…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer ist Allgemeinmediziner und betreibt eine sogenannte "Landarztpraxis". Im Zuge einer Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) der Jahre 2016 bis 2019 wurde die Lohnsteuerfreiheit der ausbezahlten Gefahrenzulagen überprüft und dazu festgehalten, die Steuerfreiheit dieser Zulage setze voraus…
…dass die steuerfreien Bezugsteile gem. § 68 EStG (Schmutz-, Erschwernis und Gefahrenzulagen) mangels vorhandener Lohnunterlagen des Dienstgebers den steuerpflichtigen Arbeitslöhnen zuzuordnen waren. Das hat wiederum zu einer Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage geführt, weil dieser Bezugsteil im Zuge dieser Beschwerdevorentscheidung nun mehr versteuert wird. Das ist der Grund…
…13./14. Monatslohn) iHv 12.135,50 CHF (9.841,49 €) auch Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) iHv 7.123,20 CHF (5.776,68 €) enthalten seien. Mit angeschlossenem Schreiben vom 24. März 2015 bestätigt die Arbeitgeberin des Bf. für das Beschwerdejahr…
…belangte Behörde die nunmehr beschwerdegegenständlichen Bescheide vom 7.5.2012. Zur Begründung der Haftungs- und Abgabenbescheide wurde auf den Prüfungsbericht vom vom selben Tag verwiesen, in welchem (auszugsweise) festgestellt wurde: "Pauschale Nachrechnung Finanz Sachverhaltsdarstellung Im gesamten Prüfungszeitraum wurden an die Oberärzte pauschale Zulagen (Gefahrenzulage, Nachtzulage…
…Handbuch, § 68 Tz 37) so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Wesentlichen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Liegt nur eine der nachstehend genannten Voraussetzungen nicht vor, kommt die Begünstigung nicht in Betracht. Die erste Voraussetzung ist funktioneller Art…
§ 68 Abs 5 bestimmt, dass unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen sind, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung für die Jahre 2006 bis 2010 hat das prüfende Organ folgende Feststellung getroffen (Prüfungsbericht als Begründung des Haftungsbescheides vom 25. Mai 2012): "Einigen Arbeitnehmern wurden steuerfreie Gefahrenzulagen ausbezahlt, für das Betreuen von vorzeitig entlassenen Haftgefangenen…
…Allgemeinmedizin tätigen Beschwerdeführer (Bf) durchgeführten Lohnabgabenprüfung wurden die an die als Ordinationsgehilfinnen beschäftigten Dienstnehmerinnen ***1***, ***2*** und ***3*** lohnsteuerfrei ausbezahlten Gefahrenzulagen nachversteuert, da keine Aufzeichnungen geführt und vorgelegt wurden und somit das Überwiegen der gefährdenden Tätigkeit nicht nachgewiesen werden konnte und die im Zuge eines…
…Betriebsstättenfinanzamtes: Die Firma B richtete im Dezember 2014 an das Finanzamt der Betriebsstätte ein Auskunftsersuchen. Gegenstand der Anfrage war die steuerlich begünstigte Behandlung von Schmutz-, Erschwernis-und Gefahrenzulagen im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG 1988. Um eine rechtlich richtige Beurteilung der ausbezahlten Zulagen vornehmen…
…Beschwerde erhoben. 2. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung hat das Finanzamt begründend ausgeführt, unter Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen seien nur jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt würden, weil die zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgten, die in erheblichem Maß zwangsläufig…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer bei der beschwerdeführenden Gesellschaft (Bf.) durchgeführten Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) der Jahre 2010 bis 2012 wurde unter anderem festgestellt, dass vier Mitarbeiter Gefahrenzulagen in Höhe von 360 Euro pro Monat steuerfrei erhalten hätten. Es sei zwar unbestritten…
…Erwägungen: Die vorstehend zitierte Bestimmung ist nach herrschender Lehre so auszulegen, dass für eine begünstigte Besteuerung von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen im Wesentlichen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Liegt nur eine der nachstehend genannten Voraussetzungen nicht vor, kommt die Begünstigung nicht in Betracht (vgl…
…Anspruch auf eine 25%-ige Schmutzzulage begründen. Der ab März 2010 gültige KV für die Arbeiter erhält diesbezüglich keine Bestimmung mehr. Die Begriffe Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen ("SEG-Zulagen") werden im Gesetz definiert und sind nur begünstigt, soweit sie auf Grund der im § 68 Abs…
…Art der Gewährung der Zulagen richte sich nach strengen Vereinbarungen, im gegebenen Falle nach dem Vertragsbedienstetengesetz. Die ausbezahlten Erschwerniszulagen seien dem wirtschaftlichen Gehalt nach keine Gefahrenzulagen. Dies sei nach nochmaliger Rücksprache mit dem Abrechnungsverantwortlichen abgeklärt worden. Da die Lohnverrechnung ordnungsgemäß erfolgt sei und auch der…
…nach, unter Hinweis auf die große Infektionsgefahr bei der Laborarbeit und Sonn-/Feiertagsdienste, als steuerfreie Gefahrenzulage zu behandeln. Sie erzielte als biomedizinische Analytikerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Gegen den in der Folge erlassenen Einkommensteuerbescheid vom 30.06.2017 brachte die Beschwerdeführerin fristgerecht die Beschwerde ein…
…habe der Gesetzgeber die Steuerfreiheit von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen mit monatlich EUR 360,00 begrenzt und sei bei einer Gesamtbetrachtung der Unternehmung der beschwerdeführenden Partei ein Betrag von monatlich EUR 120,00 als angemessen einzuschätzen sowie anzuerkennen. Der Betrag von EUR 120,00 stelle…
…so ist es unmaßgeblich, ob auch in einem konkreten Einzelfall Arbeiten eine solche Verschmutzung bewirkt haben (vgl VwGH 14.9.2005, 2003/08/0266). Dem letztgenannten Erkenntnis auch für den Bereich des Steuerrechts und der Gefahrenzulagen folgend, kann die Ansicht vertreten werden, dass Ordinationshilfen - insbesondere…
…bis 2012 iHv insgesamt Euro 12.987,69 vorgeschrieben. Die Bemessungsgrundlagen beruhten auf den laut Jahreserklärungen durch die Beschwerdeführerin (Bf.) bekannt gegebenen Beträgen zuzüglich der in der GPLA-Prüfung für diese Zeiträume nicht als lohnsteuerfrei anerkannten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen für Herrn ***1***, Frau ***2***…
…Rechtliche Beurteilung § 68 EStG 1988 (Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge) lautet (auszugsweise): (1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. (2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für…
…Werbungskosten ohne Werbungskostenpauschale enthalten". Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 88 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis € 360,- monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 6 EStG 1988 gelten als Nachtarbeit zusammenhängende Arbeitszeiten…