…Versandbegleitpapier angeführt worden sei, vorgefunden worden. In weiterer Folge habe das Zollamt gem. Art 79 Abs 1 lit a UZK gegenüber der Bf. eine Zollschuld wegen einer vermeintlichen Fristüberschreitung festgesetzt. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass die gegenständlichen Waren am 4. Februar 2019 der…
…cit. eine Verwaltungsabgabe einzuheben sei, deren Höhe sich nach der Art der Zuwiderhandlung richte. § 30 Z. 4 ZollR-DV 2004 führe als Zollzuwiderhandlung an: Fristüberschreitung in den in Art. 210 UZK angeführten besonderen Verfahren, nämlich Versand (externer und interner Versand), Lagerung (Zolllager und Freizonen), Verwendung…
…einer Frist im Versandverfahren fest. Durch die Bearbeitung des Antrages der Bf. vom 6. Februar 2018, die Fristüberschreitung im Versandverfahren nachzusehen, sei ein erhöhter Verwaltungsaufwand entstanden. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 6. April 2018. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Bf…
…nach sich ziehe. Zutreffend habe die Bf. zwar in ihrer Eingabe vom 10. November 2009 beim Zollamt um Nachsicht dieser Fristüberschreitung ersucht, diesem Antrag sei jedoch von der Abgabenbehörde nicht entsprochen worden. Die für die Abgabenerhebung benötigen Unterlagen wären von der Bf. nicht umgehend an…
…ein Dreivierteljahr beträgt. Diese Fristversäumnis kann somit nicht als geringfügig angesehen werden. Angesichts des doch beträchtlich divergierenden Ausmaßes der Fristüberschreitungen ist - dem Vorgehen der belangten Abgabenbehörde entsprechend - eine auf diesen Umstand Bedacht nehmende Differenzierung beim Ausmaß des Verspätungszuschlages geboten (2003-2009: 10 %, 2010: 8 %, 2011:…
…zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Als Kriterien für die Ermessensübung zur Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages von maximal 10 Prozent der festgesetzten Abgabe sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…
…die oben angeführten Verspätungszuschläge bei Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verhängt. Eine Ermessensübung, bei der lediglich eines der zu prüfenden Ermessenskriterien (Dauer der Fristüberschreitung) geprüft wird, ist zwar mangelhaft und macht den Bescheid wegen unzureichender Begründung rechtswidrig und damit anfechtbar. Ein solcher Begründungsmangel kann aber - wie jeder…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, Rumänien, Sozialversicherungsnummer ***6***, vertreten durch Felicitas Niedermann, Rechtsanwältin-DE, Union TAX & LAW, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Korrespondenzbüro 1220 Wien, Donau-City-Straße…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch Stb , gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17.12.2012, betreffend Einkommensteuer(Arbeitnehmerveranlagung) 2011 beschlossen: Der Antrag auf Vorlage der Beschwerde wird wegen Verspätung zurückgewiesen. Eine Revision…
…Zwangsstrafe, die wegen Nichtmeldung der wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verhängt wurde. Mit Zeitpunkt der Fristüberschreitung am 10.02.2021 hat die Beschwerdeführerin (im Folgenden "Bf.") keine Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer an die Bundesanstalt Statistik Österreich als Auftragsverarbeiterin der Registerbehörde, dem…
…jedenfalls im Ermessen der Abgabenbehörde liegen. Für die Ermessungsentscheidung zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages gem. § 135 BAO seien seitens der Abgabenbehörde das Ausmaß der Fristüberschreitung, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, der Grad des Verschuldens und die Höhe des durch die verspätete Entrichtung der Abgabenerklärung erzielten…
…und Entrichtung der Abgabe sicherzustellen (Ritz/Koran, BAO8, § 135 BAO Rz 1). Bei der Ermessensübung sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten, der Grad des Verschuldens sowie die persönlichen…
…nicht entschuldbar ist. Die Vorschreibung liegt, sofern die Verspätung nicht entschuldbar ist, dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Dabei ist das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten, der Grad des Verschuldens und die wirtschaftlichen…
…Einbringung der Rechtfertigung bis zum 23.10.2024 zu verlängern. Mit E-Mail vom 30.10.2024 brachte der Beschwerdeführer eine Rechtfertigung ein und führte aus: "Eingangs teile ich mit, dass die Fristüberschreitung, dadurch entstanden ist, dass der Router in der Kanzlei "seinen Geist aufgegeben…
…ein und verwies darauf, sie hätte mit E-Mail vom 6.8.2022 - als innerhalb der Frist gelegen - die Erstattung bereits beantragt und daher wäre ihres Erachtens keine Fristüberschreitung eingetreten. In ihrem Vorlagebericht vom 24.4.2023 wies die belangte Behörde u.a. darauf hin…
…in rechtlicher Gebundenheit zu beurteilen sei, ob die Verspätung entschuldbar sei oder nicht. Als Kriterien für die Ermessensübung seien vor allem zu berücksichtigen: Das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärungen erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten sowie der…
…vom 23.04.2014 gem § 260 BAO wegen nicht fristgerechten Einbringens der Beschwerde zurückgewiesen. Im dagegen am 05.05.2014 eingebrachten Vorlageantrag pflichtete die Bf dem Finanzamt bei, dass eine geringfügige Fristüberschreitung vorliege. Das Schreiben wurde fristgerecht ge- und unterschrieben, konnte aber durch Umständen des…
…mwN). Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Bf. ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen stets vorbildhaft nachgekommen sei und nur ein sehr kurzes Ausmaß der Fristüberschreitung vorliege, werde um die ersatzlose Aufhebung der beiden SZ-Bescheide (Anm. BFG: gemeint wohl des SZ-Bescheides) ersucht. Mit Bescheid vom 19…
…95/17/0112 mwN). Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass unsere Mandantin ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen stets vorbildhaft nachgekommen ist und nur ein sehr kurzes Ausmaß der Fristüberschreitung vorliegt, beantragen wir die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Danke im Voraus ***StB*** (Dw 20)" Abweisungsbescheid Mit Bescheid vom…