…besonderen Verhältnisse des Grundstücksmarktes zu berücksichtigen, woraus die Notwendigkeit einer mehrjährigen, über den einzelnen Veranlagungszeitraum hinausgehenden Betrachtung folgt (VwGH 26.2.2003, 98/13/0065). Die zwischenzeitige Vermietung einzelner Grundstücke schließt einen Gewerbebetrieb nicht aus (VwGH 28.1.2005, 2002/15/0110). Die Gesamtbetrachtung der…
…Familienangehörigen, zu dem oder denen wohl die engsten persönlichen Verhältnisse bestehen, zusammen lebt. Im Hinblick auf den langjährigen, durchgehenden Aufenthalt der Bf in Österreich samt hier beruflicher Tätigkeit und der inländischen Wohnsitznahme zusammen mit dem Lebensgefährten ist daher im Rahmen der anzustellenden Gesamtbetrachtung deren beruflicher…
…der o.a. Rechtsprechung des EuGH fest, dass seiner Ansicht nach eine (unternehmerische) wirtschaftliche Tätigkeit des Bf. als Geschäftsführer nicht vorliegt. In der Gesamtbetrachtung der Verhältnisse sprechen die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsentgelt für ein Unterordnungsverhältnis im Sinne des Art 4 Abs. 4 Unterabsatz 1 der…
…dass in einer Gesamtbetrachtung die Bf als Laufhausbetreiber die sexuellen Dienstleistungen an die Freier erbringen, die Freier der Bf den von den Prostituierten kassierten Betrag bezahlen und die Prostituierten einen im vorhinein vereinbarten Anteil behalten und den Rest den Betreibern weitergeben. Bei den Entscheidungen zum…
…und Weise der Verwendung des Fahrzeugs zu treffen seien. Die Finanzverwaltung führe im NoVA-Protokoll 2014 aus, dass strikte prozentuelle Aufteilungen der Wegstrecke auf In- und Ausland nicht entscheidend seien, viel mehr sei aufgrund einer Gesamtbetrachtung der Verhältnisse zu entscheiden, wo sich der dauernde Standort…
…wenn der Geschäftsführer nach einem Arbeitstag an seinen Wohnsitz zurückkehrte und dort sein Familienleben und seine Freizeit stattfanden. In freier Beweiswürdigung geht die Richterin demnach davon aus, dass der Ort der Geschäftsleitung nach der Gesamtbetrachtung der Verhältnisse des konkreten Beschwerdefalls am Arbeitsplatz des Geschäftsführers in…
…dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit viel auf Reisen war, seinen Sohn mehrfach in Amsterdam besucht hat und seine Ehegattin auch (verlängerte) Wochenenden bei ihm in Basel verbracht hat, wäre es gerade im Hinblick auf das sich dem Finanzamt ergebende Bild der Verhältnisse Sache des…
…Haftungsinanspruchnahme nachvollziehbar oder glaubhaft machen würden, liegen betreffend die Subunternehmen nicht vor. Am jeweiligen eingetragenen Firmensitz der Gesellschaften wurden keine Büros vorgefunden und folglich konnte dort keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden. Aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse ist davon auszugehen, dass keine Leistungserbringung durch die folgenden…
…zu machen. Trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat. "Der Begriff des "Hauptwohnsitzes" wird im EStG 1988 nicht näher bestimmt. Gemäß…
…wenn der Beschwerdeführer nach einem Arbeitstag an seinen Wohnsitz zurückkehrte und dort sein Familienleben und seine Freizeit stattfanden. In freier Beweiswürdigung ist demnach davon auszugehen, dass der Ort der Geschäftsleitung der ***2*** nach der Gesamtbetrachtung der Verhältnisse des konkreten Beschwerdefalls am Arbeitsplatz des Beschwerdeführers in…
…dass auch wenn der Aufsichtsrat kurz vor Abschluss des sachverhaltsgegenständlichen Beteiligungsverkaufs- und -anschaffungsvorgangs freiwillig aufgelöst wurde, ***Z*** als Aufsichtsratvorsitzender und ***Y*** als Stellvertreter des Vorsitzenden im Transaktionsvorbereitungszeitraum eine direkte Einflussnahme auf die Zielgesellschaft, die ***B GmbH***, ausüben konnten und in Gesamtbetrachtung der personellen Verflechtung und…
…dass auch wenn der Aufsichtsrat kurz vor Abschluss des sachverhaltsgegenständlichen Beteiligungsverkaufs- und -anschaffungsvorgangs freiwillig aufgelöst wurde, ***Z*** als Aufsichtsratvorsitzender und ***Y*** als Stellvertreter des Vorsitzenden im Transaktionsvorbereitungszeitraum eine direkte Einflussnahme auf die Zielgesellschaft, die ***B GmbH***, ausüben konnten und in Gesamtbetrachtung der personellen Verflechtung und…
…einzige Möglichkeit gewesen. Auch wenn die Ausbildung in der ersten Flugschule turbulent und unüblich verlaufen sei, habe er alle notwendigen theoretischen Prüfungen absolviert. Er habe zwar nicht nachdrücklich genug auf die Absolvierung des Phase 1 Checks hingewirkt, dies erkläre sich aber mit den außerordentlichen Verhältnissen…
…seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat. Die Beurteilung der Frage, in welchem Staat…
…Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist davon auszugehen, dass der Bf. auch von Österreich aus betriebsbezogene Entscheidungen getroffen werden und in weiterer Folge auch über das in Streit stehende Fahrzeug hauptsächlich verfügte. Schon nach § 40 Abs. 1 KFG befindet sich somit der dauernde Fahrzeugstandort in…
…Prognoserechnung geht einerseits von unrealistischen Annahmen aus, andererseits wurde nicht der Nachweis erbracht, dass die Ferienwohnung in einer marktkonformen Weise vermarktet worden ist. In Gesamtbetrachtung der Umstände kommt die Abgabenbehörde nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu dem Ergebnis, dass die Wohnung von den Eigentümern selbst…
…Ihrerseits kann aber der „Gegenbeweis“ erbracht werden. Aus dem Gesetzeswortlaut hat die Rechtsprechung geschlossen, dass eine Glaubhaftmachung oder bloße Behauptungen nicht ausreichend sind. Sie müssten Beweise vorlegen, nach denen aufgrund der Gesamtbetrachtung der näheren Umstände der Verwendung des Fahrzeuges dieses einem anderen Land als Österreich…
…hobbymäßige Verwertung), ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (vgl. VwGH 15.09.2011, 2008/15/0321). Selbst wenn die tatsächliche Ausübung des angestrebten Berufes letztendlich scheitert, z.B. weil der Steuerpflichtige tatsächlich keinen Arbeitsplatz findet, das Gesamtbild jedoch für das Vorliegen…
…Faktum darstellt. Auch können irgendwelche Konten in der Schweiz oder Deutschland oder eine Übertragung dieser Konten an einem Lebensmittelpunkt des Bf. in Z nichts ändern. Für das BFG steht daher in der Gesamtbetrachtung der Umstände fest, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. jedenfalls bereits…
…dass auch wenn der Aufsichtsrat kurz vor Abschluss des sachverhaltsgegenständlichen Beteiligungsverkaufs- und -anschaffungsvorgangs freiwillig aufgelöst wurde, ***Z*** als Aufsichtsratvorsitzender und ***Y*** als Stellvertreter des Vorsitzenden im Transaktionsvorbereitungszeitraum eine direkte Einflussnahme auf die Zielgesellschaft, die ***B GmbH***, ausüben konnten und in Gesamtbetrachtung der personellen Verflechtung und…