…sodass davon auszugehen ist, dass am genannten Tag (das ist der 4. Oktober 2004) die Gebührenschuld entstanden ist. 3) Gebührenschuldner Bei einem Kreditvertrag handelt es sich um einen zweiseitig verpflichtenden Vertrag, weil der Kreditgeber die Kreditgewährung, der Kreditnehmer die Rückzahlung der Kreditsumme zuzüglich Zinsen und…
…weil eine Gebührenschuld bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen ex lege entsteht und nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen ausgeschlossen oder überwälzt werden kann. Zusammengefasst erfolgte die Vorschreibung der Gebühr für die Beurkundung der Darlehenshingabe an den Beschwerdeführer als Gebührenschuldner im bekämpften Gebührenbescheid nach Auffassung des Finanzgerichtes zu…
…wie Reisekosten erfasst. Wir legen diesem Schreiben die Kontoauszüge aus der Buchhaltung bei, denen der Zeitpunkt der Einzahlung entnommen werden kann. Die Darlehen sind aufgrund der schlechten Ertragslage des Unternehmens unverzinst. Schriftliche Darlehensverträge wurden nicht abgeschlossen. Die Zinsersparnis schätzen wir aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus…
…Begründung dazu führte es im Wesentlichen aus, dass bei einem Darlehensvertrag der Gebührenschuldner der Gläubiger sei, weil in dessen Interesse die Urkunde errichtet worden ist. Es gehe nicht darum, in wessen Interesse der Darlehensvertrag abgeschlossen worden ist bzw. in wessen Interesse das Rechtsgeschäft erfüllt wird…
…auch wenn keine dezidierten schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden - konkludent Darlehensverträge zwischen der Bf. und den Gesellschafterin abgeschlossen. Schriftliche Verträge über die Darlehensgewährungen, Rückzahlungsmodalitäten und eine allfällige Verzinsung wurden nicht unterzeichnet. Die Gesellschafterin hat sich bei der Hingabe der Geldmittel stets die Möglichkeit des späteren Geldrückflusses…
…Gesellschaft bzw. zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages um eine OEG mit Sitz in Wien und der Geschäftsleitung in Deutschland. Bei den Darlehensgebern handelt es sich um Kreditinstitute mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. Die gegenständliche Darlehensgebühr wurde nicht gegenüber den Gebührenschuldnern selbst festgesetzt, sondern…
…nach § 16 Abs.1 Z 2 GebG bei unbedingter Abgabe der Erklärung im Zeitpunkt der Aushändigung der Urkunde an den Gläubiger bzw.-wenn die Urkunde auch von diesem unterzeichnet wird-im Zeitpunkt der Unterzeichnung. (VwGH 19.12.1991, 90/15/0142).Gebührenschuldner ist gemäß § 28…
…nach § 16 Abs.1 Z 2 GebG bei unbedingter Abgabe der Erklärung im Zeitpunkt der Aushändigung der Urkunde an den Gläubiger bzw.-wenn die Urkunde auch von diesem unterzeichnet wird-im Zeitpunkt der Unterzeichnung. (VwGH 19.12.1991, 90/15/0142).Gebührenschuldner ist gemäß § 28…
…1 GebG 1957 sind beim Bestandvertrag als zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet ist, die Unterzeichner zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet. Die Mieterin ist daher neben der Vermieterin Gebührenschuldnerin der Gebühr. Die Pflicht zur Selbstberechnung und Entrichtung der Bestandvertragsgebühr trifft hingegen…
…wurden dadurch - auch wenn keine dezidierten schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden - konkludent Darlehensverträge zwischen der Bf. und den Gesellschaftern abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 wurden von der Bf. zwei Jahresabschlüsse erstellt, die beim Firmenbuch am 30.09.2011 bzw am 28.09.2012 eingereicht wurden. …
