…mehreren dieser Baurestmassennachweise gehe hervor, dass die verfahrensgegenständlichen Baurestmassen vor Ort gebrochen worden und auf der Baustelle verblieben seien. Erfahrungsgemäß würden diese Baurestmassen dann im Zuge des Neubaus im Rahmen einer Geländeverfüllung als Rollierung oder als Hinterfüllungsmaterial wieder eingebaut werden. Wann diese Baurestmassen wieder eingebaut…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. November 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 15. Oktober 2018, Zl. 420000/01453/2017, betreffend Altlastenbeitrag und Nebenansprüche zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 20. April 2018 gegen die Bescheide des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 20. März…
…Der Einbau ist zudem auf 2.000 Tonnen beschränkt. Von der Bf. konnten für die im Sachverhalt in Normaldruck angeführten Geländeverfüllungen keine derartigen Nachweise gemäß dem BAWP beigebracht werden, Die vorgelegten nachträglich erstellten Abfallinformationen konnten vom Bundesfinanzgericht - wie bereits in der Beweiswürdigung ausgeführt - nicht als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adresse X., vertreten durch Ellinger & Ellmerer, Rechtsanwälte, Georg-Pirmoser-Straße 15, 6330 E., über die Beschwerde vom 29.2.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Innsbruck vom 27…
…ausgeführt, dass eine bloße Verfüllung oder Geländeanpassung keine Baumaßnahme darstelle. Der Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung für die „Hobelhalle“ sei nahezu erst zwei Jahre nach der Vornahme der Geländeverfüllung/Geländeanpassung gestellt worden, weshalb nicht alle Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht erfüllt sind. Zum…
…bzw. seiner Vertreterin ebenso erwiesen, wie Brandstiftung als Brandursache. Ebenso unstrittig ist, dass die beitragspflichtige Tätigkeit (Geländeverfüllung/Geländeanpassung) vom Bf. veranlasst wurde. Von den in der mündlichen Verhandlung vom 25. September 2018 gestellten Beweisanträgen, die Beischaffung des Bezug habenden Aktes des Magistrates C. zum Beweis…
…ob das Bodenaushubmaterial zulässigerweise für das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen verwendet wurde. Zudem strittig ist die Menge des verwendeten Bodenaushubmaterials. Zum Zeitraum der verfahrensgegenständlichen Geländeverfüllung/-anpassung ist zu bemerken: Der angefochtene Bescheid umfasst einen beitragspflichtigen Zeitraum vom 1. bis zum 4…
…Wiedergabe des von ihm als erwiesen angenommenen Sachverhaltes und nach dem Hinweis auf das Schreiben der Gemeinde E vom 7. Juni 2016 mit dem Inhalt, dass die Bf die Geländeverfüllung nicht angezeigt, sondern am 19. Mai 2016 schriftlich um die Erteilung der Baubewilligung ersucht habe…
…Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Die mit Ablauf des 1., 2. und 3. Quartals 2011 für die Geländeverfüllung mit Bodenaushub entstandene Altlastenbeitragsschuld wird gemäß § 201 Abs.1, Abs.2 Z.3 und Abs.4 BAO iVm § 3 Abs.1 Z.1 lit.c…
…mit "Bf" bezeichnet) gemäß § 201 Abs 1, Abs 2 Z 3 und Abs 4 BAO für Bodenaushub (Abfälle), welcher im Jahr 2014 für die Geländeverfüllungen ***Standort1***, ***Standort2*** und ***Standort3*** unzulässigerweise verwendet wurde, und für den die Altlastenbeitragsschuld jeweils gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit…
…an, dass auf dem Gelände des Kieswerkes ***KW3*** eine Trabrennbahn unter der Zuhilfenahme von recyclierten Baurestmassen errichtet worden sei. Seit 2010 wird eine größere Menge Recyclingmaterial in ***KW1*** zwischengelagert. Diese Tätigkeiten (Geländeverfüllungen/Geländeanpassungen/Lagerung) sind nach Meinung der ***X.*** nicht altlastenbeitragspflichtig gewesen. 3.2.1…
…von der Bf. entgegen der Bewilligungsauflage 1 des Bescheides GZ. ***3***, zur dauernden Ablagerung, nämlich zum Zwecke einer Geländeverfüllung, eingebracht worden. Aufgrund des Verstoßes gegen die Bescheidauflagen sei das Material nicht zulässigerweise im Sinne des § 3 Abs.1a Z.4 ALSAG verwendet worden, die entstandene…
…unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das Ende der Abfalleigenschaft die zulässige Verwendung des Abfalls voraussetze. Die Verwendung der verfahrensgegenständlichen Recyclingmaterialien für die Geländeverfüllung sei nicht zulässig gewesen, weshalb die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs.1a Z.6 ALSAG nicht zur Anwendung gelange. Die…
…Baurestmassen). Das Material hätte vielmehr auf eine Deponie zur Ablagerung verbracht werden müssen bzw. innerhalb des Deponiekörpers als Baumaterial verwendet werden dürfen. Eine Geländeverfüllung mit Baurestmassen, welche bloß die Qualitätsklasse C aufweisen würden, sei nicht zulässig und führe zu einer Beitragspflicht nach dem Altlastensanierungsgesetz. Gemäß…
… - eine naturschutz- oder wasserrechtliche Bewilligung betreffend die vorgenommene Geländeverfüllung nicht vorgelegen hat und - die erlaubten Fristen für das Lagern von Abfällen offensichtlich überschritten worden sind. Der Bf hat zum Teil nachträglich Qualitätsprüfberichte vorgelegt und bereits vor Prüfungsbeginn zwecks Erlangung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung betreffend die Geländeaufschüttung…
… - eine naturschutz- oder wasserrechtliche Bewilligung betreffend die vorgenommene Geländeverfüllung nicht vorgelegen hat und - die erlaubten Fristen für das Lagern von Abfällen offensichtlich überschritten worden sind. Der Bf hat zum Teil nachträglich Qualitätsprüfberichte vorgelegt und bereits vor Prüfungsbeginn zwecks Erlangung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung betreffend die Geländeaufschüttung…
… - eine naturschutz- oder wasserrechtliche Bewilligung betreffend die vorgenommene Geländeverfüllung nicht vorgelegen hat und - die erlaubten Fristen für das Lagern von Abfällen offensichtlich überschritten worden sind. Der Bf hat zum Teil nachträglich Qualitätsprüfberichte vorgelegt und bereits vor Prüfungsbeginn zwecks Erlangung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung betreffend die Geländeaufschüttung…
…ausgeführt, dass eine bloße Verfüllung oder Geländeanpassung keine Baumaßnahme darstelle. Der Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung für die „Hobelhalle“ sei nahezu erst zwei Jahre nach der Vornahme der Geländeverfüllung/Geländeanpassung gestellt worden, weshalb nicht alle Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht erfüllt sind. Zum…
…kurz: Bf) A+B sei ein Altlastenbeitrag in der Höhe von € 71.000 für eine im vierten Quartal 2015 durchgeführte nicht zulässige Geländeverfüllung / -anpassung mit Baurestmassen auf den im Bescheid genannten Grundstücken der Bf entstanden und seien als Folge dessen Säumnis- und Verspätungszuschläge auszumessen…