…und eine direkte Lieferung an den Letztabnehmer wäre wohl die im internationalen Warenverkehr üblichere Vorgangsweise gewesen, die jedoch eine Geltendmachung von Vorsteuern durch den Beschuldigten nicht zugelassen hätte. Aus den oben dargelegten Gründen sei der Spruchsenat daher von Scheingeschäften ausgegangen, die lediglich zum Ziel hatten…
…wer vorsätzlich unter Verletzung der oben beschriebenen Verpflichtung zur Abgabe von dem zitierten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen durch Übersendung derartiger Abgabenerklärungen betreffend bestimmte Voranmeldungszeiträume zu Unrecht Umsatzsteuergutschriften unter Ansatz von nicht zustehenden Vorsteuern aus - wie oben beschrieben - mangelhaften Rechnungen oder Scheinrechnungen geltend macht (womit…
…Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bzw. eine Verkürzung von Umsatzsteuer durch Geltendmachung nicht zustehender Umsatzsteuergutschriften bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bzw. eine Verkürzung von Umsatzsteuer durch Geltendmachung nicht zustehender Umsatzsteuergutschriften bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bzw. eine Verkürzung von Umsatzsteuer durch Geltendmachung nicht zustehender Umsatzsteuergutschriften bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…Wiederum waren die steuerpflichtigen Umsätze bei weitem zu niedrig angegeben, weshalb für Februar 2014 nur eine Zahllast von € 394,89 und für die weiteren genannten Monate nicht zustehende Umsatzsteuergutschriften von -€ 2.634,51, -€ 111,54 und -€ 1.079,13 am Abgabenkonto…
…weiterhin verdunkelt blieben, andererseits die nicht zustehenden Vorsteuern weiterhin geltend gemacht wurden, damit in der Folge die Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu niedrig bescheidmäßig festgesetzt werden würde, was auch tatsächlich geschieht (§ 33 Abs. 3 lit. a FinStrG, erste Alternative). 7. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §…
…dass von seinem Steuerberater mittels der Voranmeldungen zu hohe Umsatzsteuergutschriften geltend gemacht werden, was auch tatsächlich eingetreten ist. A hat daher diesbezüglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG betreffend nicht zustehende Gutschriften in Höhe von insgesamt € 8.377,84 (01-03/15…
…Wiederum waren die steuerpflichtigen Umsätze bei weitem zu niedrig angegeben, weshalb für Februar 2014 nur eine Zahllast von € 394,89 und für die weiteren genannten Monate nicht zustehende Umsatzsteuergutschriften von -€ 2.634,51, -€ 111,54 und -€ 1.079,13 am Abgabenkonto…
…Einwand, dass das Unternehmen damals keine liquiden Mittel mehr gehabt habe, sei einerseits entgegen zu halten, dass für die Geltendmachung von Vorsteuerüberhängen solche Mittel nicht nötig seien. Ganz im Gegenteil seien dem Unternehmen dadurch liquide Mittel zugeflossen, welche übrigens tatsächlich zu einem Guthaben geführt hätten…
…Einreichung einer von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf den Umstand der Geltendmachung der nicht zustehenden Gutschrift. 5. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG machte sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich durch die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung eine ungerechtfertigte Umsatzsteuergutschrift geltend macht…
…Abgabe unrichtiger Voranmeldungen ungerechtfertigte Umsatzsteuergutschriften geltend macht. Eine Bestrafung nach § 49 Abs. 1 lit. a oder b FinStrG kommt beispielsweise in Betracht, wenn die Wissentlichkeit bezüglich der Rechtswidrigkeit der Nichtentrichtung bzw. Verkürzung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer oder der Geltendmachung der nicht zustehenden Gutschrift mit der…
…für den von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangten niedrigeren Betrag. Auch dies wurde im der Beschwerde zu Grunde liegenden Haftungsbescheid bereits dargetan und wurden in der Beschwerde keine Gründe vorgebracht, warum der Geschäftsführer hinsichtlich dieser auferlegten Pflicht nicht Sorge getragen hat. Die Geltendmachung der Haftung…
…Nachverrechnung vom November 2012 an Umsatzsteuer 05/2012 zum Teil, die nunmehr aufgrund von zwischenzeitigen weiteren Umsatzsteuergutschriften in Höhe von lediglich € 18.762,16 aushaftet, verrechnet wurde. Ein Verschulden an der Nachforderung aufgrund der unberechtigten Zuschätzung liegt zwar nicht vor, jedoch war zu berücksichtigen…
…Nachverrechnung vom November 2012 an Umsatzsteuer 05/2012 zum Teil, die nunmehr aufgrund von zwischenzeitigen weiteren Umsatzsteuergutschriften in Höhe von lediglich € 18.762,16 aushaftet, verrechnet wurde. Ein Verschulden an der Nachforderung aufgrund der unberechtigten Zuschätzung liegt zwar nicht vor, jedoch war zu berücksichtigen…
…dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform sei, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich sei. Im Übrigen werde auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach selbst eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften der Haftung nicht entgegenstünde. Auf Grund des Vorliegens der…
…den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden könnten. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO hätten die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen würden, und seien befugt, die zustehenden Rechte wahrzunehmen…
…Darüber hinausgehende Zahlungen, Leistungen an andrängende Gläubiger wären nicht erfolgt. Betrachte man nun den Zeitraum 2008 bis zur Konkurseröffnung, habe das Finanzamt eine Tilgung der Abgabenschulden dieses Zeitraumes in Höhe von durchschnittlich 40% durch die Umsatzsteuergutschriften und Überrechnungen in diesem Zeitraum erlangen können. Ein Benachteiligung…
…im Zeitraum seiner Geschäftsführung fällig gewordenen Abgabenschuldigkeiten samt Nebengebühren ein, sondern wiederum die aus seiner Sicht unbillige (und unrichtige) Tilgung der nicht aus seinen Zeitraum der Geschäftsführung stammenden Abgabenschuldigkeiten mit den von ihm gemeldeten Umsatzsteuergutschriften. Somit geht auch dieses Vorbringen insoweit am Gegenstand dieses Haftungsbescheides…
…der Abgaben nicht bloß von geringem Ausmaß seien, seien bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabeneinhebung der Vorzug zu geben und die gegenständliche Haftungsheranziehung bescheidmäßig auszusprechen gewesen. Persönliche Umstände des Haftenden seien im Rahmen der Ermessensübung zur Geltendmachung der Haftung nicht maßgeblich…