…Hat das Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand, kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision unzulässig ist. Da zur Beurteilung der Freigiebigkeit einer Zuwendung aus der Sachlage des Einzelfalls heraus, eine Rechtsprechung des VwGH nicht fehlt, noch das vorliegende Erkenntnis von dieser abweicht …
…dass der Zuwendungsempfänger nicht lediglich objektiv bereichert werde, sondern ein Wille zur Freigiebigkeit bestehe. Daran anschließend werden diese Merkmale auf den Beschwerdefall übertragen: Das Vorliegen einer seitens des Bf. erbrachten Gegenleistung für die an ihn übertragenen Sparbücher sei bereits ausgeschlossen worden und dürfe daher auf…
…der Betriebsprüfung Frau Y.Z. die Schenkungen vor dem moralischen Hintergrund getätigt habe, eine etwaige Ungleichbehandlung der Geschwister auszugleichen. Es seien keine Umstände erkennbar, die an der Freigiebigkeit von Frau Y.Z. zweifeln ließen. Auch der Umstand, dass beide Schenkungen gemäß § 121a BAO dem Finanzamt…
…2013). Hinsichtlich des Vorliegens eines Bereicherungswillens darf noch festgehalten werden, dass der Wille zur Unentgeltlichkeit oder auch der Wille zur Freigebigkeit auf Grund der dem Zuwendenden bekannten Umstände nach den Maßstäben des allgemeinen Verkehrsüblichen bestimmt wird. Der allgemeinen Verkehrsauffassung und unseren Ausführungen folgend würde aber…
…weder eheliches Gebrauchsvermögen noch eheliche Ersparnisse aufgeteilt. In einem solchen Fall wird gemäß den o.a. Erläuterungen die Freigiebigkeit der Zuwendung grundsätzlich für möglich gehalten und kann gemäß der ständigen Rechtsprechung des VwGH aus dem Sachverhalt erschlossen werden. (vgl. VwGH 30.08.1995,94/16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 4. September 2017 des Beschwerdeführers ***BF*** , ***Anschrift***, vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene zobl.bauer Salzburg Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, 5020 Salzburg, Mildenburggasse 4a, gegen den Bescheid des…