…20 GebG vor, sodass eine Gebührenvorschreibung zu unterbleiben hätte. Bei der gegenständlichen Scheidungsfolgenvereinbarung handle es sich um eine Quittungserklärung und um einen weiteren Aufteilungsverzicht, für welchen keine Gebühr zu entrichten sei (VwGH 19.9.1956, 1769/54). Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach § 33 TP…
…beitreten, der nach Abgabenvorschriften für die den Gegenstand des angefochtenen Bescheides bildende Abgabe als Gesamtschuldner in Betracht kommt. Gem § 28 Abs 2 Z 1 lit a GebG 1957 sind zur Entrichtung der Gebühr bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist…
…der Folgen der Scheidung im Einzelnen im Gesetz bzw. der der Disposition der Ehegatten unterliegenden Unterhaltsvereinbarungen, es sich bei Scheidungsfolgenvereinbarungen grundsätzlich um die Regelung zweifelhafter Rechte handle, zumal nicht nur bereits bestehende strittige Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden könnten, sondern auch künftige auf Gesetz beruhende Ansprüche…
…Der Bf. sei dadurch in seinem Recht auf Vorschreibung einer Gebühr bloß bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz (Art 7 B-VG) verletzt worden. Er sei sich bewusst, dass zur Frage der Subsumtion eines Vertrags…
…der Folgen der Scheidung im Einzelnen im Gesetz bzw. der der Disposition der Ehegatten unterliegenden Unterhaltsvereinbarungen, es sich bei Scheidungsfolgenvereinbarungen grundsätzlich um die Regelung zweifelhafter Rechte handle, zumal nicht nur bereits bestehende strittige Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden könnten, sondern auch künftige auf Gesetz beruhende Ansprüche…
…ständiger Rechtsprechung vertreten: Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei Scheidungsfolgenvereinbarungen um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafte Rechte. Es könne nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…94 ABGB stellen zwar grobe Regeln bezüglich der Unterhaltsleistung auf, aber die konkrete Regelung der Folgen der Scheidung unterliegt grundsätzlich der Disposition der Ehegatten. Bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung handelt es sich daher um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche…
…Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden…
…Ehegatten (Koziol-Welser, Bürgerliches Recht II 10, 205 und 206) unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden, sondern auch künftige auf Gesetz beruhende Ansprüche, wenn noch…
…07.2004, 2003/16/0117). Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte (Koziol-Welser, Bürgerliches Recht II 10, 206 ff…
…Streitvermeidungsfunktion, bei der die Ehegatten zu gegenseitigen Zugeständnissen bereit waren (VwGH 25.11.1999, 99/16/0021; 28.9.2000, 2000/16/0332; 29.7.2004, 2003/16/0117). Durch die Ungewissheit allfälliger Ansprüche im Scheidungsfall unterscheidet sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung wesentlich von einem Erb- bzw…
…bei der eine Einigung u.a. über die unterhaltsrechtlichen Beziehungen und die vermögensrechtlichen Ansprüche der Ehegatten sogar Scheidungsvoraussetzung ist (§ 55a Abs. 2 EheG). Bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung handelt es sich daher um die Regelung (zukünftiger) zweifelhafter Rechte mit Streitvermeidungsfunktion, bei der die Ehegatten zu gegenseitigen…
…7.2004, 2003/16/0117). Scheidungsfolgenvereinbarungen ("Vorwegvereinbarungen"), die für den Fall der Auflösung der Ehe abschließend sowohl vermögensrechtliche Regelungen über die Aufteilung als auch Regelungen über den Unterhalt umfassen, wurden unter Berücksichtigung der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vom Bundefinanzgericht weiterhin als der Gebühr nach § 33…
…Ehegatten (Koziol-Welser, Bürgerliches Recht II 10, 205 und 206) unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte. Es können nämlich nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse vergleichsweise geregelt werden, sondern auch künftige auf Gesetz beruhende Ansprüche, wenn noch…
…zitierte Vorjudikatur). Da im Gesetz die Folgen der Scheidung im Einzelnen nicht festgelegt sind und Unterhaltsvereinbarungen grundsätzlich der Disposition der Ehegatten unterliegen, handelt es sich bei einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung um die Regelung zweifelhafter Rechte (vgl VwGH 29.7.2004, 2003/16/0117). Hierbei ist es…
…umfasst sei, hat es doch nur die vom Mitbeteiligten zu leistende Ausgleichszahlung sowie den kapitalisierten Wert der Unterhaltsleistungen der Gebührenbemessung zu Grunde gelegt. Bei dieser Sichtweise würde aber die Übertragung der Grundstücke von vornherein nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG unterliegen, womit eine…
…gleichgelagerten Fall ausgesprochen, dass es sich bei der Vereinbarung über die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes gegen Leistung eines Entgeltes - auch wenn diese Vereinbarung in den über die Liegenschaft abgeschlossenen Kaufvertrag eingebettet ist - um ein vom Kaufgeschäft unabhängiges selbständiges Rechtsgeschäft handelt. Die Vorschreibung der Gebühr gemäß § 33…
…Herabsetzung der Gebühr auf 1.211,95 Euro beantragt. 4. Mit E-mail vom 20.12.2022 wurde als Termin der Teilungsversteigerung der 22.02.2023 mitgeteilt. 5. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 25.01.2023 wurde dahingehend begründet, dass Leistungen aus der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen den…