…Wohnungseigentümergemeinschaft war daher dem Grunde nach berechtigt, die gegenständlichen Beschwerden zu erheben. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist allgemein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einer Liegenschaft; verfahrensgegenständlich der Liegenschaft Wien xx***. Zur Einbringung einer Beschwerde ist gemäß § 246 Abs 1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand der…
…Wohnungseigentümergemeinschaft war daher dem Grunde nach berechtigt, die gegenständlichen Beschwerden zu erheben. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist allgemein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einer Liegenschaft; verfahrensgegenständlich der Liegenschaft Wien xx***. Zur Einbringung einer Beschwerde ist gemäß § 246 Abs 1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand der…
…Wohnungseigentümergemeinschaft war daher dem Grunde nach berechtigt, die gegenständlichen Beschwerden zu erheben. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist allgemein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einer Liegenschaft; verfahrensgegenständlich der Liegenschaft 1230 Wien***. Zur Einbringung einer Beschwerde ist gemäß § 246 Abs 1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand der…
…Kompetenz der Gemeinschaft der Eigentümer des Hauses, in dem sich die vermietete Wohnung befindet (§§ 24-26, 28 und 29 WEG). Diese Kompetenz durfte durch eine vertragliche Vereinbarung nicht abbedungen werden (§ 24 Abs 7 WEG). Daher ist davon auszugehen, dass zu diesen Themen nur die Wohnungseigentümer…
…Zinsen der darauf eingetragenen Kapitalien übernehmen. Weiters wird in der BVE auf die ständige Rechtsprechung hinsichtlich von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen verwiesen und der Schluss daraus gezogen, dass ein Fremder nicht bereit wäre, die Kosten von Reparaturen bzw. Instandhaltungen, die von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer…
…bewirkt. Diese Kontrollen durch den Vater der Fruchtnießer auf informellem Wege, durch Vertrauensleute, die durch die Eigentümerversammlung gewählt worden waren und durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in den Eigentümerversammlungen trugen daher mittelbar dazu bei, dass die Betriebskostenzahlungen der Fruchtnießer nicht höher waren als erforderlich (vgl…
…Konto der Fruchtnießer einlangte. Der Vater der Fruchtnießer vertrat diese gegenüber dem Finanzamt . Die Fruchtnießer sind gegenüber dem Mieter als Vermieter aufgetreten (siehe oben 2006 c;d; g; h). Die Fruchtnießer, vertreten durch deren Vater, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und die Vertrauensleute der Wohnungseigentümer haben…
…sowie alle verbrauchsabhängigen Kosten der Ver- und Entsorgung des Pachtobjektes (z.B. Heizung, Gas, Strom, Wasser/Abwasser usw.) gingen vollständig zu Lasten der Pächterin (§ 8 des Pachtvertrages). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte sämtliche Gebäude sowie verpächtereigene Einrichtung/Ausstattung nebst Kleininventar sowie die Gemeinschaftsflächen gegen Feuer…
…macht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer des Objekts "***3***, ***4***" nicht zum Bescheidadressaten. Für die Frage, wer tatsächlich Bescheidadressat ist, kommt es auf die diesbezügliche Angabe im Bescheid an. Selbst wenn die Bf im Recht wäre, dass der angefochtene Bescheid an sie und nicht an ***1…
…18 Rz 84). Von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erteilte Aufträge zur Wohnraumsanierung sind den Eigentümern zuzurechnen (anteilige Sonderausgaben). Aufwendungen, die aus einer Rücklage nach § 31 WEG getragen werden, sind bei den Eigentümern (anteilig) im Zeitpunkt der Bezahlung aus der Rücklage abzugsfähig (Peyerl in Jakom EStG…
