…2 Abs. 1 lit. b Satz 3 FLAG 1967, wenn ohnehin auf die Gesamtstudienzeit abzustellen wäre. Wird ein Studienabschnitt innerhalb der vom FLAG 1967 für diesen vorgesehenen Zeit (also i.d.R. Mindeststudienzeit plus "Toleranzsemester) nicht abgeschlossen, fällt der Anspruch auf Familienbeihilfe weg (vgl. Wimmer…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert worden sei, so bestehe der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht deshalb weiter, weil bei einer ex post-Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten worden sei. Die Bestimmung, wonach eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen wäre, wenn das Kind die vorgesehene…
…innerhalb der vorgesehenen Studienzeit zuzüglich des "Toleranzsemesters" absolviert, so besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht deshalb weiter, weil bei einer ex post Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten worden wäre (vgl. VwGH vom 27.9.2012, 2010/16/0084). Wird ein Studienabschnitt…
…auf Verleihung seines Bachelor-Diploms an die ETH Zürich stellen und damit diesen seinen Bachelor-Studienlehrgang als ordentlicher Studierender der ETH Zürich zeitgerecht abschließen kann und wird. Die gesetzliche Gesamtstudienzeit für das Bachelor-Studium Architektur meines Sohnes an der ETH Zürich von insgesamt sieben Semester…
…einem in Studienabschnitte gegliederten Studium ist nach dem klaren Wortlaut der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. b zweiter Satz FLAG 1967 auf den jeweiligen Studienabschnitt und nicht auf die Gesamtstudienzeit abzustellen (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFG, z.B. Erkenntnisse BFG 13.5.2019…
…der erste Studienabschnitt nicht innerhalb der vorgesehenen Studienzeit zuzüglich des "Toleranzsemesters" absolviert, so besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht deshalb weiter, weil bei einer ex post Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten worden wäre. Eine wörtliche Auslegung des § 2 Abs. 1 lit…
…der erste Studienabschnitt nicht innerhalb der vorgesehenen Studienzeit zuzüglich des "Toleranzsemesters" absolviert, so besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht deshalb weiter, weil bei einer ex post Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten worden wäre. Eine wörtliche Auslegung des § 2 Abs. 1 lit…
…der erste Studienabschnitt nicht innerhalb der vorgesehenen Studienzeit zuzüglich des "Toleranzsemesters" absolviert, so besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht deshalb weiter, weil bei einer ex post Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten worden wäre. Eine wörtliche Auslegung des § 2 Abs. 1 lit…
…eine Prüfung. Eine studienabschnittsweise Betrachtung könne unterbleiben. Bei einem in Studienabschnitte gegliederten Studium ist nach dem klaren Wortlaut der Bestimmung des § 2 Abs 1 lit b zweiter Satz FLAG auf den jeweiligen Studienabschnitt und nicht auf die Gesamtstudienzeit abzustellen (vgl. BFG 13.5.2019, RV…
…Grade sind, die nach dem Abschluss der Bachelorstudien verliehen werden. Ebenso wenig darf ein zweijähriger Vorbereitungslehrgang als Zugangsvoraussetzung für eine Aufnahme an der Universität in die Gesamtstudienzeit eingerechnet werden ( UFS 25.1.2013, RV/2324-W/12). In der Beschwerde wird von der Bfin. ausgeführt…
…Studium ist nach dem klaren Wortlaut der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. b zweiter Satz FLAG auf den jeweiligen Studienabschnitt und nicht auf die Gesamtstudienzeit abzustellen (vgl. dazu das Erkenntnis BFG 13.5.2019, RV/7100874/2018, welches einen gleichgelagerten Sachverhalt betraf). Der Beschwerdeführerin…
…Studium betrieben werden kann, welches "insoweit" (in einem Teil) gleichwertig mit einem bisher an einer anderen Einrichtung betriebenen Studium ist und durch den Wechsel eine umfassendere Ausbildung in einer (sogar) kürzeren Gesamtstudienzeit gewährleistet ist. Nach der Rechtsprechung (vgl VwGH 28.2.2017, Ro 2016/16…
…die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum März 2014 bis Juni 2015 zu Recht besteht, ohne Belang. Selbst wenn die Tochter das Lehramtsstudium nach einer Gesamtstudienzeit auf der Universität von 11 Semester, also mit Wintersemester 2016/2017 abgeschlossen hätte, würde dies nicht bedeuten…
…Studieneinrichtung unter Beibehaltung der Studienrichtung keinen Studienwechsel iS des FLAG iVm § 17 StudFG dar. Ergänzend ist anzumerken, dass die bisherige Gesamtstudienzeit der Tochter des Bf. im Studium der Rechtswissenschaften in C. bis zum Wechsel des Studienortes mit Wintersemester 2010/2011, insgesamt 9 Semester betragen hat…
…Studieneinrichtung unter Beibehaltung der Studienrichtung keinen Studienwechsel iS des FLAG iVm § 17 StudFG dar. Ergänzend ist anzumerken, dass die bisherige Gesamtstudienzeit der Tochter der Bf. im Studium der Rechtswissenschaften in C. bis zum Wechsel des Studienortes mit Wintersemester 2010/2011, insgesamt 9 Semester betragen hat…
…eine Studienzeit von mehreren Semestern im ersten Studienabschnitt ergibt, unabhängig davon wie viele anderen Stunden angerechnet wurden. Auch ist in Betrachtung der Gesamtstudienzeit von 12 Semestern trotz Studienwechsel bei einer Mindeststudienzeit von 10 Semestern zu bemerken, dass den Zielen des FLAG 1967 hinsichtlich Ernsthaftigkeit und…
…auf das Bachelorstudium Architektur umstieg. Nach den obigen Ausführungen bedeutet dies, dass dabei die im Diplomstudium bereits absolvierten Semester in die Gesamtstudienzeit einzurechnen sind. Die für das Bachelorstudium maßgebliche Anspruchsdauer von acht Semestern war damit durch das Diplomstudium bereits aufgebraucht. Der Anspruchszeitraum war somit ausgeschöpft…
…eines "Toleranzsemesters" absolviert wird, nicht deshalb weiter, weil bei einer ex-post-Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten wird (siehe VwGH 27.9.2012, 2010/16/0084). Laut vorgelegten Zeugnissen und Nachweisen hat die Tochter des Bf. die erste Diplomprüfung am 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die SenatsvorsitzendeA, die RichterinB sowie die fachkundigen Laienrichter C und D in der Beschwerdesache Bf, Bf-Adr, über die Beschwerde vom 25. Februar 2019 gegen den Bescheid des FA (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 5. Februar 2019 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 16. September 2024 betreffend Abweisung des Antrages auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für den Zeitraum ab…