…so versteht es sich wohl von selbst, dass auch die über das Konto verfügungsberechtigte Person (der Kunde/die Kundin) von der neu statuierten Geheimhaltungsverpflichtung erfasst ist. Die BF bringt noch vor, dass durch die Umsetzung der Informationsaustausch- und Transparenzstandards der OECD nach den erläuternden Bemerkungen…
…ohne dass die Gefahr der Verletzung von Geheimhaltungspflichten bestehe. Diese Vorsorgepflicht werde als "Beweisvorsorge" bezeichnet, wofür die von der Geheimhaltungsverpflichtung (Berechtigung) betroffene steuerpflichtige Person zu sorgen habe. Wenn es verabsäumt werde, im Rahmen der Mitwirkungspflicht die für eine Beanspruchung von Ausgaben zu führenden Aufzeichnungen so…
…von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Gemäß § 38 Abs. 2 Z 11 BWG idF BGBl I 2015/116 besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht gegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen…
…erläutern. Mit Schreiben vom 09.05.2023 (OZ 40) wiederholte der Beschwerdeführer die beantragten Änderungen und brachte im Wesentlichen vor, dass ihn Geheimhaltungsverpflichtungen und das Bankgeheimnis daran hinderten, detaillierte Angaben zu machen. Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.05.2023 (OZ 13) setzte die Abgabenbehörde die…
…dass die Textierung der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt und die Vorlage der Honorarnote mit der vollen Textierung einen Verstoß gegen die strengen Datenschutzrichtlinien durch unsere Kanzlei darstellt…" Das Finanzamt legte die Beschwerde am 15.2.2023 dem Bundesfinanzgericht vor und führte aus: "Der Steuerberater wurde nochmals…
…von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Gemäß § 38 Abs. 2 Z 11 BWG idF BGBl I 2015/116 besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nichtgegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen gemäß…
…von dem sie nur in den Fällen des Abs 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Gemäß § 38 Abs 2 Z 11 BWG idF BGBl I 2015/116 besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht gegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen…
…von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Gemäß § 38 Abs. 2 Z 11 BWG idF BGBl I 2015/116 besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht gegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen…
…von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Gemäß § 38 Abs. 2 Z 11 BWG idF BGBl I 2015/116 besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht gegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen…
…der einvernehmlichen Auflösungserklärung vom XX.08.16 wurde der Geschäftsführer darauf hingewiesen, dass die im Dienstvertrag vereinbarte Konkurrenzklausel aufrecht ist und er außerdem die Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend seinem Dienstvertrag auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten hat. Am selben Tag, also ebenfalls am XX.08.16…
…von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Gemäß § 38 Abs. 2 Z 11 BWG idF BGBl I 2015/116 besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht gegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen…
…von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Gemäß § 38 Abs. 2 Z 11 BWG idF BGBl I 2015/116 besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht gegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen…
…von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Gemäß § 38 Abs. 2 Z 11 BWG idF BGBl I 2015/116 besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht gegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen…
…von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Gemäß § 38 Abs. 2 Z 11 BWG idF BGBl I 2015/116 besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht gegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen…
…Auftraggeber zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel und –kleidung, vorgegebene Arbeitszeit und Arbeitsort, Auslagenersatz, weitgehende erfolgsunabhängige Entlohnung, Entlohnung auch bei Arbeitsverhinderung, Geheimhaltungsverpflichtung, keine Haftung des Auftragnehmers, persönliche Arbeitsverpflichtung, kein Unternehmerwagnis, Urlaubsanspruch und die Behandlung als Arbeitsverhältnis in anderen Rechtsgebieten (z.B. im Sozialrecht) für das Vorliegen eines…
…von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Gemäß § 38 Abs. 2 Z 11 BWG idF BGBl I 2015/116 besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nichtgegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen gemäß…
…Auswahl eher die Chance besteht, dass sich Kunden für ein anderes Geschäft/Lokal um entscheiden oder zusätzlich besuchen. Einem äußeren Betriebsvergleich steht die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung entgegen. Ein innerer Betriebsvergleich mit den Daten 2017- 2019 wurde von der Abgabebehörde deswegen nicht vorgenommen, weil It Angaben des…
…Z1***, ***Z2*** und ***Z3*** nach eigenen Angaben um gute Bekannte der Bf, wodurch die Beweiskraft dieser Aussagen eingeschränkt ist. Bei den Angaben der Sozialarbeiterin ist zu berücksichtigen, dass die Geheimhaltungsverpflichtung gem. § 13 Oö. KJHG eingewendet wurde und somit auch keine Beratungsinhalte bekanntgegeben wurden. Die Aussagen…
…ausgebessert.."). Er schließe die noch vorhandenen Unterlagen bei. Er ersuche höflich ferner zu berücksichtigen, dass Geheimhaltungsverpflichtungen und die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses ihn daran hinderten, die geforderten Angaben zu machen (zumal beispielsweise die Republik Prozeßgegnerin - in dreistelliger Millionenhöhe - sei, ferner gebe es internationale Verflechtungen…
…ausgebessert.."). Er schließe die noch vorhandenen Unterlagen bei. Er ersuche höflich ferner zu berücksichtigen, dass Geheimhaltungsverpflichtungen und die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses ihn daran hinderten, die geforderten Angaben zu machen (zumal beispielsweise die Republik Prozeßgegnerin - in dreistelliger Millionenhöhe - sei, ferner gebe es internationale Verflechtungen…