatbestand gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG (vgl. VwGH 19.1.1994…
…wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist (vgl. VwGH vom 22. November 2012, 2010/15/0026). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne…
…nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8…
…wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist (VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH…
…nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8…
…2012, 2008/15/0332; sowie VwGH 08.02.2007, 2006/15/0379). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…
…nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Bescheid vom 22.5.2006 betreffend Aufhebung des „Feststellungsbescheides“ vom 1.6.2005 gemäß § 299 BAO, Nichtfeststellungsbescheid vom 22.5.2006: Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (UGB) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren…
…nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332, unter Hinweis auf Vorjudikatur). Gemäß § 93…
…nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332, unter Hinweis auf Vorjudikatur). Gemäß § 93…
…wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist (VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332 mwN; VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (nunmehr UGB; Anmerkung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft…
…nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8…
…0332). Eine Vermögensübertragung gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 8. September 2010, 2010/16/0134). Bescheide über die Feststellung von Einkünften einer KG, deren Vollbeendigung durch Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt ist…
…dieser Bescheide voraus (vgl. VwGH 22.3.1983, 82/14/0210). In ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird auch klargestellt, dass eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird, bewirkt (vgl. VwGH 08.02.2007…
…zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Falle des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8.2.2007, 2006…
… 142 UGB der Fall ist (vgl. VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026, mwN). Verbleibt nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafter nur noch ein Gesellschafter, so geht das Gesellschaftsvermögen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt somit die Vollbeendigung der…
…nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Fall des § 142 HGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8…