…behauptet, trifft dabei schon aufgrund der Verwendung des KFZ im Inland und des gegebenen Auslandsbezuges die Pflicht, für die Erbringung des allenfalls erforderlichen Gegenbeweises vorzusorgen und erforderliche Beweismittel beizuschaffen (erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflicht). Die vorgelegten Unterlagen können nicht nachweisen, dass die weitaus überwiegende Verwendung (mind…
…Bf. nichts gewonnen. Im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung ist vielmehr dennoch davon auszugehen, dass hauptsächlich vom Inland aus über die Verwendung des Fahrzeuges disponiert wurde und damit der dauernde Standort in Österreich gelegen ist. Ein Gegenbeweis iSd. § 82 Abs. 8 KFG ist dem Bf. nicht…
…darüber hinaus keinen Beweis dafür, dass das Fahrzeug in den gegenständlichen Zeiträumen zweifelsfrei auf einer österreichischen Straße verwendet worden sei. Dem Beschwerdeführer sei der Gegenbeweis hinsichtlich der Standortvermutung gelungen, eine sporadische Verwendung des Fahrzeuges in Österreich könne nicht zum Bestehen einer Steuerpflicht nach § 4 Abs…
…aus, um die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Amtsrevision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 1.4.2022, RV/5101769/2017, in Hinblick auf die Anforderungen an den Gegenbeweis abzuwarten. Diese Entscheidung erging am 19.12.2023 (Ra 2022/15/0055). 2. Sachverhalt 2.1…
…dass das gegenständliche Fahrzeug Kz_x mit dem Kennzeichen (D) z seinen dauernden Standort nicht im Inland habe und auch zu keinem Zeitpunkt gehabt habe. Der Gegenbeweis zur Standortvermutung sei vom Bf erbracht worden. Wegen desselben Vorfalls sei bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte ein Verfahren nach …
…in Höhe von insgesamt 7.588,80 vorgeschrieben. Begründend führte das Finanzamt aus, dass aufgrund des unbestritten im Inland liegenden Hauptwohnsitzes des Bf., bis zum erfolgreichen Gegenbeweis, die gesetzliche Vermutung gelte, wonach das streitgegenständliche Kraftfahrzeug BMW X5 seinen dauernden Standort im Inland habe und damit…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet worden wären, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 sei nur…
…entsprechend gewürdigt. Richterin: Gibt es zum Thema Umformulieren oder Fehlen beim Sachverhalt noch etwas? Steuerberater: Nein. Richterin: Ich habe Sie offiziell noch einmal aufgefordert, den so genannten Gegenbeweis zu erbringen. Soweit ich den Sachverhalt im Kopf habe, haben Sie für keines der Fahrzeuge Fahrtenbücher geführt…
…könne daher nicht nachvollzogen werden. Eventuell sei verwechselt worden, dass der geldwerte Vorteil für den Anwender der 1- % - Regelung pro Jahr 12 % des Listenpreises des Fahrzeuges betrage. Die Anwendung der 1 % - Regelung sei jedenfalls kein geeigneter Gegenbeweis, aus dem hervorgehe, dass das Fahrzeug seinen dauernden…
…betrage. 3. Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens wurde die Beschwerde am 21.12.2021 abgewiesen. In der Beschwerdevorentscheidung kam die Abgabenbehörde zusammengefasst zu dem Schluss, die Bf habe den Gegenbeweis zur Widerlegung der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG nicht erbracht. 4. Am 17.01.2022…
…82 Abs. 8 KFG sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht werden oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. §…
…dagegen einen dauernden Standort im Ausland behauptet, trifft schon aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges im Inland und des gegebenen Auslandsbezuges die Pflicht, für die Erbringung des allenfalls erforderlichen Gegenbeweises vorzusorgen (Beweisvorsorgepflicht) und erforderliche Beweismittel beizuschaffen. Der Verwender hat nachzuweisen, dass die im Wesentlichen dauernde Verwendung…
…82 Abs. 8 KFG sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht werden oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. §…
…dagegen einen dauernden Standort im Ausland behauptet, trifft schon aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges im Inland und des gegebenen Auslandsbezuges die Pflicht, für die Erbringung des allenfalls erforderlichen Gegenbeweises vorzusorgen (Beweisvorsorgepflicht) und erforderliche Beweismittel beizuschaffen. Der Verwender hat nachzuweisen, dass die im Wesentlichen dauernde Verwendung…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur…
…Finanzamt von einer Kraftfahrzeugsteuerpflicht von Jänner bis Juni 2015 aus. Begründend wurde jeweils ausgeführt, dass der Hauptwohnsitz unbestritten in Österreich gelegen sei, weshalb bis zum erfolgreichen Gegenbeweis die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG gelte, dass das gegenständliche Fahrzeug seinen dauernden Standort im Inland…
…vorliegenden Fall ist allein fraglich, ob bzw. inwieweit dem Bf. bezüglich zweier auf ihn im Ausland zugelassener, mehrfach im Inland angetroffener Fahrzeuge der Gegenbeweis zur Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG gelungen ist oder nicht. Der Kfz-Steuer unterliegen ua. Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit…
…Bf. am 19.2.2019 die Möglichkeit eingeräumt worden, einen Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort an einem bestimmten Ort im Ausland habe. Dieser Gegenbeweis sei aber nie mittels Nachweis erbracht worden. Die Bf. habe angegeben, dass sie der Meinung sei, dass…
…40 Abs. 1 leg. cit. der Ort, von dem aus hauptsächlich über das Fahrzeug verfügt werde. Der Gegenbeweis zur Standortvermutung sei zudem erbracht, wenn die Nutzung des Fahrzeuges "weitaus überwiegend", wozu mehr als 50 % genügten, nicht in Österreich stattgefunden habe. Damit werde untermauert, dass es…
…und 19.11.2013 (€ 475), gerichtet an die H-GmbHuCoKG, über Reifenmontage und so. Serviceleistungen am Fahrzeug mit dem Kz XX1. Der Gegenbeweis zur Standortvermutung nach § 82 Abs. 8 KFG sei erbracht, wenn die Nutzung des Fahrzeuges "weitaus überwiegend", wozu mehr als 50 % genügten…