…Hauseigentümer, erfolgt keine Änderung der Einkünftezurechnung (vgl. Toifl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG20, § 2 Rz 147/1). 11. In der bloßen Aufrechterhaltung eines bestehenden Mietvertrages oder in Investitionsentscheidungen, die von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getroffen werden, liegt keine unternehmerische Initiative der Fruchtgenussberechtigten vor, die…
…sowie alle verbrauchsabhängigen Kosten der Ver- und Entsorgung des Pachtobjektes (z.B. Heizung, Gas, Strom, Wasser/Abwasser usw.) gingen vollständig zu Lasten der Pächterin (§ 8 des Pachtvertrages). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte sämtliche Gebäude sowie verpächtereigene Einrichtung/Ausstattung nebst Kleininventar sowie die Gemeinschaftsflächen gegen Feuer…
…sowie alle verbrauchsabhängigen Kosten der Ver- und Entsorgung des Pachtobjektes (z.B. Heizung, Gas, Strom, Wasser/Abwasser usw.) gingen vollständig zu Lasten der Pächterin (§ 8 des Pachtvertrages). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte sämtliche Gebäude sowie verpächtereigene Einrichtung/Ausstattung nebst Kleininventar sowie die Gemeinschaftsflächen gegen Feuer…
…sowie alle verbrauchsabhängigen Kosten der Ver- und Entsorgung des Pachtobjektes (z.B. Heizung, Gas, Strom, Wasser/Abwasser usw.) gingen vollständig zu Lasten der Pächterin (§ 8 des Pachtvertrages). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte sämtliche Gebäude sowie verpächtereigene Einrichtung/Ausstattung nebst Kleininventar sowie die Gemeinschaftsflächen gegen Feuer…
…sowie alle verbrauchsabhängigen Kosten der Ver- und Entsorgung des Pachtobjektes (z.B. Heizung, Gas, Strom, Wasser/Abwasser usw.) gingen vollständig zu Lasten der Pächterin (§ 8 des Pachtvertrages). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte sämtliche Gebäude sowie verpächtereigene Einrichtung/Ausstattung nebst Kleininventar sowie die Gemeinschaftsflächen gegen Feuer…
…sowie alle verbrauchsabhängigen Kosten der Ver- und Entsorgung des Pachtobjektes (z.B. Heizung, Gas, Strom, Wasser/Abwasser usw.) gingen vollständig zu Lasten der Pächterin (§ 8 des Pachtvertrages). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte sämtliche Gebäude sowie verpächtereigene Einrichtung/Ausstattung nebst Kleininventar sowie die Gemeinschaftsflächen gegen Feuer…
…sowie alle verbrauchsabhängigen Kosten der Ver- und Entsorgung des Pachtobjektes (z.B. Heizung, Gas, Strom, Wasser/Abwasser usw.) gingen vollständig zu Lasten der Pächterin (§ 8 des Pachtvertrages). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte sämtliche Gebäude sowie verpächtereigene Einrichtung/Ausstattung nebst Kleininventar sowie die Gemeinschaftsflächen gegen Feuer…
…sowie alle verbrauchsabhängigen Kosten der Ver- und Entsorgung des Pachtobjektes (z.B. Heizung, Gas, Strom, Wasser/Abwasser usw.) gingen vollständig zu Lasten der Pächterin (§ 8 des Pachtvertrages). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte sämtliche Gebäude sowie verpächtereigene Einrichtung/Ausstattung nebst Kleininventar sowie die Gemeinschaftsflächen gegen Feuer…
…sowie alle verbrauchsabhängigen Kosten der Ver- und Entsorgung des Pachtobjektes (z.B. Heizung, Gas, Strom, Wasser/Abwasser usw.) gingen vollständig zu Lasten der Pächterin (§ 8 des Pachtvertrages). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte sämtliche Gebäude sowie verpächtereigene Einrichtung/Ausstattung nebst Kleininventar sowie die Gemeinschaftsflächen gegen Feuer…
…macht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer des Objekts in Adresse1, nicht zum Bescheidadressaten. Die Beschwerde gegen die angefochtenen Bescheide der belangten Behörde wurde von der Eigentümergemeinschaft ("Einschreiterin: WEG, Hr. Mag. A und andere lt. Grundbuch") erhoben. Auf Grund der Verwendung der Einzahl ("Einschreiterin" und "Beschwerdewerberin") und…