…mit der Strafe des Verfalls oder die Tatsache, dass dieser als Beweismittel in Betracht kommt und das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw. zur Beweissicherung. Die abgabenrechtliche Beurteilung des Verhaltens der Bf. lässt das Entstehen einer Zollschuld und damit die Erfüllung der objektiven…
…das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw. zur Beweissicherung (Vgl VwGH 07.10.1993, 93/16/0050). Festzuhalten ist somit, dass ein begründeter Verdacht vorliegen muss und diese zudem zur gegenständlichen Beweissicherung notwendig sein müssen. Unter Verdacht versteht man den höheren Grad der…
…Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw. zur Beweissicherung (vgl. VwGH 7.10.1993, 93/16/0050; 16.12.1996, 96/16/0227 und 4.3.1999, 98/16/0389, 0390). Die Begründung des Beschlagnahmebescheides hat sich nur auf die Darlegung der Voraussetzungen der…
…das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw. zur Beweissicherung (vgl. VwGH 7.10.1993, 93/16/0050; 19.12.1996, 96/16/0227 und 4.3.1999, 98/16/0389, 0390). Nach dieser Bestimmung ist die Finanzstrafbehörde unter der Voraussetzung, dass der Verdacht…
…das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw. zur Beweissicherung. Für das Bundesfinanzgericht steht unzweifelhaft fest, dass die Bf. den verfahrensgegenständlichen Armreifen rechtskonform in das Zollgebiet verbracht und daher kein Finanzvergehen begangen hat. Darüber hinaus sind der Bf. weder die Gründe für die Beschlagnahme…
…Gebotensein" zur Sicherung des Verfalls in Hinsicht auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall überprüft und unter Abwägung aller Umstände begründet werden (Leistentritt in Tannert/Kotschnigg/Twardosz FinStrG § 89 Rz 77f). Schließlich wird noch angemerkt, dass es sich beim Rechtsinstitut der…
…erlassenden schriftlichen Bescheides den Zweck der Maßnahme gefährdet hätte. Insbesondere liegen folgende Gründe vor: Es war zu besorgen, dass die Gegenstände dem staatlichen Zugriff entzogen werden. Darüber hinaus kommen die Gegenstände als Beweismittel in einem Finanzstrafverfahren in Betracht. Beschlagnahmt wurden zur Sicherung des Verfalls (Tatgegenstände…
…hat der Beschwerdeführer "umgekehrt" vielleicht nicht alle, aber doch einige für einen Beweis einer - gewissen, wie immer gearteten - Zuordenbarkeit des beschlagnahmten Motorrollers zum Beschwerdeführer taugliche Unterlagen vorgelegt, so sind im Einklang mit den grundlegenden Wertungen des Verfassungsgerichtshofes zunächst auch Aussagen zur Erforderlichkeit der Beschlagnahme an…
…Sicherung des Verfalls und/oder zur Beweissicherung geboten. Insbesondere liegen folgende Gründe vor: Identitätssicherung und jederzeitlicher behördlicher Zugriff. Gründe für die Annahme von Gefahr im Verzug Die Beschlagnahme erfolgte ohne bescheidmäßige Beschlagnahmeanordnung, weil zu besorgen war, dass ein Zuwarten bis zur Beibringung eines von der…
…vorgefunden Die vorläufige Berechnung der Eingangsabgaben ergab einen Gesamtbetrag € 2.327,93. Die Schmuckstücke und die Kleidung wurden gemeinsam mit 5 Stoffbeutel und 1 Rolle Aufkleber - AUR 585 14K zur Sicherung des Verfalls und als Beweismittel beschlagnahmt. Gründe für die Beschlagnahme laut Tatbeschreibung: Die…
…Zeitpunkt der Amtshandlung nicht abschließend geprüft werden. Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug: Gemäß § 89 Abs. 1 erster Satz FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls…
…§ 39 VStG, der der Sicherung des Verfalls dienen soll, enthält keine ausdrückliche Regelung für den Fall des Zusammentreffens einer gerichtlichen Strafbarkeit und einer Strafbarkeit nach einer Verwaltungsstrafbestimmung. Auch das Glücksspielgesetz enthielt bis zur Novelle durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2010 keine diesbezügliche Kollisionsregel…
…Verfall nach § 52 Abs. 4 Satz 2 GSpG oder deren Einziehung nach § 54 GSpG drohe, besteht nicht. Wohl aber könnte das Geld allenfalls durch die Abgabenbehörde mittels Sicherstellungsauftrag zur Abdeckung von Abgabenschulden gepfändet werden, was nicht geschehen ist. Eine Beschlagnahme als Beweismittel zur Sicherung der…
…können zur Sicherung der Ausübung ihrer Überwachungsbefugnissedie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes hinzuziehen. (4) Die Behörde nach Abs. 1 und die in Abs. 2 und 3 genannten Organe sind zur Durchführung ihrer Überwachungsaufgaben berechtigt, Betriebsstätten und Betriebsräume sowie Räumlichkeiten zu betreten, auch wenn dies sonst der…
…Rahmen des Datenschutzes zu handeln und beispielsweise für Zwecke der Abgabenerhebung nicht benötigte oder nach Sichtung als nicht im Zusammenhang mit dem strafrelevanten Geschehen stehende Daten von Amts wegen zu löschen gehabt(siehe wiederum § 6 Abs. 1 Z 5 Datenschutzgesetz 2000). Zur Zulässigkeit der Revision…
…erfolgte Beschlagnahme näher genannter Gegenstände zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Anordnung der Vorsitzenden des Spruchsenates W-4 beim Amt für Betrugsbekämpfung…
…Sicherung der EDV-Datenbanken ableiten würden. In Antwort auf das Beschwerdevorbringen, dass die in Papierform beschlagnahmten Buchhaltungsunterlagen nur stichprobenartig ausgewertet worden seien, wurde auf Tz 7 des BP-Berichtes verwiesen. Weiters ließen die in Papierform vorhandenen doppelten Rechnungen lediglich erkennen, dass die forensische Datensicherung der…
…In Anbetracht der gedrängten Zeit und der gebotenen möglichst geringen Störung des Geschäftsbetriebes der B-GmbH habe die Auswertung und gegebenenfalls Aussonderung nicht relevanter Unterlagen nicht bereits vor Ort mit ausreichender Gründlichkeit vorgenommen werden können, sodass diese durch das einschreitende Fahndungsteam zu sichern und erst…
…Unterlagen zur Zollabfertigung vorgelegt und das T1 eingereicht habe, Unterlagen die nachweislich unrichtig gewesen seien. Die Spedition F selbst sage ja, von diesem Transport nichts gewusst und daher nicht dazu beigetragen zu haben, dass es überhaupt zu einer Zollschuldentstehung kommen konnte. Der Vertreter des Mitbeteiligten…
…sollten zur Sache N und M befragt werden, insbesondere sollte ermittelt werden, ob diese Zigaretten im Verwahrlager verblieben und später exportiert worden sind bzw. ob deren Schicksaal aus zollrechtlicher Sicht tatsächlich an der Rampe des Zollamtes Wien geendet hat. 3) Bisher ungeprüft und in den…