…Beschwerdeführerin (Bf.) für die ausbezahlten Vergütungen des in den Streitjahren zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers DB und DZ zu entrichten habe, weil diese Vergütungen zu Einkünften im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 führen. Geschäftsführer (GF) war in den Streitjahren Herr A1…
…Eingliederung in den geschäftlichen Organismus auszugehen. Es komme nicht auf die Art der Tätigkeit an. Grundsätzlich seien die Leistungsvergütungen 2014-2016 in die Bemessungsgrundlage des DB einzubeziehen. Für die Zeit ab Juli 2015 sei für jene Vergütungen, die dem ersten (älteren) Gesellschafter-GF zuzurechnen seien…
…sondern deren Alleingesellschafter und GF Herr A selbst. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass im September 2011 (vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit) eine vertragliche Änderung in den Leistungsbeziehungen insofern erfolgt sei, als die Vergütungen für die Tätigkeiten des Herrn A in der D…
…Zuge der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes beantragt, offenbar davon ausgeht, dass in den Beilagen E1a zu den Einkommensteuererklärungen der betroffenen Personen angeführten Beträge „GF-Vergütungen“ darstellen würden. Auch diese Beilagen sind im Verwaltungsakt nicht enthalten und stellt sich die Frage, aus welchem Grund das Finanzamt davon…
…bezahlt wurden (vgl. zuliegende Auszüge) sowie dass die vom steuerlichen Vertreter neu erstellte Bilanz keine Aufwendungen im Zusammenhang mit der GF-Vergütung und PKW-Aufwendungen für den GF ausweist (vgl. zuliegende Bilanz). Das BFG zieht daraus die folgenden Schlüsse: An Geschäftsführervergütungen wären im Jahr 2009…
…EStG 1988 zu qualifizieren. Die Vergütungen der Gf seien in die Bemessungsgrundlagen für den DB und DZ einzubeziehen. 2.) Der vereinbarte Betrag für die Geschäftsführungstätigkeit sei an die SR und UT OG überwiesen worden. 3.) Die OG verfüge über keinen eigenständigen , sich von der natürlichen…
…EStG 1988 zu qualifizieren. Die Vergütungen der Gf seien in die Bemessungsgrundlagen für den DB und DZ einzubeziehen. 2.) Der vereinbarte Betrag für die Geschäftsführungstätigkeit sei an die ***1*** & TR OG (abgekürzt "OG") überwiesen worden. 3.) Die OG verfüge über keinen eigenständigen, sich von der…
… 22 Z 2 EStG 1988 zu qualifizieren. Die Vergütungen der Gf seien in die Bemessungsgrundlagen für den DB und DZ einzubeziehen. 2.) Der vereinbarte Betrag für die Geschäftsführungstätigkeit sei an die S1 und S2 OG (St.Nr. St.Nr.2) (FN Y1Y2Y3 y) überwiesen worden…
…Entscheidung des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens zuständig. Das BFG legt seiner Entscheidung den im Folgenden dargestellten Sachverhalt zugrunde, der sich aus den Akten des Verwaltungsverfahrens sowie aus dem Vorbringen der Parteien im Beschwerdeverfahren ergibt. GF war im Prüfungszeitraum Geschäftsführer der BF. Er war auch deren 100 % Gesellschafter…
…hätte rechtsmissbräuchlich die Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen, weil die Tätigkeit von GF für die Bf. als sonstige Vergütung jeder Art anzusehen wäre und Abgaben nicht abgeführt wurden. Gerade bei der Frage, ob - in Fällen wie diesen - (immer) eine persönliche Tätigkeit…
…es sich bei den in Rechnung gestellten Leistungen um Vergütungen für diverse Tätigkeiten zur Erlangung eines Patententwurfes handeln und keine Überlassung eines abgrenzbaren selbständigen Wirtschaftsgutes. In der Beschwerde würde auch eingeräumt werden, dass Vergütungen, die der GF für Tätigkeiten im Rahmen des Prozesses zur Erlangung…
…dass das Führen von Fahrtenbüchern oder anderer geeigneter Unterlagen als Nachweis geringer Privatnutzung unbedingt erforderlich wäre. | Zeitraum | Vergütungen | DB | DZ | 01.01.2007 - 31.12.2007 | 31.369,93 € | 1.411,65 € | 125,48 €…
…Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) A. Gesetzliche Grundlagen und Judikatur Gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 2 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) sind die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EstG…
…und vom 13.4.2005, 2003/13/0014, ausführte, werden die wesentlich beteiligten Gesellschafter-GF mit ihren Bezügen und sonstigen Vergütungen jeder Art nach § 22 Z 2 EStG 1988 gemäß § 41 Abs. 2 FLAG 1967 für Zwecke der Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages (und des Zuschlages zum…
…2023: H GmbH) gegenüber, auf Basis - mit Ausnahme der Entlohnung - inhaltsgleicher Managementvereinbarungen. Ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der verfahrensgegenständlichen Vereinbarung wurden zwar Managementleistungen (zB im Bereich der Strategieplanung, Erarbeitung neuer Geschäftsfelder, Coaching/Supervision der operativen GF, Bankverhandlungen, Cash Management in der Gruppe, Personalrecruiting auf Managementebene …
…dem Grunde nach jene Kosten, welche Leistungen der Angestellten des Einzelunternehmens ***GF A*** betreffen, von der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Gemäß den getroffenen Feststellungen sind folgende Anteile des Lohnaufwandes der Angestellten des ***GF A*** von der Bemessungsgrundlage (Vergütungen) auszuschließen: im Jahr 2011 56%, im Jahr 2012 100…
…fallen seine GF-Bezüge gem. § 41 Abs. 4 lit. f FLAG 1967 nicht in die DB-Bemessungsgrundlage. Da das Finanzamt von einer Eingliederung des C ausgehe (Gegenteiliges wurde nicht nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht), seien die Vergütungen an C in die Beitragsgrundlage für den DB einzurechnen…
…der Vergütung an das Einzelunternehmen, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer zuzurechnen ist, ist aber jedenfalls in die Kommunalsteuerbemessungsgrundlage miteinzubeziehen." Auch verwies die Bf. auf das in der Information des BMF angeführte Erkenntnis (VwGH 01.06.2016, 2013/13/0061) und brachte vor, dass der GS-GF…
…der Jahre 2006 bis 2008 wurde festgestellt, dass die an den zu 90% am Stammkapital der Bf. beteiligten Geschäftsführer bezahlten Vergütungen nicht in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ einbezogen wurden, da diese nach Meinung der steuerlichen Vertretung der Bf. für Leistungen entrichtet worden seien…
…eines unverbindlichen, nicht unterfertigten Entwurfes zu einem "Anstellungsvertrag" vom Juni 2019; pauschale/willkürliche Aufteilung der Vergütungen von der P-GmbH/Ö samt zugeordneter Kosten in getrennte Einkunftsquellen; weitgehend fehlende Schriftlichkeit auch in der Abwicklung der Auslandsgeschäftsbeziehung mit der slowakischen XY s.r.o., bei zugleich…