…zu berücksichtigen, auch wenn es sich dabei um Teile des von der belangten Behörde vorgelegten Aktes handelt. Die oa Beweisanträge werden somit abgelehnt. 4. Rechtliche Beurteilung 4.1. Zu Spruchpunkt I. 4.1.1. Gegenstand des Erwerbsvorganges § 201 Abs 1 BAO lautet: "Ordnen die Abgabenvorschriften…
…Urkunde über den Erwerb des Grundstücksanteils erteilt hat, ist erst im Zuge der nach der erfolgten Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durchgeführten Ermittlungen durch die belangte Behörde hervorgekommen. Dabei handelt es sich nach der Rsp des VwGH um ein wesentliches Indiz dafür, dass Gegenstand des Erwerbsvorganges iSd …
…zu erkennen, dass der Bf. das Grundstück nur in bebautem Zustand erhalten hätte oder eine bestimmte Firma hätte beauftragen müssen um die Liegenschaft zu erhalten. Gegenstand des im Beschwerdefall vorliegenden Erwerbsvorganges waren nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens, wonach die Grundstücke nicht von ***40*** bereitgestellt, vermittelt…
…Urkunde über den Erwerb des Grundstücksanteils erteilt hat, ist erst im Zuge der nach der erfolgten Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durchgeführten Ermittlungen durch die belangte Behörde hervorgekommen. Dabei handelt es sich nach der Rsp des VwGH um ein wesentliches Indiz dafür, dass Gegenstand des Erwerbsvorganges iSd …
…des Hauses geeigneten Grundstücks ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang besteht, ist davon auszugehen, dass auch der Werkvertrag über die Errichtung des Hauses in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen ist (vgl zB auch VwGH 18.6.2002, 2001/16/0437; 29.7.2004, 2004/16/0053). Gegenstand des…
…könnten, ist dem der eindeutige Inhalt des § 12 des Bauwerkvertrages entgegenzuhalten, wonach Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürfen und dies auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis gilt. Da sich somit der gegenständliche Erwerbsvorgang auf ein letztlich bebautes Grundstück bezogen hat…
…hier auf der Geltendmachung des Rückverkaufsrechtes. Nach § 1071 ABGB sind auf das vom Käufer ausbedungene Recht, die Sache dem Verkäufer wieder zurückzuverkaufen, die für den Wiederkauf erteilten Vorschriften anzuwenden. Es ist daher auch bei der grunderwerbsteuerlichen Beurteilung der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges auf Grund eines Rückverkaufrechtes…
…vom 6.6.2016 sei dem Finanzamt (nach telefonischer Rücksprache) daher eine Korrektur der Begründung des Antrags bekannt gegeben worden. Der Antrag gemäß § 17 Abs 1 Z 2 GrEStG selbst, nämlich die Steuer nicht festzusetzen, da der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wurde…
…Ra 2015/18/0134; VwGH 29.1.2015, 2012/15/0030). Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem BFG ist daher allein, ob die Aufhebung des Vertrages vom 23. Oktober 2020 eine Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 GrEStG darstellt, die eine Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer zur Folge hat…
…Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt, um das Eigentum an dem Grundstück in seinem zukünftigen bebauten Zustand zu erwerben. Gegenstand…
…88/16/0187). Gegenstand des Rückerwerbs und des vorangegangenen Erwerbsvorganges muss ein und dasselbe Recht sein; durch den Rückerwerb muss der frühere Zustand im vollen Umfang wieder hergestellt werden. Die Rückübertragung muss also zur vollständigen Wiederherstellung des vor der Übertragung vorhanden gewesenen rechtlichen und tatsächlichen…
…das die Organisatorin im Auftrag des Verkäufers bereits um Baubewilligung angesucht hatte. Der Bf. war im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" der Baumaßnahme gegenüber dem Veräußerer nicht mehr frei, weshalb Gegenstand des Erwerbsvorganges hier bereits das Grundstück…
…des Kaufvertrages über eine Liegenschaft, sondern das mit der Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand zustande gekommene Rechtsgeschäft selbst (vgl. VwGH 21.3.2002, 2001/16/0429). Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Gegenstand…
…des Kaufvertrages über eine Liegenschaft, sondern das mit der Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand zustande gekommene Rechtsgeschäft selbst (vgl. VwGH 21.3.2002, 2001/16/0429). Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Gegenstand…
…Grundstücke hingegeben werden, sind daher nicht Gegenstand des Erwerbsvorganges, sondern Gegenleistung für den Erwerb. Beim Grundstückstausch ist für die Wertermittlung grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) maßgebend, da beim Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer vom Wert des als Gegenleistung hingegebenen Grundstücks zu berechnen ist (Arnold/Bodis, Kommentar zum…
…Grundstücke hingegeben werden, sind daher nicht Gegenstand des Erwerbsvorganges, sondern Gegenleistung für den Erwerb. Beim Grundstückstausch ist für die Wertermittlung grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) maßgebend, da beim Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer vom Wert des als Gegenleistung hingegebenen Grundstücks zu berechnen ist (Arnold/Bodis, Kommentar zum…
…Grundstücke hingegeben werden, sind daher nicht Gegenstand des Erwerbsvorganges, sondern Gegenleistung für den Erwerb. Beim Grundstückstausch ist für die Wertermittlung grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) maßgebend, da beim Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer vom Wert des als Gegenleistung hingegebenen Grundstücks zu berechnen ist (Arnold/Bodis, Kommentar zum…
…Grundstücke hingegeben werden, sind daher nicht Gegenstand des Erwerbsvorganges, sondern Gegenleistung für den Erwerb. Beim Grundstückstausch ist für die Wertermittlung grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) maßgebend, da beim Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer vom Wert des als Gegenleistung hingegebenen Grundstücks zu berechnen ist (Arnold/Bodis, Kommentar zum…
…Grundstücke hingegeben werden, sind daher nicht Gegenstand des Erwerbsvorganges, sondern Gegenleistung für den Erwerb. Beim Grundstückstausch ist für die Wertermittlung grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) maßgebend, da beim Grundstückstausch die Grunderwerbsteuer vom Wert des als Gegenleistung hingegebenen Grundstücks zu berechnen ist (Arnold/Bodis, Kommentar zum…
…der Antrag auf Rückerstattung der zur Erf.Nr.-1 selbstberechneten Grunderwerbsteuer gestellt. 6 Der Antrag wurde vom Finanzamt mit dem angefochtenen Bescheid abgewiesen, da eine Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges nicht vorliegen würde. 7 In der Folge wurde beantragt, die Rechtsmittelfrist gegen den Abweisungsbescheid betreffend Antrag gemäß …