…Darlehensverträge besichert worden seien. Dagegen wurde vom anwaltlichen Vertreter der Bf., Dr. L. unter Hinweis auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 8.9.1983, 82/15/0030 und vom 10.6.1991, 90/15/0026 im Wesentlichen vorgebracht, dass der Gebührenschuldner beweisen könne, dass bei…
…§ 33 TP 19 Abs 5 GebG für den Darlehensvertrag vom 09.08.2007 nicht zu. … TZ. 2.4.: Gebührenschuldner und Haftung: Gebührenschuldner ist bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften derjenige, in dessen Interesse die Urkunde ausgestellt ist. Bei einem Darlehensvertrag ist der Darlehensgeber Gebührenschuldner, weil die…
…zur Zahlung übernahmen und wurden dadurch - auch wenn keine dezidierten schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden - konkludent Darlehensverträge zwischen der Bf. und den Gesellschaftern abgeschlossen. Bei der Verbuchung über Verrechnungskonto (siehe dazu die Kontoblätter und das Buchungsjournal der Holding) wurden die zugeführten Kapitalbeträge jeweils ausdrücklich als Darlehen…
…kann aufgrund des Sachverhalts auch nicht ernsthaft bezweifelt werden, dass mit der gegenständlichen Pfandurkunde ein Sicherungsgeschäft zu einem Darlehensvertrag (Förderungsdarlehen) bzw zu einem Haftungsvertrag (Bürgschaft) gegeben ist und damit auch dieser unmittelbar im GebG geregelte Tatbestand der Gebührenbefreiung bei uns erfüllt ist. Dies umso mehr…
…563 = VwSlg 6604 F) klarstellt, dass für den VwGH das Vorbringen der Gebührenschuldner entscheidend war, bei der Errichtung der Urkunde wäre keine Einigung der Parteien über einen derartigen Umfang der Pfandbestellungsurkunde (Absicherung künftiger Kredite) vorgelegen. Ansonsten (ohne diesen Sonderfall ) geht der VwGH im letztgenannten…
…563 = VwSlg 6604 F) klarstellt, dass für den VwGH das Vorbringen der Gebührenschuldner entscheidend war, bei der Errichtung der Urkunde wäre keine Einigung der Parteien über einen derartigen Umfang der Pfandbestellungsurkunde (Absicherung künftiger Kredite) vorgelegen. Ansonsten (ohne diesen Sonderfall ) geht der VwGH im letztgenannten…
… 20 Z 5 GebG" angebracht worden. Bei den gegenständlichen Pfandbestellungen (Hypothekarvereinbarungen) und den sicherungsweisen Forderungsabtretungen handelt es sich zwar um Sicherungsgeschäfte zu einem in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise beurkundeten Darlehensvertrag. Die Pfandbestellungen sowie die sicherungsweise Abtretung der Bestandrechte dienen jedoch entsprechend…
…Selbstberechnung der Gebühren für Kredit- und Darlehensverträge sowie der Wechsel im Sinne des §3 Abs.4 GebG war die Gewähr für die ordnungsgemäße Einhaltung der Gebührenvorschriften. Das Finanzamt muss daher insbesondere bei Inhabern solcher Bewilligungen annehmen, dass den Gebührenschuldnern die Einhaltung der Bestimmung über die…
…Begründet wurde der Bescheid damit, dass die Gebührenschuld für die im Ausland errichtete Urkunde entstanden sei, da bei Vorliegen der übrigen im § 16 Abs. 2 Z 1 lit b GebG angeführten Voraussetzungen das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betreffen würde. In ihrer dagegen fristgerecht…
…bei dem vom Darlehensgeber eine bestimmte Menge vertretbarer Sachen, also auch eine bestimmte Geldsumme, dem Darlehensnehmer ins Eigentum übergeben worden ist und sich dieser verpflichtet hatte, nach einer gewissen Zeit ebenso viel von derselben Gattung und Güte zurückzugeben. Unbestritten ist, dass die Vertragsparteien einen Darlehensvertrag…