…Alm-Wellnesshotel betreibt, hat die Konzession für Gastgewerbe in den Betriebsarten "Gasthaus" und "Hotel", für Kosmetik sowie für das Gästewagen-Gewerbe (Beförderung mit Personenkraftfahrzeugen), eingeschränkt auf die Verwendung mit einem PKW hat (siehe GISA-Auszug vom 18.07.2023, OZ 15). Am 04.09.2020…
…befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80%) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird: 1. Begleitfahrzeuge für Sondertransporte 2. Fahrschulkraftfahrzeuge 3. Miet-, Taxi- und Gästewagen 4. Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden 5. Kraftfahrzeuge, die für den Rettungsdienst oder als Krankenwagen verwendet werden 6…
…Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, waren von der Normverbrauchsabgabe Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und des Rettungswesens verwendet werden, Leichenwagen und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, befreit. Die Befreiung erfolgte…
…des Beschwerdeführers ist eine einschlägige Vorstrafe ersichtlich. In dem gegen die Strafverfügung vom 23.6.2016 gerichteten Einspruch wurde unter Bezugnahme auf den § 27 der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung geltend gemacht, der Beschwerdeführer sei Taxifahrer, er habe einen bedürftigen Fahrgast beim Ausladen geholfen…
…würden. Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 sind Vorgänge in Bezug auf - unter anderem - Miet-, Taxi- und Gästewagen von der Normverbrauchsabgabe im Wege der Vergütung (§ 12) befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80 %) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird. Gemäß § 1 Abs…
…Betreffend des Vergütungstatbestandes nach § 3 Z 3 NoVAG 1991 in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen von der Normverbrauchsabgabe darf angemerkt werden, dass Vorrausetzung für die Vergütung der eindeutige Nachweis des begünstigten Verwendungszweckes ist. Im Ergänzungsersuchen vom 05.12.2018 wurde die rechtsfreundliche Vertretung aufgefordert…
…Von der Normverbrauchsabgabe sind befreit: […] 3. Vorgänge in Bezug auf - Vorführkraftfahrzeuge, - Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi- und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und - Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung…
…Senat hat festgestellt, dass die Beschuldigte grob fahrlässig gehandelt hat, da sie den als Hotelwagen angemeldeten Gästewagen Audi A 6 Quatro 3.0 TDI weniger als 80 % für die Zwecke des Hoteltaxis rückblickend gedacht verwendet hat. Das Fahrzeug wurde selbstverständlich fast ausschließlich bzw. nur zum…
…Miet-, Taxi- und Gästewagen. Der Antrag auf Vergütung der NoVA 12/2012 wurde am 8.1.2013 eingereicht und am 14.1.2013 eine Gutschrift von € 7.233,03 am Abgabenkonto des von der Beschuldigten vertretenen Verbandes verbucht, die nach den Feststellungen der abgabenbehördlichen…
…3 befreiten Kraftfahrzeugen. Nach § 3 Z 3 NoVAG 1991 sind von der NoVA ua. befreit (3. Teilstrich): Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs. 1 Z 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird…
…erlaubt. 2. Während der Zeit, in der das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrzeugen des Taxi-, Mietwagen- oder Gästewagen-Gewerbes oder Fiakern jeweils erlaubt ist, ist das Halten mit solchen Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Aus- und Einsteigenlassen der Fahrgäste erlaubt. 3. Mit Fahrzeugen, die nach…
…erlaubt. 2. Während der Zeit, in der das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrzeugen des Taxi-, Mietwagen- oder Gästewagen-Gewerbes oder Fiakern jeweils erlaubt ist, ist das Halten mit solchen Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Aus- und Einsteigenlassen der Fahrgäste erlaubt. 3. Mit Fahrzeugen, die nach…
… 9 der Stmk. Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen - Betriebsordnung 2013 das einzige Kontrollsystem um die tatsächlichen Fahrtdaten auszulesen. Es besteht für den Unternehmer die Möglichkeit, folgende Abfragen der Absolut-Kontrollzähler durchzuführen, um die tatsächlichen Fahrtdaten zu ermitteln: F01 Total-Kilometer F02 Besetzt-Kilometer F03 Anzahl Fahrten…
…Von der Normverbrauchsabgabe sind befreit: […] 3. Vorgänge in Bezug auf - Vorführkraftfahrzeuge, - Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi- und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und - Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung…
…Von der Normverbrauchsabgabe sind befreit: […] 3. Vorgänge in Bezug auf - Vorführkraftfahrzeuge, - Fahrschulkraftfahrzeuge, - Miet-, Taxi- und Gästewagen, - Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, - Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden, - Leichenwagen, - Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und - Begleitfahrzeuge für Sondertransporte. Die Befreiung…
…2005 4.1.1 Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 sind von der Normverbrauchsabgabe befreit: Vorgänge in Bezug auf Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden…
…Fällen entspricht den Ausnahmen von der für Taxis geltenden Beförderungspflicht etwa nach § 17 Abs. 2 der Steiermärkischen Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung. 3. Weiters rügt der Beschwerdeführer, die belangte Behörde führe auch aus, dass Taxilenker durchaus den Taxifunk vermeiden und sich nicht hätten anmelden müssen…
… 13 Abs. 1 der Steiermärkischen Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung) von jedem, auch von einem selbständigen Taxilenker (insoweit zur Abrechnung gegenüber dem Kunden) zu verwenden ist und auch die Funkvermittlung nicht ausnahmslos verwendet werden musste und dementsprechend auch nicht ausnahmslos verwendet wurde, so ermöglichten die…
…1 lt. b und c UmGrStG. 2) NovA/Umsatzsteuer Nova: Gemäß § 3 Z 3 NovaG sind ua. Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen sowie Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, von der Normverbrauchsabgabe befreit. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12…
…vergüteten NoVA-Beträge. B. Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 sind ua. Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen sowie Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden, von der Normverbrauchsabgabe befreit. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (§ 12 Abs 1 Z…