…davon aus, dass der Unternehmensschwerpunkt der Bf 2016 nicht im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter bestanden habe, da das Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter die auf Gewinn gerichtete Fruchtziehung aus unkörperlichen Wirtschaftsgütern umfasse. Er verweist dabei auf das zu einem Erfinder ergangene Erkenntnis (VwGH vom 03.09.2019, Ra…
…Tz 2; Jakom/Laudacher EStG, 2014, § 2 Rz 4). Die Quellentheorie spaltet außerbetriebliche Einkunftsquellen in eine steuerbare Fruchtziehung und einen nicht steuerbaren Stamm. Wesentliches Element der Vermietung und Verpachtung ist die entgeltliche Nutzungs- bzw. Gebrauchsüberlassung (vgl. VwGH 28.1.1997, 96/14/0012). Dagegen sind…
…an, worin ausgesprochen würde, dass der Gesetzgeber einen von vornherein festgelegten Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabewert und dem Einlösewert eines Wertpapiers dem Bereich der Fruchtziehung zuordne. Diesem Vorbringen hat die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung entgegengehalten, dass die Frage der Nichtabzugsfähigkeit eines Aufwandes denklogisch der Frage…
…an, worin ausgesprochen würde, dass der Gesetzgeber einen von vornherein festgelegten Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabewert und dem Einlösewert eines Wertpapiers dem Bereich der Fruchtziehung zuordne. Diesem Vorbringen hat die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung entgegengehalten, dass die Frage der Nichtabzugsfähigkeit eines Aufwandes denklogisch der Frage…
…des Vorgehens des Beschwerdeführers setzte voraus, dass schon beim Erwerb der Optionsrechte die Weiterveräußerungsabsicht nachweislich bestanden habe. Der Beschwerdeführer habe aber die Leasingverträge stets zur Vermögensnutzung im Rahmen der Fruchtziehung durch Vermietung abgeschlossen. Er habe die Optionsrechte nur verkauft, weil er die für die Ausübung…
…mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Es liegt keine Vermögensverwaltung mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Unter diesen Voraussetzungen führen Grundstücksgeschäfte zu einem gewerblichen Grundstückshandel. Die Veräußerung von Grundstücken wird dann zum…
…von Pächter und Verpächter sowie deren Pflichten und Rechten gesprochen werde. Hauptleistung dieses Vertrages sei die Zurverfügungstellung einer Grundfläche zur Errichtung von zwei Windrädern sowie die Fruchtziehung aus der bestehenden Windkraft zur Erzielung eines Gewinnes. Die in Pacht gegebene Sache werde durch die Aufstellung der…
… 12 Abs. 10 berichtigt. Spekulationseinkünfte werden aufgrund der Befreiung von selbsterstellten Gebäuden nicht erklärt. Die Mitgesellschafter berufen sich darauf, dass in erster Linie die Nutzung eigenen Vermögens durch Fruchtziehung, bei unbeweglichem Vermögen durch Vermietung und Verpachtung, zu verstehen ist. Die Veräußerung einzelner Wohnungen sei somit…
…üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht (VwGH 23.4.2008, 2006/13/0019). Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen begründet dann…
…üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht (VwGH 23.4.2008, 2006/13/0019). Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen begründet dann…
…die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und begründend folgendes ausgeführt: "Bezogen auf die Veräußerung von Grundstücken liegt dann ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht (Rz 5440 EStR iVm. VwGH 13.09.2006…
…18.12.2001, 99/15/0155). Keine bloße Vermögensverwaltung liegt vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. In einem solchen Fall begründen Grundstücksgeschäfte einen gewerblichen Grundstückshandel. Der gewerbliche Grundstückshandel hat zur Voraussetzung, dass die Veräußerungen…
…dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Einzelfallbeurteilung, die nach…
…dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Einzelfallbeurteilung, die nach…
…dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Einzelfallbeurteilung, die nach…
…dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Einzelfallbeurteilung, die nach…
…dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Einzelfallbeurteilung, die nach…
…dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Keine Vermögensverwaltung liegt mehr vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine Einzelfallbeurteilung, die nach…
…18.12.2001, 99/15/0155). Es liegt nicht bloß Vermögensverwaltung vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. In einem solchen Fall begründen Grundstücksgeschäfte einen gewerblichen Grundstückshandel. Der gewerbliche Grundstückshandel hat zur Voraussetzung, dass die…
…2139/78), also nicht bloß unter Ausnützung sich zufällig ergebender Möglichkeiten. Es liegt nicht bloß Vermögensverwaltung vor, wenn die Vermögensnutzung durch Fruchtziehung in den Hintergrund tritt und die Vermögensverwertung entscheidend im Vordergrund steht. Ob Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung und Vermögensverwertung im Vordergrund steht, ist eine…