…Wien einer Steuer nach Maßgabe dieses Gesetzes. Gemäß § 6 Abs. 1 VGSG beträgt für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so z. B. Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §…
…der Jahre 2007 bis 2009 war, traf der Prüfer folgende Feststellungen (Tz 1 des Prüfungsberichtes): "Vereinnahmte Trinkgelder Bislang wurden die von der Unternehmerin vereinnahmten Trinkgelder bei der Gewinnermittlung nicht in Ansatz gebracht. Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst…
…28. November 2017 setzte der Magistrat der Stadt Wien für das Halten zumindest eines Spielapparats, durch dessen Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert erzielt werden könne, der jedoch von der Revisionswerberin nicht zur Glücksspielautomatenabgabe angemeldet und für den auch keine solche entrichtet worden sei…
…auferlegt. In der Begründung wurde angeführt, die Abgabepflichtigen hätten in dem genannten Lokal vier Spielapparate der Type ***x*** gehalten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so z.B. Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden könne, für die jedoch die Glücksspielautomatenabgabe nicht entrichtet worden…
…seit August 2016 zwei Spielapparate ("Skill Games"). durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann, die jedoch von ihr nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet worden ist. Der Sachverhalt ist durch die amtliche Feststellung vom 19.11.2015…
…1***" in ***Adr-Betrieb***, seit November 2015 vier Spielapparate in Form von PC's ("Lenovo" LED Monitor) mit Gewinnmöglichkeit (mittels E-Kiosk) in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) gehalten habe, die jedoch von ihm nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet worden seien. Der Sachverhalt…
…Umlagekarten) betrieben werden kann, im Kontext eines "wirtschaftlichen Gesamtkonzeptes" führt nicht zum Zufluss von Einnahmen im Rahmen dieser betrieblichen Tätigkeit, zumal die geldwerten Vorteile dieser betrieblichen Tätigkeit nicht im Rahmen des Betriebes und durch diesen veranlasst zufließen (vgl. VwGH 17.9.1997, 95/13/0034…
…ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin laut amtlicher Feststellung der Finanzpolizei vom 25. Oktober 2015 im Betrieb in Adresse, zwei Spielapparate durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so z.B. Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden könne, die jedoch nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet gewesen seien…
…der Beschwerdeführer habe in Adresse, von August 2018 bis November 2018 vier Spielapparate mit virtuellem Walzenspiel gehalten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert erzielt hätte werden können. Für diese sei jedoch keine Glücksspielautomatenabgabe entrichtet worden. Der Sachverhalt sei durch die am 05…
…wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft vom Magistrat der Stadt Wien für die Monate Oktober bis Dezember 2016 für das Halten von vier Geldspielautomaten der Type Mainstreet/Mainvision, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert erzielt werden konnte, und die nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet waren…
…Euro auferlegt. In der Begründung wurde angeführt, der Beschwerdeführer habe in dem genannten Lokal "vier Spielapparate der Type Minkygame", durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so z.B. Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden könne, für die jedoch die Glücksspielautomatenabgabe nicht entrichtet worden…
…4 DBA-Deutschland bestimmte Beträge, die regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslänglich oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts auf Grund einer Verpflichtung zahlbar sind, die diese Zahlungen als Gegenleistung für in Geld oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung vorsieht. Bezieht nach Art. 23 Abs. 2 lit…
…09.2016 das Halten von 4 Spielapparaten (3 Windows Tablets und ein Asus Vivo PC und ein E-Kiosk) festgestellt, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB.) Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann, die jedoch nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet worden sind…
…aus. Zur Begründung führte die Behörde aus: "Nach § 1 des Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetzes ist für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5…
…ungeteilten Hand hafte. Zur Begründung wurde ausgeführt: "Nach § 1 des Wiener GIüeksspielautomatenabgabegesetzes ist für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5…
…einen Spielapparat mit virtuellen Hunde- und Pferderennen (XXXXX) gehalten, durch dessen Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB) Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden konnte, der jedoch von ihr nicht zur Vergnügungssteuer angemeldet worden sei. Der Sachverhalt sei durch die amtliche Feststellung vom 29…
…Apparat beteiligt sei. Gemäß § 6 Abs. 1 VGSG betrage die Steuer für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so z. B. Jeton oder Warengewinn) erzielt werden könne und für die ab 18. Februar 2011 keine Bewilligung oder Konzession…
…Betrieb (Kojenlokal) in Adresse1 im Juni 2016 fünf Spielapparate mit der Spielemöglichkeit für virtuelle Walzenspiele gehalten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert erzielt werden hätte können. Eine Anmeldung dieser Apparate zur Vergnügungssteuer sei nicht erfolgt. Alle fünf Glücksspielgeräte seien betriebsbereit aufgestellt und…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 1 des Wiener Glücksspielautomatengesetzes ist für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5, 14 oder 21…
…Halten von Spielapparaten und von Musikautomaten (§ 6) einer Steuer nach Maßgabe dieses Gesetzes. Für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (so zB Jeton- oder Warengewinn) erzielt werden kann und für die keine Bewilligung oder Konzession nach den §§ 5…