…die Fristen für die Jahre 2022 und 2023 zu bewältigen und den Rückstand bestmöglich aufzuholen, sodass in guter Voraussicht ab Sommer 2025 wieder ein geregelter Fristenablauf vorliegen werde. Beantragt wurde im Schriftsatz eine angemessene Nachfrist zur Einreichung der gegenständlichen Erklärungen 2023 bis zum 30.6…
…die Fristen für beide Jahre gleichzeitig zu bewältigen und seinen Rückstand bestmöglich aufzuholen, sodass er in guter Voraussicht sagen könne, dass er ab Sommer 2025 wieder einen geregelten Fristenablauf haben werde. Dies zeige, dass der steuerliche Vertreter gesetzte Fristen sehr ernst nehme und diese Fristen…
…Erklärungen einreicht. Dies galt auch für das Jahr 2022. Solange das Konkursverfahren anhängig war, gab es auch noch keinen Fristenablauf dazu und auch keinen Schätzungsauftrag. Nach Abschluss des Konkursverfahrens waren selbstverständlich keine finanziellen Mittel zur Begleichung von Abgabenschuldigkeiten mehr vorhanden. Ich vermeine daher, dass mein…
…zeitlichen Aspekt. Der zeitliche Rahmen zur Antragstellung wird dadurch dahingehend festgelegt, dass die Frist mit der Einreichung der Steuererklärung endet. Die Abgabe einer weiteren (berichtigenden) Einkommensteuererklärung ändert am bereits eingetretenen Fristenablauf nichts. … Dies bedeutet, dass ein in der "ersten" Steuererklärung unterlassener Antrag gemäß § 4…
…Vielmehr sei sie gar nicht auf die Idee gekommen sich eines "Einschreibens" zu bedienen, versende das Finanzamt ihre Schreiben doch auch nur mit "normalen Brief" und setzte bei Fristenablauf umgehend Maßnahmen losgelöst davon, ob das versendet Schreiben überhaupt ordnungsgemäß zugestellt wurde. In der am 1…
…erforderlichenfalls wiederholt, zu verlängern. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Beschwerdefrist gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt nach § 245 Abs. 4 BAO mit dem Tag der Einbringung des Antrages und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung über den Antrag dem…
…a bzw. § 10 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 abgelaufen. Die Abgabe weiterer (berichtigter) Körperschaftsteuererklärungen habe am bereits eingetretenen Fristenablauf nichts geändert. Solcherart erweise es sich auch als unbeachtlich, dass die do. Beschwerdeführerin Wochen nach dem Ergehen des Körperschaftsteuerbescheides 2006 Unterlagen (Jahresabschluss, Mehr-Weniger-Rechnung…
…BudBG 2011 enthält die Wortfolge „in der Steuererklärung“ und manifestiert sich dadurch der zeitliche Rahmen zur Antragstellung, welcher mit der Einreichung der Steuererklärung endet. Die Abgabe einer weiteren (berichtigenden) Einkommensteuererklärung ändert am bereits eingetretenen Fristenablauf nichts (vgl. VwGH 10.03.2016, 2013/15/0299 zu …
…VwGH 10.3.2016, 2013/15/0299). Die Abgabe einer weiteren (berichtigenden) Einkommensteuererklärung ändere am bereits eingetretenen Fristenablauf nichts. Ließe man den Antrag auch in einer später berichtigten Steuererklärung zu, würde sich das Erfordernis der Antragstellung im Rahmen der Steuererklärung des entsprechenden Jahres als sinnentleerter…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu § 108e EStG 1988 in der Stammfassung konnte die Investitionszuwachsprämie nur bis zur Einreichung der Steuererklärung geltend gemacht werden, wobei die Abgabe weiterer (berichtigender) Körperschaftsteuererklärungen am bereits eingetretenen Fristenablauf nichts zu ändern vermochte. Durch die mit dem Steuerreformgesetz 2005, BGBl…
