…Nachweis nicht erbringen, so stellt die "kleine Vermietung" - mangels Angemessenheit der Zeitrelation - von Beginn an Liebhaberei dar. Für den Nachweis ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl BFG 30.9.2021, RV/7103016/2019). Es ist daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse davon auszugehen, dass die…
…auch nicht mit Bestimmtheit sagen, dass die engsten persönlichen Beziehungen zu seinen Verwandten und Freunden in Österreich bestanden. Es treten aber hier für das BFG bei der Beurteilung der Ansässigkeit nach dem Gesamtbild nicht die wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund, sondern kommt im vorliegenden Fall…
…Entgegen den vorgebrachten Beschwerdeeinwendungen zeigt das Gesamtbild der Verhältnisse daher jeden Zweifel ausschließend auf, dass der Beschwerdeführer mit der Wohnsitznahme in L. nicht nur einen Zweitwohnsitz begründete, sondern auch den Mittelpunkt der Lebensinteressen dorthin verlegt hat. Die wirtschaftlichen Beziehungen zur BRD sind von nur untergeordneter…
…in der Bf verbringe, kann ich nicht genau sagen. Die Einteilung erfolgt flexibel und orientiert sich daran was gerade in welcher Firma zu tun ist. Arbeitszeitaufzeichnungen führe ich nicht, das ist für die Auszahlung auch nicht relevant. Die Höhe der Auszahlung wird den wirtschaftlichen Verhältnissen…
…WIRTSCHAFTLICHEN BEZIEHUNGEN": Im Erkenntnis des VwGH vom 17.10.2017, Ra 2016/15/0008, ist festgehalten, dass für die Beurteilung der Frage, an welchem Ort (in welchem Staat) der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse…
…zu qualifizieren ist, richtet sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Leistungen. Entscheidend ist dabei nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (BFH 19.12.2000, IX R 96…
…weiterer "wirtschaftlicher Vergleichbarkeit" aus der Unternehmensgruppe ausscheidet, hängt danach vom Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse ab. Eine mangelnde wirtschaftliche Vergleichbarkeit kann sich etwa dann ergeben, wenn der (verlustverursachende) Betrieb eines ausländischen Gruppenmitgliedes abgespalten wird oder wenn die wirtschaftliche Vergleichbarkeit in Relation zu den Jahren der Verlustberücksichtigung…
…in welchem Staat) der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, ist auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt dabei in der Regel eine geringere Bedeutung…
…den Mittelpunkt der Lebensinteressen im ersten Staat beibehalten hat (VwGH 27.5.2013, 2011/15/0193). Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind nur in besonders gelagerten Einzelfällen ausschlaggebend (EAS 1712 vom 28.8.2000: nur 20 Tage pro Jahr Aufenthalt bei der Familie in Österreich). Wirtschaftliche Bindungen…
…Verluste, die in einem der vorangegangen Jahre entstanden sind und noch nicht verbraucht wurden) zu berücksichtigen; - in Fällen des Mantelkaufes steht ein Verlustabzug ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mehr gegeben ist…
…wirtschaftlichen Gegebenheiten einschließlich des regelmäßigen Arbeitsortes. Indizien sind Beruf, Familie, Religion, Kultur, persönliche Interessen und Neigungen. Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Aber auch andere Betätigungen zur Entfaltung der…
…wirtschaftlichen Beziehungen hat. Maßgebend ist grundsätzlich das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (VwGH 25.7.2013, 2011/15/0193; 28.10.2014, 2010/13/0169) unter zusammenfassender Wertung aller Umstände (VwGH 29.1.2015, Ra 2014/15/0059). Bei der Ermittlung des Mittelpunktes der…
…das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt dabei in der Regel eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen (VwGH vom 25.7.2013, 2011/15/0193, VwGH vom 20.2.2008, 2005/15/0135). So führt der Verwaltungsgerichtshof zum Mittelpunkt der…
…und Rechtsprechung ist darunter der Ort zu verstehen, zu dem der Steuerpflichtige nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt und wirtschaftlichen Beziehungen in der Regel eine geringere…
…abkommensrechtliche Ansässigkeit richtet. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt in jenem Staat, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse entscheidend, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen…
…persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Maßgebend ist grundsätzlich das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (VwGH 25.7.2013, 2011/15/0193; 28.10.2014, 2010/13/0169; 29.1.2015, Ra 2014/15/0059). Bei gleichgewichtigen persönlichen Beziehungen zu einem Vertragsstaat und wirtschaftlichen Beziehungen…
…die Beurteilung der Frage, an welchem Ort (in welchem Staat) der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, ist auf das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt…
…wenn "der Umfang der Betriebe, Teilbetriebe oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile am Verschmelzungsstichtag gegenüber jenem im Zeitpunkt des Entstehens der Verluste derart vermindert ist, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist und somit eine qualifizierte Umfangsminderung vorliegt (vgl…
…Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Unter persönlichen Beziehungen sind dabei all jene zu verstehen, die jemanden aus in einer Person liegenden Gründen auf Grund der Geburt, der Staatszugehörigkeit…
…die Person die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen unterhält (VwGH 22.3.1991, 90/13/0073). Indizien sind Beruf, Familie, Religion, Kultur, persönliche Interessen und Neigungen. Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat…