…abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1.8.2016 gegen einen Bescheid über die Bestimmung der Zeugengebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG 1975) in einer Verlassenschaftssache beim Bezirksgericht Innsbruck Beschwerde eingereicht habe. Dieses Schreiben unterliege gemäß Bundes- und Landesverwaltungsgerichts-Gebührenverordnung (BULVwG-EGebV)…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Frau Bf., X. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrstgeuern Wien vom 25. Jänner 2010, betreffend 1…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 02.11.2012, ErfNr. x, StNr. y, betreffend Gebühr und Erbührenerhöhung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. November 2012 betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., Adr.-Bf., vom 8. November 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 4. Oktober 2017 betreffend Gebühren 16.01.2017, Steuernummer 123…
Ebenso liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, unterschiedliche Entrichtungsformen vorzusehen. Das Fehlen der Entrichtungsmöglichkeiten durch Abbuchungs- und Einziehungserklärung ist sachlich dadurch gerechtfertigt, dass die Zuständigkeit für die Erhebung der Gebühren nicht bei den Gerichtshöfen, sondern bei einer Abgabenbehörde liegt. Die in § 17a Z. 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, über die Beschwerde vom 28. Oktober 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Oktober 2025 betreffend Gebühren sowie Gebührenerhöhung, Erfassungsnummer ***, zu Recht: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2015, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 7. Mai 2013, ERFNR: zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
Die Wiederholung eines gleichartigen, der Behörde bereits vorliegenden Antrages unterliegt grundsätzlich der Gebührenpflicht weil das GebG die Gebührenpflicht zunächst an äußere formale Tatbestände knüpft (vgl. VwGH vom 14.4.1986, 85/15/0324). Allerdings sollen nach der 1997 eingefügten Ziffer 17 des § 14 TP 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. August 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 23. Juli 2024 betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu ***ErfNr***, Steuernummer ***StNr*** zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn E, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 08. Mai 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren gem. § 24a Z 1 VwGG und 2. Gebührenerhöhung gem. § 9 Abs. 1 GebG…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. Mai 2010, Erf.Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. GSW in der XXX, vertreten durch Dr. Robert Galler, über die Beschwerde vom 29.04.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Salzburg-Land vom 14.04.2011 betreffend Festsetzung von Gebühren und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des BF über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. November 2013, mit dem Gebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn X, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 23. Jänner 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Beschwerdesache G L, Str t5, 12ab K gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10.10.2011, betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 8 Abs. 1 Gebührengesetz (GebG…
…und 25. November 2019 (Sonntag - Montag) in der Zeit vom 12:30 bis 02:40 Uhr erbrachte Dolmetscherleistungen den Betrag von € 1.000,40. Der Betrag setzt sich aus folgenden Positionen gemäß dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) zusammen (ohne Umsatzsteuer): | Zeitversäumnis § 32, 2 begonnene Std…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***RI*** in der Beschwerdesache ***BF***, ***BF-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. November 2022 betreffend Gebühren 2022, Steuernummer ***BF-StNr***, Erfassungsnummer ***ErfNr***, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. August 2011, Erf.Nr. x/x, St.Nr. x/y betreffend 1. Gebühren und 2…