…und begehrt somit die Nachsicht auf persönliche Unbilligkeit. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wobei es allerdings nicht unbedingt der Gefährdung des "Nahrungsstandes" (bei natürlichen Personen), besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf…
…Existenzgefährdung (VwGH 26.2.2003, 98/13/0091; 19.6.2013, 2010/1610219). Allerdings bedürfe es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genüge, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit…
…vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes…
…Gleixner, Rzeszut in Rzeszut/Tanzer/Unger BAO: Stoll Kommentar - Digital First, § 236 Rn 35 mwN). Persönliche Unbilligkeit bedeutet nicht die Existenzgefährdung oder die Gefährdung des Nahrungsstandes bzw. besondere finanzielle Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschulden mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden ist…
…Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wobei es allerdings nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf, sondern es genügt…
…VwGH 27.6.2013, 2013/15/0173; VwGH 29.9.2011, 2011/16/0190). Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht aus "persönlichen" Gründen nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgaben…
…anzunehmen, wenn durch die Abgabeneinziehung die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers bzw. seiner Familie gefährdet sind. (VwGH 22.9.2000, 95/15/0090; VwGH 30.4.1999, 99/16/0086). Zur Bewilligung einer Nachsicht aus persönlichen Gründen bedarf es allerdings nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der…
…5.2.1. Begründung der Ablehnung der Nachsicht durch das BFG Nach Ansicht des BFG liegt eine persönlich bedingte Unbilligkeit im Besonderen dann vor. wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers gefährdet, wobei es allerdings nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, besondere finanzielle…
…vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes…
…persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Sie besteht bei einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht aus persönlichen Gründen nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes…
…für eine sachliche Unbilligkeit wurden nicht hervorgebracht. […] Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wobei es allerdings nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf, sondern es genügt…
…Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insbesondere einer Vermögensverschleuderung) verbunden wäre. Die deutlichste Form einer persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung (VwGH …). Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus "persönlichen" Gründen) nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen…
…erkennen, noch wurde eine solche behauptet. Begründet wird das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit mit dem Verkauf von Anlagevermögen in den Jahren 2022 und 2023 zum Zwecke der Entrichtung der Beitragsschuldigkeiten. Zwar bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung…
…BAO wird die persönliche Unbilligkeit als Begründung genannt. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung…
…persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Sie besteht bei einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht aus persönlichen Gründen nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes…
…Abgabenbehörde zum Ergebnis, dass die weitere Aufrechnung der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe mit der laufenden Familienbeihilfe trotz der seitens der Beschwerdeführerin im Ansuchen dargelegten Umstände und der angeführten wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht die Gefährdung des Nahrungsstandes ihrer Familie sowie eine Existenzgefährdung verursachen kann. Eine persönliche Unbilligkeit…
…prüfen, ob in der Entrichtung der Werbeabgabe 2002 ff eine persönliche Unbilligkeit vorliegt: Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdete, wobei es allerdings nicht unbedingt der Gefährdung des "Nahrungsstandes", besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf…
…Existenzgefährdung (VwGH 2.7.2002, 99/14/0284; VwGH 26.2.2003, 98/13/0091). Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus "persönlichen" Gründen) nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der…
…möglich wäre. Dazu ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach eine persönliche Unbilligkeit insbesondere dann vorliegt, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtwerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht aus persönlichen Gründen nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der…
Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtwerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht aus persönlichen Gründen - so wie von beiden Parteien ausgeführt - nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und…