…aus, dass der amtlichen Wohnsitzmeldung nur Indizwirkung zukomme; zu beurteilen seien die tatsächlichen Lebensumstände. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen der Bf sei von deren faktischem Lebensmittelpunkt in Österreich auszugehen. Sie sei hier berufstätig und habe damit auch eine wirtschaftliche Bindung…
…D/AA den "Hauptwohnsitz" gemeldet und sich vermutlich hin und wieder auch um diesen in Deutschland befindlichen Haushalt bekümmert hat. Bei einer Gesamtbetrachtung der vorliegenden Umstände kann sohin - insbesondere im Hinblick auf die außerordentlich nah gelegene deutsche Grenze zum inländischen Wohnsitz - nach dem Dafürhalten des…
…in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen einer Person auf mehrere Wohnsitze zu, so hat sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen…
…in Summe zu betrachten und daraus steuerliche Folgen für den einzelnen Steuerpflichtigen abzuleiten seien. Das Finanzamt begründe auch nicht, aufgrund welcher Kriterien eine objektive Gesamtbetrachtung anzustellen sei. Durch Herrn Mag. X.Y. wären in den Jahren 2006 bis 2009 Objekte mit der Absicht der dauernden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Februar 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 24. Jänner 2018 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…
…| 342,58 | 6.852 | Durschnittswert 0,4975% | 852,17 | 17.043 In der Gesamtbetrachtung folgt das Bundesfinanzgericht dieser auch von den bisherigen tatsächlichen Instandhaltungskosten gelösten abstrakten Durchschnittsberechnung - die praktisch einen identen Prozentsatz für Neubauten wie Kranewitter/Hauswurz/Prader ergibt - zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2***, die fachkundige Laienrichterin ***R3*** und den fachkundigen Laienrichter ***R4*** in der Beschwerdesache ***Mag. S***, Rechtsanwalt, ***Adresse Mag. S***, als Masseverwalter im Konkursverfahren von ***Dr. Y*** (als Inhaberin des Einzelunternehmens ***Einzelunternehmen e…
…§ 6, 16 BFGG normierten Grundsätze der Einfachheit, Raschheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, die vom Bundesfinanzgericht zu beachten sind, sollten in einer Gesamtbetrachtung für ein abgekürztes Verfahren nach § 300 BAO sprechen (vgl. etwa Fischerlehner, Abgabenverfahren2, § 300 BAO Anm 5), selbst wenn damit mehrere Buchungsvorgänge am Finanzamt verbunden…
…nach § 37 Abs. 1 dritter Teilstrich EStG 1988 unterliegt, eine kalenderjahresbezogene Gesamtbetrachtung anzustellen. Demnach ist im vorliegenden Fall unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt der Vergütung einzig und allein entscheidend, dass die strittige Diensterfindungsvergütung von € 6.510 im Jahressechstel in Höhe von € 13.172,59, das…
…sollte. Die in §§ 6, 16 BFGG normierten Grundsätze der Einfachheit, Raschheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, die vom Bundesfinanzgericht zu beachten sind, sollten in einer Gesamtbetrachtung für ein abgekürztes Verfahren nach § 300 BAO sprechen (vgl. etwa Fischerlehner, Abgabenverfahren2, § 300 BAO Anm. 5), selbst wenn damit mehrere Buchungsvorgänge…
…VwGH und die darauf gestützte Verwaltungspraxis dürfte unisono nicht aufrecht zu erhalten sein: Nach der Rsp des EuGH ist gerade nicht das Beteiligungsausmaß maßgebend, sondern in einer Gesamtbetrachtung auf den Grad der Selbständigkeit abzustellen, der sich aus der konkreten Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses ergibt (vgl Strunz…
…bei ihm keine österreichische Körperschaftsteuer an, kann es zu keiner Anrechnung ausländischer Steuern kommen, selbst wenn in einer Gesamtbetrachtung das Gruppenergebnis positiv ist. c. Das bedeutet für den konkreten Fall Aus all dem folgt für den hier zu beurteilenden Fall, dass die Basis für die…
…ist unerheblich, wenn nach dem Wortlaut des Spruchs eines Bescheides über dessen Inhalt kein Zweifel herrschen kann. Eine über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung von Spruch und Begründung findet somit ihre Grenze dann, wenn der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt bzw. komplettiert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ****, über die Beschwerden vom 18. Dezember 2013 gegen die Bescheide des Zollamtes Innsbruck vom 8. November 2013 betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag für die Kalenderjahre 2010 und…
…8 KFG ergebe sich, dass die Frage der weitaus überwiegenden Verwendung auf Grundlage konkreter Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie Art und Weise der Verwendung des KFZ im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der ermittelten Umstände zu beurteilen sei und die Erbringung des Gegenbeweises nach § 82 Abs…
…insoweit erfolgen, dass keine Steuerersparnis als Anreiz für eine Wohnsitzbegründung in Österreich entsteht. Das ist nur dann der Fall, wenn die gewährte Begünstigung in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung nur die durch den Zuzug verursachte Steuermehrbelastung vermeidet. Die vom Bf. vertretene Rechtsauffassung, dass die gesamte, höhere österreichische…
…Beschwerdeführer übersieht dabei, dass die Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens nicht auf den finanziellen Schaden abstellt, der dem Abgabengläubiger allenfalls bei Gesamtbetrachtung mehrerer Steuersubjekte entstanden ist. Vielmehr dient die Wiederaufnahme des Verfahrens grundsätzlich dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und darf nur ausnahmsweise unterbleiben (vgl. EB RV…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde des Dipl.-Ing. A Ba, Adresse_Ö, Österreich, sowie Adresse_SK, Slowakei, vertreten durch Dr. Rudolf Tobler jun. Dr. Karl-Heinz Götz, Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen, 7100 Neusiedl am See…
In Gesamtbetrachtung der dargelegten Umstände war somit der Abgabepflichtige in Wohnort "zuhause", sodass lediglich dieser Wohnsitz - zum Unterschied zur elterlichen Wohnung in Ort_E - als "ständige Wohnstätte" iSd Artikel 4 Abs. 2 DBA Deutschland zu qualifizieren ist. 5.c) Abschließend wird bemerkt, dass für das…
Das BFG erachtet in einer Gesamtbetrachtung in den Jahren 2011 und 2012 die persönlichen und teilweise auch wirtschaftlichen Beziehungen der Bf. zu Österreich enger als jene aufgrund der Beschäftigung zur Schweiz. Mangels Überzeugung des BFG von einer länger dauernden Beziehung in der Schweiz und der…