…die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr unterliegen. Eingaben, insbesondere Beschwerden an das BVwG, seien gebührenpflichtig, und zwar in Höhe von Euro 30,00 (Pauschalgebühr). Die Gebührenschuld entstehe gemäß § 1 Abs. 2 BuLVwG-EGebV im Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde und werde in…
…von EUR 30,00 für eine Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht sowie der festgesetzten Gebührenerhöhung von EUR 15,00. Die Entscheidung ergeht gemäß § 262 Abs. 1 BAO im Spruch und begründetem Umfang. Die Gebührenpflicht für die Bescheidbeschwerde ergibt sich aus § 1 Abs. 3 iVm § 2 Abs…
…von EUR 15,00 für einen Vorlageantrag an das Bundesverwaltungsgericht sowie der festgesetzten Gebührenerhöhung von EUR 7,50. Die Entscheidung ergeht gemäß § 262 Abs. 1 BAO im Spruch und begründetem Umfang. Die Gebührenpflicht für den Vorlageantrag ergibt sich aus § 1 Abs. 3 iVm § 2 Abs…
…von EUR 15,00 für einen Vorlageantrag an das Bundesverwaltungsgericht sowie der festgesetzten Gebührenerhöhung von EUR 7,50. Die Entscheidung ergeht gemäß § 262 Abs. 1 BAO im Spruch und begründetem Umfang. Die Gebührenpflicht für den Vorlageantrag ergibt sich aus § 1 Abs. 3 iVm § 2 Abs…
…von EUR 15,00 für einen Vorlageantrag an das Bundesverwaltungsgericht sowie der festgesetzten Gebührenerhöhung von EUR 7,50. Die Entscheidung ergeht gemäß § 262 Abs. 1 BAO im Spruch und begründetem Umfang. Die Gebührenpflicht für den Vorlageantrag ergibt sich aus § 1 Abs. 3 iVm § 2 Abs…
…der Beschwerde zugrundeliegenden Bescheides der Datenschutzbehörde ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Gebührenpflicht entsteht unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens. Auch der Verweis des Beschwerdeführers auf ein angebliches Obsiegen am EuGH (Urteil C-416/23 vom 9. Jänner 2025) ist für die vorliegende gebührenrechtliche Frage ohne…
…2 GebG 1957 anwendbar ist und das Vermögen des Bf. und seiner Ehegattin zum Annahmezeitpunkt mehr als EUR 22.000 betrug, ist eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 1 GebG 1957 gegeben. Die Adoption der ***1*** unterliegt dem 1%igen Gebührensatz nach § 33 TP 1 Abs…
…Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden soll (vgl VwGH 19.9.2001, 2001/16/0174). Relevant für die Gebührenpflicht ist das Vorliegen eines Privatinteresses, dieses bestimmt den Begriff der gebührenpflichtigen Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG (VwGH 5.3.1990…
…mwN). Zur Verwirklichung dieses Regelungszwecks ist es weder erforderlich noch folgerichtig, wenn ein bestimmter, dem Grunde nach gebührenpflichtiger Rechtsvorgang weder der Verkehrsteuer noch der Rechtsgebühr unterliegt. Von der Bemessungsgrundlage der Gebühr ist somit lediglich jener Teil auszuscheiden, von dem Grunderwerbsteuer zu erheben wäre; der Rest…
…ABGB4 § 479 Rz 1). Aus dem Inhalt des gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrags kann geschlossen werden, dass eine solche unregelmäßige Servitut begründet werden sollte. Der Gebührengesetzgeber knüpft die Gebührenpflicht grundsätzlich an das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft an. Der Gebühr unterliegt also nicht erst der Erwerb einer Dienstbarkeit, d.h. ihre…
…Begründend wurde ausgeführt, die übermittelten Kopien der Lichtbildausweise seien keine Zeugnisse iSd § 14 TP 14 Abs. 1 GebG, sondern als Beilagen einer gebührenpflichtigen Eingabe gem. § 14 TP 5 Abs. 1 GebG zu qualifizieren. Es liege keine Unionswidrigkeit der Gebührenerhebung im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht nach…
…die übermittelten Kopien der Lichtbildausweise seien keine Zeugnisse iSd § 14 TP 14 Abs. 1 GebG, sondern als Beilagen einer gebührenpflichtigen Eingabe gem. § 14 TP 5 Abs. 1 GebG zu qualifizieren. Es liege keine Unionswidrigkeit der Gebührenerhebung im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht nach dem Tiroler Schischulgesetz…
…Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist, unterliegt es nicht der Grunderwerbsteuer. Die Anwendbarkeit einer anderen Verkehrsteuer auf das gegenständliche Erbübereinkommen ist ebenso wenig ersichtlich, wie eine Gebührenpflicht nach dem GebG. 29 Zum Umfang der gegenständlich in Betracht kommenden Gebührenbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 2. Satz GebG ist…
…sonstigen gesetzlichen Voraussetzung angefragt habe. Der Tatbestand des § 14 TP 5 Abs. 1 GebG 1957 sei nicht erfüllt, da es an einer gebührenpflichtigen Eingabe fehle. Die Tatbestände der § 14 TP 6 Abs. 1 und 2 GebG 1957 seien nicht erfüllt, da kein Ansuchen um die…
…sonstigen gesetzlichen Voraussetzung angefragt habe. Der Tatbestand des § 14 TP 5 Abs. 1 GebG 1957 sei nicht erfüllt, da es an einer gebührenpflichtigen Eingabe fehle. Die Tatbestände der § 14 TP 6 Abs. 1 und 2 GebG 1957 seien nicht erfüllt, da kein Ansuchen um die…
…sie nicht erkennen lässt, auf welcher Rechtsgrundlage Sie (fälschlicherweise) zum Schluss kommen, dass sich der Ort der Abstellung des Fahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone befände 2) Die subjektiven Voraussetzungen einer Strafbarkeit sind nicht gegeben, da ein gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer zum Schluss kommen muss, dass die ansonsten…
…Tagen Uhr beim Universitätsring ,vor Baum 2156', ,Nebenfahrbahn', etc. - stetes unterschiedliche Bezeichnungen - als Lenker in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt haben, ohne einen gültigen Parkschein zu besitzen. Es handelt es sich dort nicht um eine öffentliche Nebenfahrbahn, sondern um eine Garagen-Ausfahrtsstraße von der X Garage…
Eine ordentliche Revision der belangten Behörde ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, da dieses Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Wien, am 8. Mai 2024
…Jänner 2024 erhob der Beschwerdeführer Einspruch gegen diese Strafverfügung und brachte begründend das Folgende vor: "Ich soll vermeintlich am 8.2.2023 um 9:01 Uhr beim Universitätsring ,gegenüber 4', ,Nebenfahrbahn', als Lenker in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt haben, ohne einen gültigen Parkschein zu besitzen…
…und brachte begründend das Folgende vor: "Ich soll vermeintlich an den diversen Tagen beim Universitätsring ,vor Baum 2156', ,Nebenfahrbahn', ,vor Park' etc. - stets unterschiedliche Bezeichnungen - als Lenker in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt haben, ohne einen gültigen Parkschein zu besitzen. Es war immer (!) der gleiche Parkplatz…