…Arbeitslohn erhoben wird, gehören nach § 25 Abs. 1 Z 1 lit a EStG 1988 auch Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Zu diesen Bezügen und Vorteilen gehören auch geldwerte Vorteile iSd § 15 Abs. 1 EStG 1988, wozu auch Kleidung zählt (§ 15 Abs…
…schriftlichen) Abmachung mangelt, der zufolge die Zurverfügungstellung eines Kfz als Lohn- bzw. Gehaltsbestandteil vereinbart worden ist, vermag am Vorliegen eines geldwerten Vorteils nichts zu ändern. Ein Vorteil iSd § 25 EStG 1988 kann bei Eintritt des wirtschaftlichen Ergebnisses (Nutzungsüberlassung) nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass nach außen…
…28.9.2004, 2004/14/0096). Ein geldwerter Vorteil kann nicht aufgrund einer auf einer Schätzung beruhenden Kostenteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verneint werden, insbesondere wenn wie im verfahrensgegenständlichen Fall die privaten Fahrten nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden (Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21…
…Nachzahlungen erleben würde und auch um meinen Dienstgeber für das Entgegenkommen meinem Sohn gegenüber keinesfalls weitere Unannehmlichkeiten zu bereiten. Im Jahr 2010 wurden mir in Summe 16.950 € in 4 Monatsraten zu meinem Gehalt bei A GmbH als geldwerter Vorteil hinzugerechnet. Sowohl A GmbH…
…keinem Dienstverhältnis zu ihr gestanden seien, ebenfalls über kostenfreie Gehaltskonten verfügt hätten (ca. 24 % der Kunden). Schon ´allein aus diesem Umstand´ liege kein geldwerter Vorteil vor. … Weiters seien ´Kleinstmengen´ bei der Besteuerung zu vernachlässigen, sodass kein ausreichender Geldeswert vorliege, um von Arbeitslohn zu sprechen…
…28 Abs. 3 abgesetzt wurden, verlängert sich die Frist auf 15 Jahre. Zum Veräußerungserlös gehört in erster Linie der tatsächlich vereinbarte Verkaufspreis. Neben dem Verkaufspreis gehören auch alle sonstigen wirtschaftlichen (geldwerten) Vorteile, die dem Veräußerer aus der Veräußerung zukommen [Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, Kommentar…
…unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass zur Beurteilung der sonstigen Vergütungen jeder Art die Betriebseinnahmen maßgeblich seien. Betriebseinnahmen seien betrieblich veranlasste Wertzugänge in Geld oder geldwerten Vorteilen (VwGH 17.10.1991, 89/13/0261). Auf allfällige Betriebsausgaben komme es grundsätzlich nicht an. Diese…
…vielmehr zu einem Nachteil komme. Laut § 15 Abs. 2 EStG seien geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Im Lichte der Entwicklung der Zinsmärkte seit 2009 sei der angewendete Referenzzinssatz nicht gerechtfertigt. Dieser entspreche nicht dem Mittelpreis des Verbrauchsortes, der Durchschnitt des 3…
…zu Unrecht erfolgt. Die Zinsersparnis (aus einem Kredit) werde von der Höhe des gesamten Kredites besteuert, obwohl seine Frau Mitkreditnehmerin sei und ebenso für die gesamte Kreditsumme hafte. Sie sei keine Bankmitarbeiterin. Der geldwerte Vorteil, der im Übrigen nicht bestritten wurde, habe gem. § 15 Abs…
…im Sinn des § 15 Abs. 2 Z 1 EStG vorliege, um die Anwendung der Sachbezugswerteverordnung zu eröffnen. Voraussetzung dafür sei das Vorliegen eines geldwerten Vorteils. Ob dieser Vorteil vorliege, sei für jeden Mitarbeitenden im Einzelfall und somit nach subjektiven Maßstäben zu beurteilen. Wenn dem einzelnen…
…Gesetz, der Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis. Auch die von der Prüfung durchgeführte Berechnung zur Höhe des Vorteils aus den Betriebsausflügen und Weihnachtsfeiern finde im Gesetz keine Deckung und sei nicht nachvollziehbar. Ausschlaggebend für die Bewertung des "geldwerten Vorteils" aus der Teilnahme von Betriebsveranstaltungen sei, dass…
…186). 6. Ein Zufließen iSd § 19 Abs 1 EStG 1988 tritt nicht nur ein, wenn Geld oder geldwertes Gut (zB eine Gutschrift) wirtschaftlich eine Vermehrung des Vermögens der Steuerpflichtigen darstellt, sondern auch dann, wenn die Verwirklichung eines Anspruches derart nahegerückt und so gesichert ist, dass…
…42 % (im Jahr 2013), 31 % (im Jahr 2014) und 20 % (im Jahr 2015). Einen geldwerten Vorteil für die Gesellschafter-Geschäftsführerin könne jedenfalls nur die Nutzung des Pkw für private Fahrten darstellen. Ein Ansatz der gesamten Pkw-Kosten wäre rechtswidrig. Die Sachbezugswerteverordnung sei auf Gesellschafter-Geschäftsführer…
…Es sei nicht beabsichtigt gewesen, der Beschwerdeführerin Geld (durch Ausschüttungen) endgültig zu entziehen. Vielmehr sollten durch das Darlehen Zinserträge erzielt werden. Die geliehenen Gelder flößen nach und nach, frühestens nach acht Jahren, spätestens nach 10 Jahren (realistischer) in die GmbH zurück. Es seien derzeit zwei…
…Rendite und ist somit Grundlage für die Wertbestimmung des Optionsrechts). Da dem Finanzamt keine Hinweise dafür vorgelegen seien, dass die Verhältnisse in den Jahren davor wesentlich anders gelagert gewesen wären, sei davon ausgegangen worden, dass das Optionsrecht bereits zum Zeitpunkt der Einräumung in etwa diesen…
…bedeuten, dass ab diesem Zeitpunkt kein Zuschlag zur Körperschaftsteuer mehr verhängt werden dürfe. Aufgrund der Intention des Gesetzgebers, der auf Ebene der Kapitalgesellschaft auch die Empfänger von Zahlungen oder geldwerten Vorteilen erfahren möchte, die von der Gesellschaft nicht genannt werden, wurde der Zuschlag eingeführt, um…
Die kostenlose bzw. verbilligte Nutzung von Verkehrsmitteln des ehemaligen Arbeitgebers für private Zwecke stellt einen geldwerten Vorteil im Sinn des § 15 Abs. 1 EStG 1988 dar und führt zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, weil von…
§ 15 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 bestimmt, dass geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen sind. Gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 lit. a…
…EStG sind geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist der Betrag, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am…
…Tz 50 zu § 15). Geldwerte Vorteile sind gemäß § 15 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 mit dem Betrag zu bewerten, den ein Letztverbraucher üblicherweise hätte aufwenden müssen, um sich die konkreten geldwerten Güter oder Leistungen am Abgabeort im allgemeinen Geschäftsverkehr zu beschaffen. Durch den Begriff…