…denn es wäre unter dem Sachlichkeitsgebot nicht einzusehen, warum die Fünfjahresfrist für die Antragsverfristung gelten solle, wenn auch der Fristablauf der Verjährung (durch eine wirksame Unterbrechungshandlung) nicht gelte. ***** Im Erkenntnis vom 25.1.2017, Ra 2014/13/0008, hat der Verwaltungsgerichtshof über die Revision erwogen…
…zeitlichen Aspekt. Der zeitliche Rahmen zur Antragstellung wird dadurch dahingehend festgelegt, dass die Frist mit der Einreichung der Steuererklärung endet. Die Abgabe einer weiteren (berichtigenden) Einkommensteuererklärung ändert am bereits eingetretenen Fristenablauf nichts (vgl. sinngemäß zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie VwGH vom 22. November 2006, 2006/15…
…sodass spruchgemäß zu entscheiden war. Die Revision ist nicht zulässig, weil sie nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt (die Rechtsfolgen ergeben sich auf Grund des Fristenablaufes unmittelbar aus dem Gesetz bzw. sind durch die Rechtsprechung des VwGH geklärt), der grundsätzliche Bedeutung zukommt.  …
…festgehalten, dass die Verjährung bzw jeglicher Fristenlauf betreffend die weiterhin entrichteten "strittigen" Lohnnebenkosten bis zur endgültigen Klärung durch die Behörden bzw Gerichte ausgeschlossen (bzw ausgesetzt) werden sollte. Hintergrund dieses Vorbehalts war ein gegen die Festsetzungsbescheide betreffend DB 08/2003 und 09/2003 geführtes Rechtsmittelverfahren, dessen…
…der [...] und dem BMF abgeschlossenen Stillhalteabkommens vom 17.6.2003 ausdrücklich festgehalten werde, dass ,die Verjährung bzw. jeglicher Fristenlauf betreffend die weiterhin entrichteten 'strittigen' Lohnnebenkosten bis zur endgültigen Klärung durch die Behörden bzw. Gerichte ausgeschlossen (bzw. ausgesetzt) werden sollte'. Hintergrund dieses Vorbehaltes sei ein gegen…
…festgehalten, dass die Verjährung bzw jeglicher Fristenlauf betreffend die weiterhin entrichteten "strittigen" Lohnnebenkosten bis zur endgültigen Klärung durch die Behörden bzw Gerichte ausgeschlossen (bzw ausgesetzt) werden sollte. Hintergrund dieses Vorbehalts war ein gegen die Festsetzungsbescheide betreffend DB 08/2003 und 09/2003 geführtes Rechtsmittelverfahren, dessen…
…AB*** und dem BMF abgeschlossenen Stillhalteabkommens vom 17.6.2003 ausdrücklich festgehalten werde, dass ,die Verjährung bzw. jeglicher Fristenlauf betreffend die weiterhin entrichteten 'strittigen' Lohnnebenkosten bis zur endgültigen Klärung durch die Behörden bzw. Gerichte ausgeschlossen (bzw. ausgesetzt) werden sollte'. Hintergrund dieses Vorbehaltes sei ein gegen…
…festgehalten, dass die Verjährung bzw jeglicher Fristenlauf betreffend die weiterhin entrichteten "strittigen" Lohnnebenkosten bis zur endgültigen Klärung durch die Behörden bzw Gerichte ausgeschlossen (bzw ausgesetzt) werden sollte. Hintergrund dieses Vorbehalts war ein gegen die Festsetzungsbescheide betreffend DB 08/2003 und 09/2003 geführtes Rechtsmittelverfahren, dessen…
…AG*** und dem BMF abgeschlossenen Stillhalteabkommens vom 17.6.2003 ausdrücklich festgehalten werde, dass "die Verjährung bzw. jeglicher Fristenlauf betreffend die weiterhin entrichteten 'strittigen' Lohnnebenkosten bis zur endgültigen Klärung durch die Behörden bzw. Gerichte ausgeschlossen (bzw. ausgesetzt) werden sollte". Hintergrund dieses Vorbehaltes sei ein gegen…
…deutsches Kindergeld iHv 184,00 Euro und von Jänner 2015 bis Juni 2016 iHv 188,00 Euro zuerkannt wurde. Über den Zeitraum Jänner 2005 bis Dezember 2010 wurde wegen Fristenablaufs negativ abgesprochen. Einspruchsentscheidung der Familienkasse vom 11.02.2016, mit welchem der Einspruch der Bf…